im Oktober 1837 konnte die Rücklieferung als im wesentlichen vollendet angesehen wer-
den. Es blieb aber eine Anzahl von unerledigten Fällen zurück, an deren rascher Abwick-
lung offenbar auch Buhl nichts gelegen war; hatte doch der starke Rückstrom die Wil-
helmshöher Bibliothek in starke Raumnot gebracht, die nicht sofort behoben werden
konnte. Im November 1839 waren es immer noch 88 Nummern, die „in den fünf Bänden
des Katalogs der Wilhelmshöher Bibliothek" vermißt, aber nicht mit Sicherheit von der
Landesbibliothek verlangt werden konnten. Sie waren aber doch schon bis auf 60 erledigt,
als die Instandsetzungsarbeiten im großen Büchersaal (1840l41), um "derenwillen die
Büchergestelle „verklebt" wurden, die Abwicklung gänzlich zum Stillstand brachte. Da es
sich dabei durchweg um kleinere Schriften handelte, machte das Heraussuchen nicht un-
erhebliche Schwierigkeiten, bis dem Oberhofmarschallamt die Geduld ausging und das
Ministerium des Innern auf seine Veranlassung am 2. Mai 1844 verfügte, nun innerhalb
sechs Wochen zum Abschluß zu kommen. So rasch ging es freilich auch jetzt noch nicht;
als aber am 2. November 1844 nur noch zwei Nummern unerledigt waren, die aber als
schon im Jahre 1836 abgeliefert nachgewiesen werden konnten, war nach Verlauf eines
Jahrzehnts diese Auseinandersetzung beendet.
Mit der Übernahme auf die allgemeine Staatsverwaltung wurde die „Museums-
Bibliothek" zur „Landesbibliothek" erklärt und ihre Verwaltung von der Hofverwaltung
getrennt; damit wurden Museum und Bibliothek von einander unabhängig, und die bisher
häufig gegebene gemeinsame Verwaltung durch eine Gesamt-Direktion kam in Fortfall.
Die nun selbständige Direktion der Landesbibliothek wurde dem Ministerium des Innern
unterstellt; sie bestand aus dem Direktor und dem Bibliothekar, denen ein Sekretär und
ein Pedell zu- bzw. untergeordnet waren. Die von der Bibliothek ausgehenden Schreiben
und Erlasse an andere Behörden mußten nun von dem Direktor allein, die Berichte aber
an das Ministerium von dem Direktor und dem Bibliothekar gemeinsam unterzeichnet
werden.
Wie leicht die gemeinsame Benutzung des Gebäudes durch eine Hof- und eine
Staatsanstalt zu Reibungen führen konnte, zeigte sich, als der Museums-Direktor Ruhl im
Februar 1833 einen Anschlag wegnehmen ließ, durch den die Bibliothek an ihrem Ein-
gang die Öffnungszeiten bekannt gab. Auf eine Beschwerde Rommels entschied das Mini-
sterium am 5. März 1833 dahin, „daB das Eigenthum des Museums zum Familien-Fidei-
commisse des Hofes gehöre und daraus, daß in dem Gebäude die Landesbibliothek sey
und verbleibe, nicht folge, daß dasselbe und dessen Eingänge mit beliebigen bleibenden
Inschriften versehen oder Anschläge daran bewirkt werden könnten". Das Ministerium
vergaß nur in dieser Entscheidung, die von weitgehender Rücksicht auf den Hof einge-
geben war, anzudeuten, auf welchem Weg die Bibliothek Mitteilungen an ihre Benutzer
gelangen lassen sollte.
Das Ministerium des Innern nahm die ihm zugewiesene Aufsicht über die Bibliothek
durchaus ernst und war bemüht, sich einen genauen Einblick in deren Verhältnisse zu ver-
schaffen. So verlangte es am 31.Dezember 1832 die Vorlage einer „vollständigen Über-
sicht des Systems, nach welchem die Real-Cataloge derselben eingerichtet sind, nebst
einer so viel als möglich in das Einzelne gehenden Darstellung der bisherigen Ausführung
dieses Systems". Die Bibliothek entsprach dieser Weisung am 19. Februar 1833 und führte
dazu aus, daß das vorhandene, von Strieder aufgestellte und in 81 Folio-Bänden verzeich-
nete System im allgemeinen den Anforderungen entspreche, wie dies Jakob Grimm dem
dz. Direktor bestätigt habe - diese Berufung auf Grimm zeigt übrigens, wie sehr sich
Rommels Urteil über ihn seit 1829 gewandelt hatte. Nur die Kataloge der Philologie und
der Hassiaca erforderten eine gewisse Umarbeitung, für die Vorarbeiten bereits im Gange
84