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miethen. Desgleichen ist obbemeldtete Frau Krigs-Räthm , gesonnen, ihren vordem
Möller-Thor am Clausweege gelegenen grossen Graß-und Baum-Garten, sogleich zu ver
wichen. Wer nun zu ein oder dem andern Lust hat, kan sich bey ihr selbst, melden.
8) Es ist alhier am Marckt, in einer wohlgelegenen Behausung, eine Etage, zu vermiß
then und kan zu Ostern bezogen werden. Wer solche miethen will, kan sich bey dem
Notjrio Hrn. Schlüter alhier, melden.
9) Auf der Oberneustadt, in des Schreiner-Meister Ringbergs Behausung, ist im obersten
Swckwerck, i Stube, Küche, Kammer, ein stück vom Boden und Keller nebst Platz
vor Holtz zu legen, sogleich zu vermiethen.
10) Bey denen Gebrüdern Grandidier, in deren Neben-Behausung, ist i Etage, auf den
Garten stossend, bestehend in i Stube, 2 Kammern, Küche nebst verschlossenen Holtz-
Schovpen, auf nächstbevorstehende Ostern , zu vermiethen.
11) Zn des verstorbenen Hof-Steinmetz Hrn. Zapsss Haufe, ist i Stube, Kammer und
Küche, vorne heraus, zu vermiethen und jahrl vor ioRthlr. zu verzinsen.
12) Auf der Oberneustadt in der Neuen Straffe, in desGajiwitth Hrn. Mordts Behau
sung, sind 2 Etagen, mit oder ohneMeuoles, nebst Stallung vor 6 Pferde und 2Remi-
sen, wie auch 1 gress r Boden und Keller, auf Ostern zu vermiethen.
iz) Es wollen dis Schulhijchen Erben, in ihrem in der Unterneustadt, an Hrn. Ober-
RenthmeisterHalberstadt, gelegenen Hause, die 2te Etage, als 2 Stuben, 2 Kammern,
Küche, Keller und Holtz-Boden, sogleich vermiethen. _
14) In des verstorbenen Flantzen Behausung aus dem Graben, ist 1 kleine Stube nebst
Kämmerchen, auf Ostern zu vermiethen. ^ ^ (
15) Der Huthmacher Meister Schmitz, auf dem Topftnmarckt rn des Marstaller Mohren
Behausung wohnhafft, ist gewillet, von seinem habenden Logimmt, 1 Kammer mit oder
ohne Meubles, an eine eintzeüne oder auch 2Persohnen auf bevorstehende Oiiern abzuge
ben, es kan auch derjenige Einmiether sogleich von der Stube und Küche xanici^iren.
i v, Personen, so Bedtente verlangen.
0 Es wird in einer stillen Haußhaltung, eine gute Köchin, welche mit gutem Attestat ver
sehen ist, aus Ostern in Dünst, verlangt.
2) Bey einer hiesigen Herrschafft, wird ein Bedienter, welcher ein Peruquenmacher oder
ein perfekter friieur und in hiesigen vanden zu Hause sein muß, in Livrey, verlangt.
Z) Wird auf Johanni, eine Magd, welche mit Kochen bescheid weiß, auch mit gutem
Attestat versehen seyn muß, alhier in Dienst verlangt. Der Verleger gibt Nachricht.
V. Personen, so Dienste verlangen.
i) Eine Frauens-Persohn, von honetter Familie, welche schon bey Herrschafften gedienet,
und ihres Wohlverhaltens wegen, gmZeuonüß beybringen kan, suchet wiederum Dkenste,
als Cammer-Jungfer. Der Verleger gibt Nachricht.