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schen dem Opferman Martin und Schneider Segoud gelegen, seyndl bereits
sechs hundert Rrhir.grbotten worden. Wer ein mehrers geben will, kan sich
bey hiesigem Stadt.Gcricht angeben.
2.) Auff deö Hoff-Sch!oster Göttens Haus in der untersten Drustel-Gaffn ist
über voriges Gebot der i40O.dreysig Rthlr. und also nunmehro ein tausend
vier hundert und dreysig Rthlr. gedotten worden. Wer ein mehrerS zugeben
gesonnen, kan sich edenfalS bey hiesigem Stadt-Gericht melden.
2.) Es stehet eine Presse zu verkästen, worin man Strümpff, Rasch undalltt-
Hand Sachen pressen kan. Der Verleger gibt nähere Nachricht.
II. Sachen / so in Lassei zu vermiehren seyn.
i.) Die Wittib Reinboldin in der Mittel-Gaste will in ihrem Hause, we'ches
sich sür einen Brauer schicket, die unterste Etage nebst Keller, Boden , zwey
Cammern und Stallung vermiehren.
Ul. Personen/ so Capitalien ansszunehmengesonnen.
I.) Es begehrt Jemand hierin der Stadt auff rin Haus IO0. Rthlr. ju bor#
gen Wer solche zu vrrlehnen hat, kan sich beym Verleger melden.
IV. Persohneri/ so Bediente verlangen.
ij Man sucht einen Einländischen Diener von ohngefehr 17. oder >8.Jahren,
welcher perfect schreiben und lesen kan.
Nichtweniger
z.) Begehrt eine vornehme Herrschafft auffö Land eine Cammer-Jungfer, tue
gut bügeln und nähen kan. Wer nun zu denen obbemrldten Diensten lust
hat, wolle sich bey dem Verleger bald angeben.
V. Perfohnen/ so Dienste suchen.
1. ) Ein Studiosus Juris, welcher in kdumanioribus sowohl, als Studio Juri5,11tld
zierlichem Schreiben wohl erfahren ist, sucht eine Employ , darbn) er seine
honette Subsistence findet. Wem nun mit dieser Person gedient, wolle sich
beym Verleger weiter erkundigen.
2. ) Eine weibs-Person bewirbt sich bey einer vornehmen Herrschafft um Dienste
als Cammer-Jungfer.
Desgleichen . .
Z.) Begehrt eine andere dergleichen Dienste, welche in Marseille und knötgens
Arbeit,wie auch im Waschen und Bügeln wohl erfahren ist.
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