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ein tausend sieben hundert drey und dreysigsten Jahrs emLnirre Ordnung
gegen die geringhaltige und schlechte MünH-Sortm , und deren gewinnsüch
tige Einfuhx-und Auswechselung erneuert und geschärfftt, mir dem Zusatz, daß
all und jeden Dom miauen, sie seyn wer sie wollen , wann gleich die Sache
sie selbst nicht angeht, die eingenommene und in diesen Landen vor voll aus
gegebene schlechte und verbotene Müntz-Sorten zum Pwemio der beschche-
mn Anzeige verfallen seyn, und deren Nahmen wob! verschwiegen bleiben
soll. Zu dem Ende wird allen und jeden Oder-und Ururr-Beampten, wie
auch denen Gerichtbarkeit habenden von Ade!, so dann Burgemüsier und
Rabt in denen Städten bey Verlust ihrer Dienste, über dieser Ordnung
steisf zu halren veü eingebunden, gleichwie auch die Advocati Fifci und Re
servat Commissarii zugleich angewiesen werden hierauff genaue. Kundschafft
ju legen.
II, Cifatio Crediüorum.
I.) In Concurs-0öd)in M stl. Renthmeisters Herrn Licemiat Gössels Ver-
laffenschaffr zu Wolsthagen, ist Liracio E4i<5taUs iecunda erkant, und
zu Einbring-und Uc^mdirung derer in vorigen '^ermino etwa nicht erschie
nen Creditoren Forderung alius Terminus auff dtN rrtM Junii a. c. tuo
praejudido praefigircf. Es können demnach alle diejenige / welche ihre Schuld
noch nicht eingeklagt, alsdann in vorgebuchten Termin© daselbst vor der
Commission ihre Forderung einbringen.
Ul. Sachen/ so in rmd m Cassel j« verkauften
seyn.
1. ) Es will Herr Samuel Urfini sein Wohn-Haus in der obersten Ziegrm
Gaffen zwischen des Schusters Meister Ranspachs seel.Wiltrb, und Spen-
nadelmachers Meistrr Anthon Hartmanns feel* Erben gelegen , um eine ge
wisse Summa Geldes verkauffen. Derjenige, so eS zu kauffen willens ist,
kan sich bey obgedachtem Verkäuffer melden.
2. ) Jemand hat ein Harffenttgen, so noch in gutem Stande ist , um billi-
gen Preist zu verlassen. Desgleichen
Z.) Ist ohnweit von hier ein z-.ja'hrjger schöner gesunder Hängst zu verkauffen, wel
cher rm blau Schimmel ist; Und
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