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gebracht. Die Hoffront, gleichfalls verputzt, ist völlig schlicht. Alle Fenster zeigen die Segmentbogenform,
die Tür den Rundbogen. Die einzige Gliederung bildet ein Mittelrisalit, das in seiner Breite dem Durch--
gangsflur entspricht.
Das Nebengebäude, das die Nr. 14 der Oberen Karlsstraße bildet, unterscheidet sich äußerlich in
nichts von einem Bürgerhause. Die glatten Putzflächen werden durch Segmentbogenfenster mit schlichten
Gewänden aufgelöst. Von den fünf Achsen sind die mittleren drei durch ein schwaches Risalit zusammengefaßt,
das mit einem Flachgiebel abgeschlossen wird. Die beiden einzigen Architekturglieder, ein Gurtband über dem
Erdgeschoß und Liseneneinfassung an den Enden, reichen nicht hin, der Front ein herrschaftliches Gepräge zu
geben. Wenngleich in der Höhe scharf auf das Hauptgebäude eingestellt, wahrt das Haus den architektonischen
Anschluß nur ungenau. Auf die drei Geschosse des Hauptgebäudes kommen vier Geschosse des Nebenhauses.
lm Grundriß interessiert die seitliche Lage der Durchfahrt, der sich ohne Platzvergeudung die zweiläufige
Holztreppe anschließt.
Ein auf dem Hinterhofe des Rathauses ehedem befindliches Stallgebäude beansprucht deshalb Erwähnung,
weil es im Obergeschoß den „bürgerlichen Gehorsam" enthielt. Dieses Zivilgefängnis bestand aus zwei Gelassen.
Daß es ein Gewahrsam harmlosester Art darstellte, ergibt ein Bericht aus dem Jahre 1796, demzufolge der
Fußboden auf so schwachen Säulen ruhte, daß die Häftlinge Gefahr liefen, in den Stall durchzubrechen. ln
der westfälischen Zeit verschwand mit den übrigen privilegierten Gefängnissen auch dieser Stadtarrest} Als
1837 die Neubenutzung des Rathauses beschlossen wurde, entstand auch der Plan, im Hofe ein Hintergebäude
zu errichten, das außer verschiedenen Wirtschaftsräumen eine Wohnung für den Stadtdiener enthalten sollte.
Die Angelegenheit zog sich aber in die Länge und das Gebäude, ein einfacher Fachwerkbau, kam unter Auf-
wendung einer Summe von 1800 Talern erst im Jahre 1841 zustande.
Nicht ohne rechtsgeschichtliches Interesse ist die Mitteilung der Chronik) daß im Jahre 1766 „ein
Jude, welcher in der Messe 2 Uhren gestohlen hat, gebrandmarkt worden und hat an 2 Tagen am Halseisen.
gestanden, jedesmal 1 Stunde. Dies ist das 1. mal, daß auf der Oberneustadt vor dem Rathause eine execution
vollzogen wurde."
Stadtbau.
Wie die meisten Städte besaß auch Cassel sein Hochzeitshausß Das für das bürgerliche Leben
bedeutungsvolle Gebäude, in der Literatur meist als Neuer Bau oder kurzweg Bau, später als Stadtbau auf-
geführt, lag auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe des Marktes, das von der Unteren Fuldagasse bis zur
Schlagd sich hinzog und von jeher in der Geschichte der Stadt eine Rolle gespielt hatte, wenngleich es
ursprünglich sich nicht in öffentlichem Besitz befand. Es war das Gebäude des alten Hofes Am Markt, das.
später an die Schöneberg und dann an die Meisenbugs kam} Das Gebäude lag nicht auf dem vorderen sondern
auf dem hinteren Teil des Grundstückes, dessen ganze Breite es einnahm. Es grenzte an die Schlagd und
stand mit seiner Rückwand auf dem Stück der Stadtmauer, an dem der Schlagdturm vorsprang. Der Zugangs
zum Hause befand sich auf dem vorderen Teil des Grundstückes, der, soweit er am Markte lag, zwar von
Bürgerhäusern besetzt, soweit er in die Fuldagasse sich hinein erstreckte, jedoch von Bebauung frei gehalten
war. Bekannt ist, daß zu den Bürgerhäusern auf dem Vordergrundstück das Haus von Michel Rhoen gehörte-
und daß das Nachbargrundstück nach der Straße Vor der Schlagd Eigentum des Bürgermeisters Ludwig Koch
zum Schwanen war.
1 Brunner, Rathäuser S. 60.
2 Losch, Chroniken S. 128.
' Merian, Topogr. Hass. Anh. S. 15. Winkelmann, Hessen II S. 287. Engelhard, Erdbeschreibung I S. 101. Krieger, Cassel.
S. 148i Apell, Cassel 1831 S. 15. Piderit, Cassel S. 116. Nebelthau, Denkwürdigkeiten III S. 81. Hessler, Landeskunde I 2 S. 46.
Woringer, in Casseler Allgem. Zeitung v. 2. April 1909. Brvrvnzr, Cassel S. 84. Heidelbach, Kassel S. 65.
4 Vgl. Abschnitt „Hof Am Markt".