drückliche Nachfrage Oehlers erklärte Böhning, daß ein rein
formales Gründungsgesetz ausreiche.
Um nun die notwendigen Geldmittel aus Bonn zu erhal-
ten, machte sich das Ministerium rasch an die Arbeit, ein ent-
sprechendes formales Gründungsgesetz vorzubereiten, das
nach Möglichkeit alle inhaltlichen Festlegungen über Fach-
bereichsverteilung etc. vermeiden sollte. In einem Informa-
tionsgespräch mit Vertretern der Fraktionen von SPD, CDU
und FDP, das am 29. April stattfand, stellte sich heraus, daß
alle drei Fraktionen gleichermaßen bereit waren, ein forma-
les Gründungsgesetz für die Errichtung der Gesamthoch-
schule in der Landtagssitzung imjuni abschließend zu behan-
deln und zu verabschieden. Kurz vor der Gesetzesberatung
im Landtagsplenum am 26. Mai wurden die Vertreter der
Fraktionen von Geissler nochmals über den Stand der Arbei-
ten am Makro- und Mikrostandortgutachten informiert.
Nachdem die Zustimmung der drei Landtagsfraktionen
signalisiert worden war, erarbeitete das Ministerium eine ent-
sprechende Formulierung. Im Mai legte das Kultusministe-
rium einen von Regierungsdirektor Udo Kollatz und dem
Minister formulierten Entwurf eines „Gesetzes über die
Errichtung der Gesamthochschule Kassel" vor, der, da die
Zeit eilte, außerhalb der normalen Tagesordnung des Kabi-
netts beraten wurde. Der Entwurf definierte die Gesamt-
hochschule, entsprechend den Anforderungen des Bundes,
als wissenschaftliche Hochschule, welche in sich die Aufga-
ben der Universität, der Fachhochschule und der Kunst-
hochschulen im Sinne des zwischenzeitlich verabschiedeten
Hessischen Hochschulgesetzes vorn 12. Mai 1970 vereinigt.
In der Begründung zur Vorlage der Landesregierung heißt
es u. a.: „Die Gesamthochschule vereinigt in sich die Aufga-
ben mehrerer Hochschulen... Integriert werden die Aufga-
ben der bereits bestehenden Hochschule für bildende Kün-
ste Kassel, der Fachhochschule Kassel, die mit Inkrafttreten
des Fachhochschulgesetzes errichtet wird, und universitäre
Aufgaben. Um die Aufgaben der Hochschule für bildende
Künste Kassel und der Fachhochschule Kassel in der Gesamt-
hochschule zu vereinen, wird das Gesamthochschulgesetz
diese Hochschulen in die Gesamthochschule eingliedern. Die
gesamte Hochschulbildung wird sowohl in der Organisation
als auch in den Studiengängen einheitlich sein. Forschung
Staatstheater Kassel
zwischen '68 und '70.