Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1747/48)

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Was aber r.) seine Ehefrau anbelangt,bleibet dieselbe beständig allhirr itt 
Taste!, um DU Information mit ihren Scholaren $u continuiren, 
;.) Dienet nochmahls zur Nachricht,daß str gesonnen lst einige Kost,Frau- 
lenS und Jungfern anzunehmen, um dieselben nicht allein im Tantzen , 
sondern auch in allen äuserlichen Compilern* und Manieren der Geschicklich 
keit des Leibes zu informiren. Inglelchm haben sie auch Gelegenheit, sofern 
dieselben eine hinlängliche Zeit hier bleiben, sich im Frantzösischen sprechen und 
schreiben, deSgl. in teutschen Briefen, rechnen, OM-und Orthographie ge 
schickt zu machen, weilen die Madame Vogrin vor das erste einen capabien 
Sprachmerster, nndrtens rine perfoäfo Frantzüsinauf etliche Jahr in Kost 
undBefoldung angenommen.WaS nun den Record anlanget,so ist es von dem 
Herrn Hos, Tütttzmeister und Madame Vögtin gnugsam Uberlrgt worden, 
wie hoch eS dir Person Monathlich zu stehen komme, nemlich vor Kost, Logis . 
Holtz. Licht , 'Aufwartung und Information wtdrn alle Monath z Louis d'or 
bezahlet, hingegen diejenige, welche etwa nur auf eine kurtze Zeit die Ihrige hie- 
her zu thun helieben , zahlen Wöchentlich i. LouUd'or nebst Versicherung, daß 
dieselben es in 6.Wochen mit ihrer Geschicklichkeit deS Lerbes soweit dringen 
können, daß fiecapable sind, sich in allen Grsellichafften mir ihren Tantzen zu 
xroduciren; weilen sie alle Tage 2.Stunden inforrnacion bekommen, und dm 
Santzen Tag Gelegenhert haben, der Information mit andern Scholaren zuzuse 
hen, und so ostt e6 vor gut befunden, mist zu tantzen. Schließlich ist noch ur, 
Umgang ich dekandtzu machen, daß die Kost-Fräuleins und Jungfern in dem 
Christenthum schon mästen consirmiret seyn ; mir denen fo auf 6. Wochen 
hieher kommen,hat rSnich.'S zusagen, dann eS wird ein Theologe grhaltrn, 
Der alle Tage mir ihnen das Morgen-Gedät verrichtet undstr in rhrem Chri 
stenthum mformirct, damit str währender Zeit IN d:m allernothwendigstm 
nichts versäumen, demnach haben sie keine weitere Unkosten zutragen. Was 
aber die Feder, Betten anbelanget, werden sie sich selbst damit versehen. Cs 
können also diejenige, fo die Ihrige der Madame Vogtin in dir Kost und Infor 
mation anzuvertrauen gesonnen , derselben rs durch einen Brief, od r Persön 
lich zu misten machen, und das Wort von sich geben, sobald der blumernr voll 
ist, wird der Anfang gemacht werden. Ihr Logis ist auf dem Marckt in d-s 
Cammer^Secretaril Herr Dillmgs Behausung. 
2.) ES wird ein Rapp oder Scheck, der wohl gezeichnet, wohl bey Leib, nicht 
über 6 Jahr alt, und vom grösten Schlag, auch zum Reiten und in die 
Quiol abgerichtet ist, verlanget. Wer nun dergleichen zu vrrkauffen hat,kan 
sich bey obgedachten Herrn Hof-Tantzmiister melden. 
-.) ES haben des Sre!»rlAundkochS Herr Gryneuö Erden ihren unter dem
	        

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