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2) Es will die Wittib Frau Fischerin, ihre in der Castinals-Gasse, belegene Behausung,
zum goldenen Faßgen genannt, benebst der Wirthschafft, Schemen und Stallungen,
entweder ganh oder zum theil instehende Ostern vermiethen: Wie auch ihren vorn» Möl
ler-Thor, belegenen grossen Gurten, auf künfftiges Jahr, vermiethen. Wr rmn zu ein
oder dem andern Lust hat, wolle sich bey dem Hrn. Regierungs Advocat Fischer- in der
Möller Straffe, melden.
3) Auf der Oberneustadt, gegen der französischen Cantzley, in der Neuenstrasse , in Herrn
Brands Hause, ist die zte Etage, bestehende, in 3 Stuben, 4 Kammern, l Küche
und Keller, zu vermiethen.
4) Nechstkommende Ostern, ist in einer gelegenen Behausung, in der Obersten Gasse,
die i te Etage, bestehend aus s Stuben ind. eines Ea nin-Stübgens und Kammer, wo
von 2 Stuben nebst der Kammer tapeziert sind, wobey auch Küche, Stallung, Boden,
Kutschen Nm.ise, Holtzschrppen und ein theil vom Keller; Sodann die zte Etage, be
steh- nd aus 4 Stuben, 2 Kammern, wovon 3 Stuben und 1 Kammer tapeziert, nebst
Küche, Holtzraumnnd ein theil vom Keller, zu vermiethen.
5) Auf dem Töpsenmarckt, indes Schreinermeister Achenbachs Hause, ist 1 Stube, Kam
mer, Küche und Platz vorHoltz zu legen, zu vermiethen.
6) Es wollen die Köhlmschen Erben, in ihrer anf dem Marckt stchcndmNeben-Bchausung,
3 Etagen vermiethen, wovon 2 Etagen sogleich und die 3U auf Ostern zu beziehen.
7) Es soll Jhro Durchl. Printz Behausung, auf der Oberneustadt, gantz oder
Etagen weis , wie auch die darzu gehörigen Garten., wiederum vcrmiethtt werden; wer
nun zu einem oder andern Lust hat, kan sich beym Curatore bonorum Hrn. Regiments-
Fildscheer Hundeshagen, angeben und die Condiciones vernehmen.
8 ) Auf der Oberneustadt, in der Neuenstrasse, in des Juwelier Hrn. Clemens Behausung,
sind 3 Etagm nebst Stallung vor 9 Pferde, beysammen oder auch allenfalß, eiutzelln zu
vermiethen
9) Es will die Frau Regierungs-Rathin Laers, ihren Gatten vor dem Annaberger'-Thor
nedst darinn befindlichen Hauß und Schoppen, auch Hütten, auf peui-^ag rasten
Jahrs, vermiethen. Wer dazu Lust hat, kan sich bey ihr melden.
10) In der Möllerstrasse, in der Wittib, Frau Wernerin, Behausung, ist auf dem Hauß-
Eroen, Stube, Küche, Kammer und ein räumlicher Laden nebst Hofraum, Stallung
und Keller, sodann in der ersten Etage , 2 Stuben, 2 Küchen und 3 Kammern, mit oder
ohne Meubles, sogleich oder künfftige Ostern, zu beziehen ; Auch können noch einige räum
liche Boden, Frucht daraufzuschütten, vermiethet werden.
11) In einer wohlgelegenen Strasse, ist ein gantzes Hauß mit aller darzu gehörigen Com-
modirc, zu vermiethen, und sogleich oder auf Ostern zu beziehen.
12) In der Obersten Ziegengasse, ist eine Stube, Kammer und Küche, eine Treppe Hoch,
zu vermiethen und sogleich oder aufOstern zu beziehen.
13) Es sind in einem gewissen Hause, die zwey untersten Etagen, nebst Küche, Kellerund
Boden, zu vermiethen.
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