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KeinVolck mag ohneHande! und Wan
del bestehen/ und seine Größe wird sv wohl
M Ansehung seiner selbst als der angrän-
zenden Nationen billig am meisten nach
dem Schaden oder Vortheile geschähet/
den es hierin empfindet/ wodurch zugleich
sein Reichthum sich vergrößert ode^ ver
kleinert. Ich rede hier nicht von Schif
fahrten und weitläustigen Commercien,
welche die Lage der Länder nicht an allen
Orten verstattet. Mein Grundsatz soll sich
anitzo nur aus die kleine Handlung erstre
cken/ welche/ ihrer ersten natürlichen Ein
falt am ähnlichsten, sich in Anschaffung be
quemer oder nöthiger Lebensmittel/ im
Tauschen und Verkaufen zeiget. Ich hoffe,
daß mir wenigstens auf diese Weise dessen
Allgemeinheit niemand läugnen wird. Er
bleibt aber darum nicht weniger wichtig,
indem daraus von selbst die Folgen fliessen:
daß mit Ab- und Zunahme der Handlung
auch die Kräfte eines Volkes wachsen oder
sich vermindern: daß bey Veränderung
der Handlung eine Veränderung im ge
meinen Wesen erfolge: daß demnach ein
Fürst allerdings berechtigt sey, sich um den
Zustand des Handels und Wandels so wohl
feiner Unterthanen unter sich als mit Frem
den zu bekümmern, und darin solche Einrich
tungen zu machen, daß derVortheil an sei
ner Seiten ruhe: daß endlich, da der meiste
Handel durch Geld und Geldeswerth ge
trieben wird, einem Regenten allerdings in
diesem Stücke ein gewisses Recht über das
Geld seiner Unterthanen zustehe.
. Mine Lehre ist nicht neu; schon der Rö-
mffche Senat maßte sich nach diesen Grün
den billig die Gewalt an, den Verschwen
dern und Unmündigen einen Vormund zu
setzen: damit nicht das ihrige verschleudert,
sondern zur Unterstützung ihrer eignen und
der gememenWohlfarch angewendet werde.
Ihrer eignen untz der gemeinen jage ich:
denn ein Herr hat allerdings die Befugniß
auch unmittelbar zumgemeinen Besten das
Geld seiner Unterhanen zu verlangen.
Die Quelle, woraus selbiges auf diese
Weise geschöpfet wird, sind Schatzungen
und Austagen. Ein Prinz kan demnach die
selben anordnen, wenn die Unterhaltung der
civil-und militair-Bedienten, die Ausrich
tung öffentlicher Geschäfte, oder andre noth
wendige Unternehmungen solches fordern:
und, weil er sein ganzes Leben den Sorgen
vor das Beste des Staates widmet,so gehö
ret billig in diese Classe alles, dessen er zu sei
nem eignem und der seinigen Unterhalte be-
nöthigt ist.
Es verstehet sich leichtlich, daß man die
nöthigen Ausgaben eines Landesherrn nicht
nach der Haushaltung eines Bürgers ab
messen könne: allein selbst zu den hier über
flüssig scheinenden sind die Einwohner eines
Landes verpflichtet, ihr Geld vorzuschiessen.
Denn, wenn das Geschwätze an sich auch
nur lächerlich ist, wodurch man aus einem
unbekannten Bewegungsgrunde fiiessende
Handlungen einer Privat-Person nach
selbst-gebildeten Hirngespinsten richtet: so
würde es allerdings vor unzulaßig angesehen
seyn, wenn man die aus Kenntntß, Erwä
gung, und Vergleichung so vieler uns ver
borgnen Umstände entsprungene Schlüsse
einer hohenLandes-Obrigkeitzu tadeln, oder
in die Schranken seiner engen Einsicht zu
pressen, sich unterwindet; statt daß man ihre
Aussprüche in Demuth verehren sollte. Ue-
berdem beruhet die Wohlfarth eines Staa
tes zugleich auf dem Ansehen, in welchem er
bey andern Völkern stehet. Dieses Ansehen
wird gewirket und unterhalten durch die
Meynung/die sie von dessen merlicherStärke
hegen. Die innerlicheStärkewird nach dem
Reichthums beurtheilet, den es besitzet. Ein