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»erfcHrtmt Eugen, wsbtv unkm ein Cramladcn, i« vermiethm, st auf
Mlchcifüs bezogen werden können.
L.) Aul ö':r Obtr Neustadt dev der Kirche in der Wittib Frau Landrc ifercti 9 h*
ben HuuS, ist in der mittelsten Etage ein Logement zu vermiethen, bestehet rn
emrrgrosen und kleinen Stube Kleinen Küche, Keller undHoltzstall, undkvn
loalei £ oder auf Michaelis bezogen werden.
,.) Monft cholet Behausung aus der Oder-Neustadt zwischen der Apothtcke
und dem Becker, Msir. Werner gelegen, istgantz oder Etagen weiß, mit unb
ohne xieublez.wie auch Stallung vor Pferde,Jährlich oder Monathlich zu bv
wohnen, unvlauf Michaelis zu beziehen.
4.) In einem wohl gelegenen Hause sind ^-Stuben ,4. Tammrrn mir ^euEler.
nebst Smllung vor ^.Pferde und einen grasen Boden vor Heu zu legen-zu »tr*
m-vrrn, und sönnen sogleich bezogen werden.
s.) In der untersten Fulde,Gaste in der Frau Gäschlingm Hause, ist eine Stadt
vorne heraus mit Nfeubles vor eene einzele Person sogleich oder auf Michaelis zu
haben.
6. ) Auf der Ober-Neustadt gegen der obersten Esplanade in einem Haufe sind
zwey Etagen mit oder ohne Meubles, ttlfll.
7. ) Inder Stadt Stralsund genannt, die 2. untersten Etagen , mit oder ohne
Meubles sogleich zu beziehen. So kan auch das gantze Haus gegen Martini,
wodtv Stallung, Remise öo* Chaisen zu stellen nebst aller bequrmlilykeit zu
finden, überlasten, und desfalß bey der Friclu Müllerin nähere Nachricht einge-
' zogen werden.
r.) In der Mittel,Gaffe gegen den Stockholm über in der Frau Wittib Hau
männin Haus, ist die mittelste Etage mit oder ohne Meubles, samt Stallung
und Bodms auf Michaelis zu vermiethen, und sind die nähere Condicianes bey
Ihr selbst zu vernehmen.
IV. Personen/ so Bediente verlangen.
> ) Sin Schnndrr.wllchirgute Virllchiruog stillm fan, wird als k.quay bi»
gehrt.
L.) Sine vornehme Herrschafft verlangt eine Haushälterin, welche im Kochen gßs
schickt und mit guten Attestaten versehen ist.
Z.) Sin Oiathallhirr begehrt aufWichaeliS eine Köchin, welcheschon gedientk,
und im kochen geschickt ist, der Lohn ist gut und einträglich. «Ott Verleger
gebt nähere Nachricht.
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