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13) In der Untersten Marcktgasse, bey Hrn. Koch, ist eine Etage zu vermiethen und kan
sogleich oder auf Michaeli bezogen werden.
14) In der obersten Endengasse, in Meister Zapffs Hause, sind 2 Logimenter zu vermiethen
und können aus Michaeli bezogen werden.
is) Es ist die Vollmarische Behausung, auf dem Pferdemarckt, auf Michaeli, wiederum
zu vermiethen; Wer darzu Lust hat, kan sich in besagter Behausung, melden.
16) In einer gelegenen Straffe, ist eine tapezierte Stube, nebst Kammer, an eine ledige
Person, mit oder ohne Meubles, sogleich oder auf Michaeli zu vermiethen. Der Verleger
gibt Nachricht.
17) Es will Hr. Valentin Simon, sein Hauß in der Altenneustadt auf dem Kirchhof, aus
Michaelistag vermiethen; wem damit gedienet, kan sich bey ihm melden.
18) In der untersten Marcktgasse, in einem gelegenen Hause, ist auf der zten Etage, eine
Stube und Küche und auf der 4ten Etage, i Stube und Kammer, eintzelln oder bey
sammen zu vermiethen und kan auf Michaeli bezogen werden. Der Verleger gibt Nachr.
19) Bey Hr. Valentin Baatenhauftn, Kauft'-und Handelsmann, in der Oberstengasse,
ist ein Logiment vorne heraus zwey Treppen hoch, zu vermiethen, wobey eine Stube, 2
Kammern, Gang, Küche und 2 grosse Boden.
20) Es hat die Wittib Henckelin, in ihren 2 Eckhäusern in der Möllerstraff?, etliche Legi-
menter, bestehende sowohl in grossen als auch kleinen Stuben, Kammern, Küche und
Keller, auf Michaeli zu vermiethen.
21) In der Möllerstrassen, in^der Fr. Wittib Wernerin Behausung, ist auf dem Haußerdcn,
ein räumlicher Laden nebst Stube, Kammer, Küche, Keller, Hofraum und Stallung,
sodann in der ersten Etage, 2 Stuben, z Kammern und 2 Küchen, entweder einholn
oder beysammen, zu vermiethen und kan sogleich oder auf Michaeli bezogen werden.
22) Auf dem Graben, in einen gelegenen Hause, ist die 2te Etage, bestehet in 2 Stuben,
2 Kammern, Küche, Platz vor etl. Elafft.ru Holtz zu legen, und einem stück vom Koller,
kan sogleich oder Michaelitag, bezogen werden.
23) Es sind in einen gewissen Hause, 2 Etagen, nebst Keller und Boden, zu vermiethen,
auch kan auf Begehren eine Küche dazu gegeben werden, und können sogleich oder auf
Michaeli bezogen werden. Der Verleger gibt Nachricht.
24) Es hat die Wittib Kcilin, in der Möllerstrassen, in ihrem Haufe auf dem Brinck, tie
unterste Etage, bestehet in Stube, Kammer, Küche und Keller, zu vermiethen. Wie
auch in der Fisch-Gasse, in ihrem Hause, stehet die 2te Etage, neml. i Stube, Kam
mer und Küche, zu vermiethen und kan sogleich bezogen werden.
25) Es hat der Wollen-Tuchmacher Mstr. Grüning, in seinem Hause in der Krug-Gasse,
einige Logimenter zu vermiethen und aus Michaelis zu beziehen.
26) Es will die Wittib Günstin, in ihrem Hause auf dem Ledermarckt, die oberste Etage
auf Michaeli vermiethen.
27) Es hat die Frau Schönhüttin, in ihrem Hause, in der zten Etage hintenaus, 1 Stu.
de, 2 Kammern nebst verschlossenen Gang, zu vermiethen und kan sogleich oder auf Mi
chaeli bezogen werden.
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