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deS Scheiben-Schiessens in Städten und Dörffem, worüber viele'ih-
re Handthierung gäntzlich zurück setzen, und sich miniren, hinkünfflig nur in de
nen Haupt-Städten Cassel, Marburg, Rinteln, Schmalkalden, HerSftld und
Ziegenhayn, ausser den dritten Oster-und Wngst-Tag, die Sommer-Monat
aber alle r^agen einmahl, bey denen übrigen Land-Städten aber über die
vorgedachten Fest-Tage nur 2. Monat durch alle 14.Tage soll zuschiessen erlaubt
seyn. Auff den Dörffem aber ist hinfüro alles Schriben-Dchieffen gäntzlich
verbotten worden, und sollen die Übertreter dem Befinden nach an Gut und
Leib gestrafft werden.
11 . Sachen/ so inl um und ausserhalb (Laste! zu verkauften.
z.) Es will der procurawr Fifci Herr Henrich Schmitt, fein in der untersten
Ziegen-Bassen an ihm her gelegenes Nrben-Haus um eine gewisse Summa
Geldes verkauffen , und seynd allbereits vier hundert und zwantzig Rchlr.dar-
auff gebotten; Wer nun ein mrhrers geben will,kan es bey ihm anzeigen.
2. ) Des Schumachers Johann Peter Fischers Wohn - Haus, in der unter
sten Sndten Gaffe zwischen Meister Johann Släsners Erben und dem Pe-
ruqummacher Jean Aubery , so dann besten Garten gelegen vor dem To-
dm-Thor, zwischen Johann George Kniest und dem Rahts-Verwandten
Herrn Lotheisen, item noch ein Garten vorm Unter-Neustädter Thor an dem
R.e§illrsrorj, Herrn Gchebe, und dem RchtS-Verwandten Herrn Johann
Caspar OsiuS gelegen ,sollen cx officio an den Meistbietenden verkaufft werden;
Wer nun auff diese bemeide Stücke zu biehten Lust hat, kan sich bey hiesigem
Stadt-Gericht melden.
3. ) Auffdas (^ouäettifcheHauS auffdrmGraben feyndnunmehr02L5O.Rthlr.
Spotten worden; Wer ein mehrerS zu geben gesinnet,kan sich zu gehöriger Zeit
angeben.
4. ) Es wollen Meister Jacob Wilcken seel. hinterlassene Kinder aufferhaltenes
Dscrerum allenanäl, ihr ererbtes VätterlicheS WohnHauS zwischen Herr
Störnebach und Herr Martin gekegen, um eine gewisse Summa Geldes ver
kauften: Und seynd! bereits 1500» Rthlr. daraüff gebotten worden ; Wer
nun denen Unmündigen zum besten ein mchrerszu geben willens ist , kan sich
bey dem bestellten Vormund meiden.
r S ♦) Meister Frantz Röse, Bürger und Metzger in der Unter-Neustadtwill sein
Wohn-HauS in verlangen Schenckel-Gaffn, zwischen Johann Henrich
Speck und Johann George Schüttens Erben gelegen, für eine Summa Gel-
des verkauffen; Wer hierzu Lust hat,wolle sich dev ibm angeben.
W ^.H"rn Directores öeö Frnntzösischen Hospitals cUbict , wollen ein ach-
teg Theil Platz anes Hauses zu CackShaven nebst Zugehör, zwischen den Stru-
bischen