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Was aber r.) seine Ehefrau anbelangt,bleibet dieselbe beständig allhirr itt
Taste!, um DU Information mit ihren Scholaren $u continuiren,
;.) Dienet nochmahls zur Nachricht,daß str gesonnen lst einige Kost,Frau-
lenS und Jungfern anzunehmen, um dieselben nicht allein im Tantzen ,
sondern auch in allen äuserlichen Compilern* und Manieren der Geschicklich
keit des Leibes zu informiren. Inglelchm haben sie auch Gelegenheit, sofern
dieselben eine hinlängliche Zeit hier bleiben, sich im Frantzösischen sprechen und
schreiben, deSgl. in teutschen Briefen, rechnen, OM-und Orthographie ge
schickt zu machen, weilen die Madame Vogrin vor das erste einen capabien
Sprachmerster, nndrtens rine perfoäfo Frantzüsinauf etliche Jahr in Kost
undBefoldung angenommen.WaS nun den Record anlanget,so ist es von dem
Herrn Hos, Tütttzmeister und Madame Vögtin gnugsam Uberlrgt worden,
wie hoch eS dir Person Monathlich zu stehen komme, nemlich vor Kost, Logis .
Holtz. Licht , 'Aufwartung und Information wtdrn alle Monath z Louis d'or
bezahlet, hingegen diejenige, welche etwa nur auf eine kurtze Zeit die Ihrige hie-
her zu thun helieben , zahlen Wöchentlich i. LouUd'or nebst Versicherung, daß
dieselben es in 6.Wochen mit ihrer Geschicklichkeit deS Lerbes soweit dringen
können, daß fiecapable sind, sich in allen Grsellichafften mir ihren Tantzen zu
xroduciren; weilen sie alle Tage 2.Stunden inforrnacion bekommen, und dm
Santzen Tag Gelegenhert haben, der Information mit andern Scholaren zuzuse
hen, und so ostt e6 vor gut befunden, mist zu tantzen. Schließlich ist noch ur,
Umgang ich dekandtzu machen, daß die Kost-Fräuleins und Jungfern in dem
Christenthum schon mästen consirmiret seyn ; mir denen fo auf 6. Wochen
hieher kommen,hat rSnich.'S zusagen, dann eS wird ein Theologe grhaltrn,
Der alle Tage mir ihnen das Morgen-Gedät verrichtet undstr in rhrem Chri
stenthum mformirct, damit str währender Zeit IN d:m allernothwendigstm
nichts versäumen, demnach haben sie keine weitere Unkosten zutragen. Was
aber die Feder, Betten anbelanget, werden sie sich selbst damit versehen. Cs
können also diejenige, fo die Ihrige der Madame Vogtin in dir Kost und Infor
mation anzuvertrauen gesonnen , derselben rs durch einen Brief, od r Persön
lich zu misten machen, und das Wort von sich geben, sobald der blumernr voll
ist, wird der Anfang gemacht werden. Ihr Logis ist auf dem Marckt in d-s
Cammer^Secretaril Herr Dillmgs Behausung.
2.) ES wird ein Rapp oder Scheck, der wohl gezeichnet, wohl bey Leib, nicht
über 6 Jahr alt, und vom grösten Schlag, auch zum Reiten und in die
Quiol abgerichtet ist, verlanget. Wer nun dergleichen zu vrrkauffen hat,kan
sich bey obgedachten Herrn Hof-Tantzmiister melden.
-.) ES haben des Sre!»rlAundkochS Herr Gryneuö Erden ihren unter dem