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Forderung haben, ün o66emeli>fem Termin, aus hiesiger Negierung ohnsehlbahr erscheinen,
was sich in punöko liquidacionis, gebühret, verhandeln/und darauf Rechtlichen Bescheyds
gewärtigen, mit der Verwarnung, daß gegen die nicht erscheinende in praffixo, mit der
prarcluiion, und sonst allenthalben weiter, nach Vorschrifft derer Rechte und hiesigen
randes-Ordnungen / verfahren werden soll. Wornach sich zurichten. SigEum Cassell
den 2 ttN Oökobr. 1760.
Fürstlich - Heßische Regierung daselbst.
2) Nachdem bey hiesiger Fürst!. Negierung,'wider der verstorbenen Regierungs-prLtidencin
von Stein, Verlastenschafft, auf Nachsuchen verschiedener Creduoren, ex officio der
Concurs erkannt/ Terminus ad liquidmdum Credita auf Dienstag den'6ten Januarii a. f. ;
anberahmt, und die dessalß erforderliche Ldiccal- Citationes erlassen worden; So wird
solches dem publico zur gleichmäßigen Nachricht, hierdurch zu dem Ende öffentlich be
kanntgemacht, damit alle diejenige/so an gedachter pr^iidenrin vonSteiN/dermNachlaß, For
derungen haben, in vorbestimtm Termin den 6ten lanuarii auf hiesiger Regierung ohnfehleahr
erscheinen/ was sich in pao Liquidation^ und sonst der Fürst!. Heßischen procels-Ordnung
nach/ gebühret, verhandeln und darauf Rechtlichen Bescheids gewärtigen/ mit der Ver
warnung, daß gegen die Nichterscheinende, in praffixo mit der prscliffion und sonst al
lenthalben weiter nach Vorschrifft derer Rechte und hiesigen Landes - Ordnungen, ver
jähren werden soll. Wornach sich zu achten. Sign. Cassell den 2zten Septembr. 1760.
Fürjkl. Heßlstbe Regierung daselbstm.
II. Sachen, so ausserhalb Cassel, zu verpachten seynd.
,) Es wird hierdurch zu wissen gemacht, daß das Boyneburgische Ritker-Guth zu Jestätt,
ohnweit Eschewege, in einer sehr guten Gegend gelegen-' zu Petri- Äg künfftigen 1761.
Jahrs/ an ein annehmliches SubjeLtum, welches nicht allein ein guter Ackermann, sondern
auch daran selbst mit Hand anleget, gegen ein jährliches Locarium von 2000 Rthlr. auch
allenfals auf das meinste Geboth, an dergleichen Persohn, verpachtet werden soll: Wer
Nun hierzu einen Pachter abzugeben willens, derstldige kan bevorstehenden Martini-Tag,
sich inanberaumten Termino, bey dem hiesigen Richer, Hrn. Schuchert, melden und
die Beschaffenheit des Guthes/ auch die sonstigen Condiciones erfahren. Jestätt den 19.
October 1760»
Ludewig von Boynebourgk.
2) Es soll ein Guth nahe bey Cassell, worbey ein grosser Hoffraum und mit nöthigen
Wohnungen, Scheuren und Stallungen versehen ist, und an Ländereyen sh Hüffen
rmd mit dem Erb-Land 190z Acker, wie auch 24 Acker Wiesen und 10z AckerGarten
gehören, auf künfftigen Petri-Tag, verpachtet werden; Wer nun solches zu pachten
Lust hat, kan sich bey dem hiesigen Zeitungs,Verleger, melden und die weitere Nachricht
erhalten.
3 ) Nach-