Full text: Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2 (6)

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Tafel 363, 1 
Tafel 363. 2 
einfacher. Die planmäßige Anlage der in kurzer Erbauungszeit vollendeten barocken Stadtteile hat auch in die 
Grundrisse eine größere Übersichtlichkeit gebracht, als sie in der Altstadt anzutreffen ist. Von Veränderungen 
sind zwar auch die Häuser dieses vom Geschäftsleben stark durchsetzten Viertels nicht frei geblieben, doch 
läßt sich in den meisten Fällen der Urzustand mit Hilfe älterer Karten feststellen} Die Aufteilung des Ge- 
ländes in rechteckige Baublocks, deren Längsseiten Häuser mit und deren Schmalseiten Häuser ohne Gärten 
erhalten sollten, sowie die Bestimmung, daß die Bauplätze für gewöhnlich eine Frontbreite von 33 Fuß und 
eine Tiefe von 150 Fuß besitzen sollten, hatte zur Folge, daß durchweg wenig breite und reichlich tiefe Grund- 
stücke entstanden, die bei größerem Raumbedarf zur Hinterbebauung zwangen. Die ursprüngliche Absicht 
ging wohl, wie auf den älteren Plänen die ersten Grundstücke der „Grande rue", der jetzigen Frankfurter 
Straße, erkennen lassen, dahin, als Hinterhaus lediglich ein Stallgebäude zu errichten, das auch die Wasch- 
küche und Abortanlage aufnehmen sollte. Indessen die Notwendigkeit der Errichtung größerer Hofgebäude 
scheint sich schon bald nach Beginn der Stadtanlage herausgestellt zu haben. Daß sich mit der Zeit mehr 
als eine Lösung für die Aufteilung der Grundstücke ergab, versteht sich von selbst, zumal die Bauplätze in 
der Folgezeit recht unterschiedliche Breite erhielten. 
Eine klare und recht akademische Ausbildung des Lageplanes, wohl die älteste Art eines feststehenden 
Risses, zeigt sich in der Aufteilung des Grundstückes in Vorderhaus, Hof, Hinterhaus und Garten. lm Hause 5 
der Frankfurter Straße ist diese zweckmäßige Bauform ziemlich unentstellt überkommen. Das Vorderhaus, ein 
dreigeschossiger, dreiachsiger Steinbau ist im Grundriss durch einen Mittelflur und eine Querwand symmetrisch 
aufgeteilt, so zwar, daß je zwei Stuben nach der Straße und zwei Stuben nach dem Hofe liegen. Die zweiläufige 
Treppe hat ihren Platz im Hinterteil des Korridors gefunden, den sie einseitig etwas erweitert. Diese Form des 
Wohnhauses kann als die Regel angesehen werden, die sich so bewährte, daß sie in Zukunft auch da festgehalten 
wurde, wo die Nebengebäude neue Formen annahmen. Das weniger tiefe Hintergebäude, das den durchgehenden 
Mittelflur wieder aufnimmt, ist zweigeschossig und besteht im Erdgeschoß aus Steinbau, im Obergeschoß aus 
Fachwerk. Es muß für Werkstatts, Lager- und Wirtschaftszwecke gedient haben. Denn so erklärt sich am ein- 
fachsten die Tatsache, daß die Erdgeschoßräume nur auf der einen Seite des Flurs durch eine Zwischenwand 
geteilt sind. lm Obergeschoß besitzt es eine größere Zahl kleinerer Kammern, deren einläufige Zugangstreppe 
in einem der Erdgeschoßräume an der Flurwand eingebaut ist und unmittelbar im Hofe mündet. Der Dach- 
boden zeigt nach dem Hofe zu eine Aufzugsluke. Garten und Hof sind von Mauern umgeben. Der Gelände- 
unterschied zwischen dem vorderen und hinteren Teil des Grundstückes ist durch Schwellen und Stufen aus- 
geglichen. Bedenkt man, daß an den 17 m langen Garten sich längs- und rückseitig die ebenso ausgedehnten 
Gärten der Nachbarn anschlossen, so wird man der um die Wende des 17. Jahrhunderts entstandenen Bau- 
anlage, die mit ihrem großen Luftraum ganz modern anmutet, städtebaulich einen hohen Grad von Vollkommen- 
heit nicht absprechen können. 
Eine andere Anordnung des Nebengebäudes zeigt das Haus Obere Karlstraße 21. Das Hinterhaus ist 
nicht quer durch den Hof gelegt, sondern mit der Längswand an die Nachbargrenze gerückt, so daß Hof und 
Garten unmittelbar miteinander in Verbindung stehen. Ursprünglich scheint bei kleineren Anlagen nur _ein solches 
Nebengebäude bestanden zu haben. Das genannte Beispiel besitzt deren zwei, ein schmaleres für Wirtschafts- 
zwecke und ein breiteres wohl als Werkstatt gedacht, die einander als Gegenstücke gegenüberliegen, in einem 
Obergeschosse noch Zimmer aufweisen und mit einer ausgebauten Mansarde abgedeckt sind. Freitreppen an 
der äußeren Stirnwand der Nebenhäuser lassen sich bei den Nachbarbauten nachweisen. lm vorliegenden Falle 
sind, wie auch sonst oft, die Flügelbauten mit dem Hauptbau im Oberteil durch Anschlußbauten verbunden, die 
vermutlich nachträglich hinzugefügt wurden. Den Übergang vom Hof zum terrassenförmig erhöhten Garten 
bewirkt in reizvoller Weise eine schmale F reitreppe. Der so entstehende Grundriss des Dreiflügelbaues gab die 
Grundform für die späteren breitfrontigen Patrizierbauten ab. Den durch Zusammenschluß der Nebenflügel mit 
dem Hauptbau entstehenden Nachteil der Verdunkelung der Eckräume, der jetzt sogenannten Berliner Zimmer, 
schwächte eine Abschrägung oder Ausklinkung der Flügelbauten ab. 
l Stadtplan (Oberneustadt) v. Krug 1766. Stadtplan v. du Ry 1768. Stadtplan v. Selig 1781. 
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