Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1737/38)

418 (40i) 8S» 
gelegems mit hinlänglicher Stallung vor Pferdte, und mff einem Garten verse 
henes Wohn-nedst varbey befindlichen Brau-Hausi und zubrhör an den Meist 
bietenden verkauffen, und seynd über letzteres gebott derer zcoO.Rlhlr.so.Rkhl. 
mehr, und also in Summa zofo.Rthlc.gedstren. Wer nun ein mehrrres zu ge- 
sinnet, kan sich bey derselben melden. 
2.) Es wird hiermit kund und zu wissen gemacht, daß des gewesenen Post^ecreri- 
rü Günstens alhier vor dem Annaberger-Thor gelegene» Garten nebst denen dar 
in befindlichen seiten Gebäuden und Scheurvon Obrigkeit und Amts wegen an 
den Meistbietenden verkaufft werden soll. Wer nun solches zu kauffen Lust hat, 
der kan sich instehenden Donnerstag den r8.Dec.b2, bey hiesigem Römgl. und 
Hochf.Land-Gerrche angeben. 
z.) ES wollen Weyland Herr Dost.* Crocii nachgelaffme Erben , ihres unter 
Sensenstein, gegen Ober-Kauffungen über gelegenes freyes Guth-undHoff- 
Wmdhaufen genant verkauften. Wer nun dazu belieben hat, wolle sich des, 
falß bey Herr Doct, Huxhoitzmelden. 
4 ) Jemand hat einrnGarren vor demAnnabergerThor im Frantzgraben gelegen, 
zu verkauften, oder wil 2oo.Rthlr. darauf lehnen. Der Verleger gibt nähere 
Nachricht. 
U4 Sachen / so in und um Lasse! zuvermiehtenfeyn. 
i. ) Auf der Ober-NeustaVt in Mons. Cholcts Behausung seynd etliche l-ogimen- 
rer zu ve-zmsen. 
L.) SS will jemand zu Marburg'einen Garten r;.biS i4.Ackergroß samt eintm 
HauS -nd Stallung vor Viehe um billigen Zinß verlassen. Der Verleger gibt 
nahen Nachricht. ~ I - >/ , 
;.) Es will der He r l)oLi:or ^olbe seine in der Scheffer - Gassengeiegene Behau 
sung entweder gantz oder Lragen weiffe vermiethen. Wer minDu einem oder dem 
> andern Lust hat, kau sich bey demselben meiden, und können das Haus oder 
Logimemer sogleich bezogen werden. 
4.) Bw der Irau Ladharrrin vor dem Schloß stehet zu vermuthen das unterste 
Stübgen undch.Cgmmer an der Erde,im mittelstenStockwerck kan man haben 
r.Stuben,; Cammemmitund ohne ^leublerftynd dieselbe sogleich zu beziehen. 
j. .> A f der Obtr'NtUstadr in der ersten Straffe ist das Schottische HauS auf 
künfftige Ostern zu vermiethen. Der Verleger gibt nähere Nachricht. 
Hi. Personen/ so Bediente verlangen, 
i.) Jemand verlangt alhier einen Laquay, welcher im Rechen und Schreiben 
fahren tst,und schon gedirner hat- Beym Verleger erfahrt man ein mehrers 
er-
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.