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seyndi202.Rt!)l.gebo1tm; Wereinmrhmszu gebengewstlet, kansichbeym
Herrn ^egillcaror Fischer angeben.
> AuffvasGödeckische Haus auffdem Graben, ftynd rzOv.Rthlr.
Desgleichen
/ ) Auffdas^srouöercifche Haus 4°. Rthlr. mehr, und also nunmehro rz4O.
Rthlr. geborten worden ; Wer noch ein mehrers für beyde Hauser zu ge
ben gesonnen, kan sich in Zeit Rechtens melden.
4.) Es wollen Die sämptliche Lindemannische Erben, ihr ererbtes Elterliches
Wobnchaus sampt Zubehör, in der Mühlen-Gaffen, zwischen dem Metzger
Meister Watdeck und denen Winterbergischen Erden, so dann einen Garten !M
Helleberge an der Frau Cantzkarin gelegen; Nichtweniger
Die Stemmehlische Erben, ihr Vätterliches Wohn-hauS in der Brü,
cken - Strafen , zwischen denen Schredischcn und Fabrischen Erden gelegen,
um rim gewisse Summa Geldes verkauften ; Wer nun zu denen oddrsagten
Stücken Lust hat, kan sich bey denen obgemelden Erben angeben.
<.) Cin Haus au ff dem Maarstätler Platz an dem sogenannten Scholeyifchen
Haus gelegen,ist zu vcrkauffen oder so gleich zu verwichten; Wovon der Verle
ger writere Nachricht ertheilet.
1!. Sachen / so fit Laffel zu vermiehten seyn.
1.) In dem Oestifchen Haus in der untersten Ziegen-Gaffe ist ein Logiment
mit allen Mctibles' zu vrrbäurrn.
a.) In der Mittel - Gaffen in drrFrüU ^cKiKraror Sickermännin Haus seynd4.
Stuben, vierCammern, eine Küch, Keller und Holtz»SchoppenzuLv:Claft-
tern Holtz zu legen, Stallung für 6. Pferde und ein grosser Boden um einen
billigen Prcißan Michts,Leute zuverlaffen.
z.) Auffder Ober-Neustadt lmHeydtlbergtrFaßinder'drittenLcageseyndzuver-
michren>. Stuben, i. Lämmern, r.Küchen, und ein kleiner Boden für Holtz
zu legen.
4.) Es will Jemand zwey Garten, welche bey dem Todten-Hoff vorder Unter-
Neustadt , gelegen', wie auch in der Marckt-Gaffen eine Stube für eine Per
son mit oder ohne Meubles, verwichten; Beym Verleger kan man von beyden
Posten nähere Nachricht bekommen.
Hl. P rsonen / so Oaxirnlien aufzunehmen gesonnen.
*.) In hiesiger Stadt suchtJemand auff Länderey hundert oder funfftzig Rthlr.
zu lehnen, wogegen ander Pfände von dreihundert Rthlr. isollerr verichrieben
.werden;
Dis-