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WerMN auffdiestt Stücke eines oder das andere ein mchreres zu geben ge-
finnet ist, kan sich in deme auff den zi.Augusti nrchst künfftjg zu solchem en-
deangesetzten ukimat termmo beydenmRdN.UNdFvrstl.Hern Deputiert
in Mühlewerth einfinden, und foflcn denen plus lititantibus alsdan die er
fanden e Gücher auf einSwrilS ein zulegende anreichige Lsmivn gewöhnki-
ehrr masten zugeschlagen, und auff Petri Tag deS ncchst bevorstchendm
i7z6ten Icrhrs, gegen bahre Zahlung eingeräumet und nöthige Kauff-
Brreffe darüderrrtheiltt werden.
lii. Sachen / so m und um Laffel zu vermrehtett seytt.
r.) Am Sreinwege in des Hern <Io«mMra de Quitcers Haus, Mischen de«
Herr Rath Wagner und bmi BuchführerHrrtLLiennegeltZm,seyndetiicheLrL-
Zen oder Emtzele loßimemei zu vermierhm.
2.) In der Obersten-Gaffc in des Beckers Mfir. Mentzels Haus ist im z.Stock-
werck ^Dtube r.Cammer aufMichäliSzu vermuthen. Desgleichen
z.) Ander Drustl-Gasten EckeindemBoppenhausischenHauSseynd Z.Stubett
r.Cammern r Küche Keller und Stallung zu verzinsen.
4.) Am Steinwegein einem gelegenen Hause ist ein iogiment mit Meubles Mo-
nathso^er Jahrs weise zu haben.
SO Jn demder hiesigen Evangelischen Lutherischen Gemeinde zugehörigem Hause
am MarställerPlatze/ist eine gantze krage auff künffrigen Michäliszu vermuthen«
. Beym Verleger ist von diesen Posten nähre Nachricht zu haben.
IV. PersoHmtt / so Otettste suchen.
r.) Ein junger Mensch suchet dienste als la^u^,welcher im Rechen und Schreiben,
wir auch in der Frantzösischen und Lateintschm Sprach erfahren ist. Der Verle
ger gibt hiervon nähere Nachricht.
V. Notifikation von allerhand Sachen.
*0 Diejenige,so beydem Seel.verstorbenen Hern Oder-Schultheiß Wafferhllir
noch einige btanuat worin derselbehiedevor <zua ^dvocakusOausre bedient
gewesen, zurückhaben woltcn, und denen an derselben exrraditio« etwasgelegm
ist, können sich a dato binnen sechs Wochen indem Sterb-Hause bey dem Ge-
heimbden Land-8ecrerario Herr Motz melden. Cassel,den rs.Irrltt 17Z 5.
2.) Nachdem Ihro Rönigl. Maj. unser Allergnädigster Landes-Fürst
und Herr das den zvchujas auff hiesiger Oder-Neustadt einfallende Iahr-
Marckr abermahl von allen sonst gewöhnlichen mposten befreyck; Als wird sol
ches hierdurch Jedermand kund gethan, und sollen diejenige Kauff-HandelS-und
HandwerckS,Leutt,wüche demselben beywohnen werden, alle mögliche Hülffe
M m r zu