ner großen Anzahl von Projekten und Entwicklungsarbeiten sind aktuel-
le Planungsprobleme, vor allem in Kassel und Nordhessen, aufgegrif-
fen und Lösungsvorschläge erarbeitet worden, die nicht nur fachliche
Beachtung gefunden, sondern auch Planungsentscheidungen beeinflußt
haben. Zum Teil wurden ihre Ergebnisse gegen den Widerstand der Pla-
nungsbehörden durchgesetzt. 3
Am unverändert unbefriedigenden Image des Berufsstandes wird deshalb
nicht das Scheitern der Reform deutlich, sondern vielmehr eine Seite
ihrer Problematik, die mehr und mehr alle inhaltlichen und sachlichen
Probleme überschattet. Kann man eine Berufsausbildung-ein Studium
reformieren, wenn die entsprechende Berufwirklichkeit immer gleich-
bleibend anderen, ihre längst erkannten Schwächen ausklammernden
Prinzipien folgt? Dabei verkehren sich dann noch, dem wirklichen ge-
sellschaftlichen Kräfteverhältnis folgend, die Fronten. Die Reform,
veranstaltet, um die als fehlerhaft erkannte Praxis zu verbessern, muß
sich verantworten vor gerade dieser Praxis. Sie hat, um anerkannt zu
werden, Kriterien zu genügen, deren Kritik sie eben noch ihren Ur-
sprung verdankte.
Als wir neuen Hochschullehrer ab 1972 nach Kassel kamen, waren uns
die bildungspolitischen Ziele der Hessen durchaus sympathisch, aber
was uns unter den Nägeln brannte, waren inhaltliche Reformen der Ar-
chitektenausbildung. Wir wollten keinen künstlerischen Entwurfsarchi-
tekten mehr, dem die Welt auf seinem Reißbrett immer zu Bauentwür-
fen schrumpft. Sich der gesellschaftlichen Realität stellen, die Fehler
der Wiederaufbauphase korrigieren und vor allem neue wissenschaftli-
che und Planungs-Methoden anwenden, waren unsere Ziele. Der Be-
griff Architekt mußte der präzisen Bezeichnung Planer weichen. Ich
finde in meinen Aufzeichnungen die Notiz: "Die Planerausbildung soll
_nicht disziplinbezogen sein, sondern sich nach den Planungsproblemen
der Gesellschaft ausrichten".
Bereits die ersten Versuche, eine Studienordnung zu formulieren, die-
sem Planer in der Realität ein Berufsfeld zu bestimmen, gerieten zum
Konflikt; denn gerade hatte die Architektenschaft dazu angesetzt, den
Architekten als rechtsgeschützten Titel zu etablieren und seinen Träger
mit dem Bauvorlagerecht auszustatten. Alle Berufsfeldanalysen über
die Ausdifferenzierung der Architektentätigkeit in vorbereitende Pla-
nung und Bauproduktion geraten ins Abseits gegenüber der Feststellung
des Architektengesetzes, es habe eine einheitliche Architekten-Grund-
ausbildung für Architekten und Städtebauer zu geben. 4
An der Frage, ob diese Grundausbildung technische Grundlagenfächer
in den ersten Semestern und den sogenannten "Entwurf" als Hauptfach
und Hauptsache zu umfassen habe oder ob eine Ausweitung der Aufgaben
auf weiter gespannte "Problemfelder" stattfinden müsse und die Grund-
lagenvermittlung mit größerem Erfolg und geringerem Aufwand später
erfolgen könne, wäre der Studiengang fast zerbrochen.