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jp) Bey demZinngiesser-Meister Schäffer, an der Brinckgassen Ecke, ist in der 2ten Etage,
« i Stube uno Kammer zu vermiethen und auf Michaeli zu beziehen.
20) In der obersten Enden Gaffe, in der Wilckischen Erben Behausung - ist 1 Stube und
Küche nebst Platz vor Holtz zu legen, zu vermiethen und aufMichaeli zu beziehen.
21) Auf der Oberneustadt, in der Schwahnen-äpockec, ist die mittlere Etage, aufMichaeli
zu vermiethen.
22) In des verstorbenen Commercien-Rath Maudry Behausung, auf hiesiger Obernenstadt,
»sind unten auf demHauß-Erden, etliche Zimmers, nebst Stallung und Keller, desglej.
chen in der obersten Etage, i Stube und 2 Kammern, beysammen, sogleich oderauf
. Michaelis zu vermiethen. Wer darzu Lust hat, kan sich bey dem Frantzösischen Eantzley
Ke^istracore, Hrn. Butte, melden.
25) Vor dem Schloß, in des Capitain Hrn. Vetz Erben Behausung, sind 2 Stutzen,
2 Küchen, 2 Keller , i Kammer, nebst Kraamladen und Stallung, zusammen zu ver
miethen und jährlich vor 48 Rthlr. zu verzinsen.
24) Auf der Oberneustadt, bey Hrn. Mensing, ist 1 Stube und Küche, zu vermiethen und
. auf Michaeli zu beziehen. _
25) Es hat die Wittib Keßlerin, in ihrem Hinterhause, i«L>tube, Kammer, Küche, Bo
den nebst Werckstadt, an einen Schreiner oder Bender, zu vermiethen und tan aufMi-
chaeli bezogen werden.
26) In einen gewissen Hause, in der untersten Marcktgasse, ist r Stube und Kammer,
nebst Platz vor Holtz zu legen, sogleich oder auf Michaeli zu beziehen. Der Verleger
.gibt Nachricht.
27) Auf dem Marckt an der SchüttelitteEcke, seynd verschiedene Logimenter zu vermiethen
und auf Michaeli zu beziehen.
28) Es ist in einem am Marckt gelegenen Hause, i Stube, nebst 2 Kammern und Küche,
zu vermiethen und auf Michaeli zu beziehen. Der Verleger gibt Nachricht.
ui. Personen, so Bediente verlangen.
j) Es wird bey einer Rmtherey, auf dem Lande, ein tüchtigesLubjeQum, zu einem Schrei
ber, verlangt, welcher gute Aueikca seines Verhaltens prvàiren, und allenfalsige^su-
tion præstirctî kan.
2) Eine Amts-Diener-Stelle, wobey ein guter Gehalt ist, ist Vacant, Wer darzu Lust hat,
und wegen seines guten Verhaltens sich le^irlmlren kan, dein gibt der Verleger weitere
Nachricht.
g) Eine gute Magd, welche mit Kochen und sonstiger Hauß - Arbeit Bescheid weiß, wird
gegen einen guten Lohn, in Dienst verlangt.
4)'Es wird aus dem Lande, eine persecteKöchin, sogleich oder auf Michaeli, in Dienst
verlangt. Der Verleger gibt nähere Nachricht.
5 ) Es