My-llnd
Tassclische
^ommerctrn
eitung.
Mit Hoch-Fürstlich Hcßischemgnädigsten PRIVILEGIO.
Montag den 4tm Junii.
I. Otatio dreäitorum.
l) Nachdem in der Dammischen Lvncurs-Sache zu deren Fortsetzung und Entscheidung
vom Stadt-Gericht zu Wolffhagen rermmus auf den izten Junii dieses lauffenden 1759.
Jahrs anberahmet worden; als wird solches denen Dammischen Lreckwren hierdurch
weniger nicht bekandt gemacht , als auch solche samt und sonders angewiesen in solchem
termino luv jrrXjuciicio praeclusi vor dem Stadt-Gericht zu Wolffhagen Morgens 8 Uhr
zu erscheinen, und das nöhtige zu verhandeln, worauf dann rechtliche Erkänntniß gesche
hen soll. Wolffhagen den ryten April 1759. „
H-chfürstl. Heßisches Stadtgericht, daselbst.
3 L) Nach-