Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1747/48)

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rv. Sachen / so aaserhalb Cassel zu verpachten seyrrd. I 
H.) EssoUdeSHerrschasttl. ^orwnckzu Eoisthagrn nmsämkllchrri darzu ge, I 
hörigen, vor WolstKagen, Vründrrsen und Ehrungen gelegenen Aecknn und 
Wiesrrr, exclullve dem, dem Reuthm ister rmgrthanem Hagen oder Huven 
amSchloßde^gr, so dann der Schästerry , auch denen dis dahin mit Grld dn . 
zahlten, nunmehro aber wiederum in Natur zu leisten gut gefundenen Vor- | 
rvercks»Orrnsten, inftehrnden Montag dm « 8 Decemdr. bey König!. Fürst!. ! 
Renth'Carnmrr an den Meistbietenden gegen anreichrnde Sicherheit auf 6. k 
Zähre von Petri Tag schierö künsttig anfangend, verpachtet werden, und 
können sich diejenige, so dazu Lust Kaden, alsdann des Vormittags gegen * I 
Uhr daselbst emf-nden und ihr Gebote thun. 
V. Personen / so Bediente verlangen 
i.) ES wird allhrrr in Cassel ein Gedienter, so zu seinen fcftönh ! icfren Zähren ge 
kommen , doch ohnbrwtrdel, und von gutem alldier bekannten herkommen ist, 
welcher bereits Herren grdienet, und mit beglaubten bellaris seines wohl ver- 
ha.'tmS versehen ist, gegen hinlänglichen Gold und übrige Unterhaltung, end 
weder zumLaguayen mit Eivicc: oder zum Cammer-Laguayrn ohne ELvreewder 
auch zumCawmrrdlener, nach Maas undZiel, daß er geschickt ist, und entwe 
der im schrrlden und rechnen,oder in ralu-enund kr-ibren nützliche Dienste zu ver 
richten weiß verlangt Der Verleger gibt nahen Nachricht. 
VI. Personen/so DrmKe verlangen. 
z.) Es ist eine Person inreuMuirer sich dry rin oder anderer Hrrrschafft als Qc<*- 
Qornus auf Dtnian&t zu engagiren^oDtr auch allhier bey einer,die was abzuschrei 
ben hat. 
.) Ein sunger Mrnsch,we!cher schon gedicmtvei langt Diensttals Kutscher oder 
Reitknecht. Dr: Verleger ertheilt nähere Nachricht hiervon. 
VII Nodfication von allerhand Sachen. 
».) Nachdem man mit verau^iomrung der Schantzischen MtuWes unfc Effeta, 
wormitlaut vorigerWochen Zeitungam vorher verwichenen Montag als den 
»7. Nov. der Anfang gemacht werden solle«» ,auS darzu bewegenden Ursachen 
annoch einigen Anstandgenommrn; Als wird solches zu jrdermanS Nachricht 
brkant gemacht, und soll der eigentliche Tag, so nunmehro darzu bestimmet 
werden wird, hirrnrchst kund gemacht werden. 
) ES haben dielHillische Erben, ihre zu Hüwmrn AmbtS Trendelburg Jyh^ 
fallende Frucht-Zinse um und vor eine gewisse summa Geldes verkarsten st 
nun jemand etwas, auser denen daraufhafftenden Oneribus» daran zu xrL- 
reuüireu , oder einig sonstiges Recht darauf zu haben vrrmrynrt, wolle sich diy 
ob.vdachtm Erben ^tanüarario dem Procuratori Herrn Rourius allhier Zeit 
Rechtens meiden» j : )
	        

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