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ist auffnachsuchen derer Oediwren der l^oncuts Proce 5 s»und Edictatis citatio
primacum Termino ad liquidandum stuft Montag den y.Novemb. erkandt wor
ben, in welchem cerrnin diejenige Creditores »so etwas an besagten Bredils zu for
dern baden,vorm Ambr zu Zierenberg erscheinen, und ihre Schuld forderungen
Lqmdiren^oder gewärtigen müssen, daß sie hiernechst damit an des vordenahm-
ten debitoris Person gewiesen werden sollen.
II. Sachen / so ausserhalb Lasse! zu verkauffen seyn.
.) Die ehmaiigr Speedische Adeliche Erblehn-Güther und Gefalle,an Gebäuden
Garten,Wirsen , Ländereyen,Gehöltzen und Erbzinß seynd zu verkauffen: als
r.7 Das Adeliche Wohnhaus nebst L.Scheuren und nöthigen Stallen,alles in
guten stände nebst um den Hoff gelegenen Garten.
2 J An Ländereyen inclusive ves dardcy befindlichen so genanten EillrrSGutchen
I2s7 Acker.
An Garten und Wiesen inclusive obigen Güthgens Acker.
4.jAn Waldung 761 ^ Acker 28.Ruthen,worunterder sambt Wald nicht mit
begriffen ist.
5.7 Anständigengefällen. *
1. ) Ständige Geld Erbziusen und Dienst Geld64.Rthlr.25.Alb.
2. ) Gänse 2;.stück.
5.) Hühner rz.stück.
4. ) Hahne 62.stück.
5. ) Eyer 8.Schock, s.stück.
6. ) Ein Maas Butter a i6.Alb.
7. ) Korn rz.Viertel rs.Metzen. ]
8. ) Haaffer ry.Viertet s.Metzen. ]
€>} Unständige Gefälle.
Vermöge Herschfrldifcher Vertrags bestehen dieselben in hohen und niedern
Jachten,..Büsten, Mast-Geldern,trifft Hameln,desgleichen inuhr al
ten und mit denen füngsthin ertheilten Lehn-Brieffen im Frielinger Grund
hergebrachten exercirren Gerechtigkeiten , das nehmlich theuerste Haubt
und Lebn-Geld roten Pfennig, samt der in Herschfeldischen vertrag.
N, i. Lxprelle gedachten Jurisdiction in beyden Dorffschafften Frielin
gen und Allendorffmit anhängender Büsse straffe, gändung, und Narren
kästen ,über schult, schaden, gemeinen ftevrl, in Holtz und Feld, desgleichen
mzugs Geld und Siegel gebühren L ld dan nachdem § 5 . bnnelten Vertrags e
des
HerschfelderMaaS.