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r.) Es sind nunmehrolauff der Schelhafischen Erben ihre-Vorder-und Hinter-Haus auffdem
Pferde-Marckte zwischen Herrn Archivarlo Volmar und der Frau Hoff-FourirKegeliu gele
gen, rc»oOèRtl)lr.gebotten worden; Wer ein mehrers geben will,kan bey Herr Fischer,Sert-
dent auff der Renth-Cammer nachfragen.
z.) Auff erhaltenes vecretum ^licnLnäi, sollen des gewesenen König!, und Fürstl. Gärtners
HerrLU 25 LourAui^nonseel. hinterlassener Erben, ihre ererbte zwey Däuser , ein grosser
Garten von ohngcfehr ir.Ackergroß, und einander Garten von ohngefehr z. Acker groß un
ter dem Weinberg gelegen,verkaufft werden,und sind darauff r5oO.Rthlr. baarcsGeld bereits
gebotten : Wer nun dcn Erben und Pupillen zum Besten ein mehreres zugeben gesonnen, kan
sich in gehöriger Frist bey hiesiger König!.Frantzösischen Cantzley meiden.
4. ) AuffdieMeysebuchische Behau,ungan derDrusel-Gaffe Ecke sind nunmehro 4122. Rthlr.
gebotten worden ; Wer ein mehrers zu geben gcsinnetckan es beym Verleger anzeigen.
5. ) ES will Jemand rin gar leichtes roht angcstrichencSPost-Waglrm auffjwey
Pferde, um einen billigen Preiß, Desgleichen
6. ) Eine Pferdte Krippe und eine Rauste, Wenigernicht
7. ) Eine sórbeme Wiege verkauften; Weme mit diesen dreyen Stücken ge-
dienet,kan sich beym Verleaer angeben.
I.^ Es wollen die e-rsucienschen Kinder erster Ehe, ihre vorhandene Cram-Waaren und Mobi
lien nachstkünfftigen Montag als den utenjMay, anden Meistbietenden verkauffen; Qj?cv
eins oder das ander zu kauffcn Lust hat , kan sich auff bestimmten Tag in obbemeldem Hause
Rach-Mittags um z.Uhr einfinden.
11. Sachen / so in und um (Lasse! zu vermiehten jeyn.
i.) In einem gewissen Hause an einer schönen Strafe gelegen , in der obersten
Etages ein grosser Gaal,wie auch eine grosse Stube,nebst Zwey grossen Cam-
mern und Küche zu verha'uren. Desgleichen
r.) Ist eine feine saubere Wohn-Stube in einer untersten Erage, nebst zwey
Cammernund einer Küche in der Alren-Neustudt gleich zunächst anderKulda-
Brücken, für eine emtzle Persohn, oder für eine k-eine Familie, welche zugleich
kan bezogen werden zu vermehrn, Wer zu denen bryden obdemeldercn Logi-
menteni’ufi hat, kan sich beym Verleger Melden.
z.) Am Stein- Weege in des fee! Herrn Commissarius von Knitters Behausung
srynd r.meublirce Etagen zu vermiehten ; Wer dazu Lust hat, kan daselbst
Nachfragen. ' ,
II!. Personen / so Capitalien aufzunehmen gesonnen.
i.) Es ist Jemand fünft hundert Rthlr Q'ajàl austzunebmen willens, und wist
darqrgen drey tausend Rthlr. wehrt zur Fl^oàec in einer Gerichtlichen Obli
gation verschreiben ; Wer nun solches auSz^ieynengcsonnen, wolle sich je eher
je Ueber beym Verleger dieses angeben.
IV. personen / so Bediente verlangen.
,.) ES wird von-einer Herrschafft em Diener von iH.bis i s Jadeen, so von ehrli
chen und gurenLturrn,auchBgrbstren und allenfalS Haare LeLren kan verla ngt.
' ' v. Per-