Full text: Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2 (6)

Narrenhaus. 
Ein besonderes Gefängnis bestand für die Hofdienerschaft. Es galt für die niedere Dienerschaft, 
während für die Mitglieder der Hofgesellschaft der Zwehrenturm bestimmt war. 1 Ursprünglich befand es sich 
im Landgrafenschloß selbst, bei dessen Neubau es wohl angelegt wurde. 1560 war jedenfalls hier der Gewahrsam, 
der den Namen Kottenkammer führte, vorhanden. Denn damals ließ Landgraf Wilhelm in Abwesenheit seines 
Vaters die Förster vom Reinhardswalde, weil sie bei einem dort entstandenen Waldbrande nicht rasch genug 
zur Hand gewesen waren, einen nach dem andern in die Kottenkammer stecken} Der Aufenthalt in dem 
Arrest muß recht unbehaglich gewesen sein. 1580 wird die „Kottenkammer, darinnen das Hofgesinde, so 
etwas verbricht, pflegt gelegt zu werden", nicht "nur als ein „Gefängnis", sondern auch ein „Loch" bezeichnet. 
1585 ist die Rede davon, daß der in der „Kothen Kammern" eingesperrte Wildschütz Daniel Scheffer sich ge- 
weigert habe, die ihm gereichte Nahrung, Häring und trocken Brot, zu nehmen, und daß „auch wider Zu- 
versicht niemand zu vermögen, welcher sich in Kothen Kammern einschließen lassen will"? 
Später entstand für die Inhaftierung der niederen Hofdienerschaft ein eigenes Haus} das zwar in der 
Nähe des Schlosses lag, aber mit diesem nicht in unmittelbarer Verbindung stand. Es trug die Bezeichnung 
Narrenhaus oder Narrenburg und hatte seinen Platz an der 1569 erbauten Narrenbrückeß die, an Stelle der 
heutigen Löwenbrücke gelegen, von Ausgang im Schloßwall über die Kleine Fulda in die Aue führte und ihren 
alten merkwürdigen Namen offenbar vom Narrenhause erhalten hatte. Da die Narrenbrücke als solche 1655 
genannt wird} muß das Haus um diese Zeit vorhanden gewesen sein. Sein Aussehen ist nicht bekannt, 
wenngleich es auf den älteren Stadtabbildungen an Gebäuden bei der Brücke nicht fehlt} 
Gebäude 
für 
Handel 
und 
Verkehr. 
Kaufhaus. 
Wie die hessische Congeriesa und andere Quellen 9 berichten, wurde im Jahre 1421 „das Kaufhaus zu 
Cassel uff Verlage gemeiner Stadt gebaut ulf die Freyheit bei dem Thumstift Martinskirche, und ward erstlich 
mit Stroh gedeckt". Diese klare Angabe ist Grund genug zu der Annahme, daß der Bau wirklich als Kauf- 
haus errichtet wurde, wenn auch die Vermutung nicht von der Hand zu weisen ist, daß das Gebäude an 
Stelle eines Rathauses entstand und selbst später in beschränktem Maße Rathauseigenschaften besaßß" Zur 
Deckung der Baukosten erborgte sich die Stadt ein Kapital von 150 Goldgulden von dem Vikar der Martins- 
kirche, Johann Amelung. Auch in der über diese Anleihe ausgestellten Urkunde vom 23. August 1421 H wird 
1 Vgl. Abschnitt „Stadtbefestigung. Zwehrentor" S. 74. 
' Brunner, Gefängnisse. 
3 Nebelthau, Kollektaneen. Stadtarchiv Cassel H 280. 
4 Kopp, Landesverfassung VI S. 87. Brunner, Gefängnisse. 
5 Vgl. Abschnitt „Narrenbrücke". 
' Merian, Topogr. Hass. Anh. S. 13. 
" Neuber, Gefängnißwesen S. 34, gibt an, daß der „sog. HofaArrest oder das Narrenhaus bei der Löwenbriicke" beim Schloß- 
brande am 24. November 1811 unter König Jeröme zerstört sei. 
' Nebelthau, Congeries S. 337. 
9 Dilich, Chronica S. 158. Zeitrechnung 85. Winkelmann, Hessen II S. 287. Schminke, Cassel S. 240. Krieger, Cassel S. 148. 
1" Vgl. Abschnitt „Rathaus der Freiheit" S. 463. Nebelthau, Gebäude S. 21 f., nimmt an, daß die Wage am Altmarkt „erst dann 
zum Rathhause bestimmt gewesen war, als' das Kauf- oder Tuchhaus die Gewölbe und Marktstände der Wollenweber und Tuchhändler auf- 
genommen hatte". Umgekehrt glaubt er, daß „dieses Kauf- oder Tuchhaus von Anfang zum Rathhaus des Breuls und der Freiheit bestimmt 
gewesen war. Bei der Vereinigung der drei Städte unter einem Rath, die 1378 stattfand, mag der Bau liegen geblieben sein, und so linden 
wir erst im Jahre 1421 die Errichtung des Kaufhauses gemeldet". Vgl. Nebelthau, Denkwürdigkeiten II S. 81 f. Danach Schwarzkopf, 
Cassel S. 12 f. Brunner, Rathäuser S. 8: „Will man den verspäteten Bau mit der Bestimmung zum Rathaus in Einklang bringen, so ist 
man freilich genötigt, entweder (mit Nebelthau, Gebäude S. 21) anzunehmen, daß er längere Jahre hindurch liegen geblieben sei, oder daß 
an der Stelle ursprünglich ein anderes Haus gestanden habe". 
" Abschrift. Archiv d. Martinsstiftes Cassel, Akten III 2. Schuld d. Stadt 1421. 
Bau- und Kunstdenkmiler im Regierungsbezirk Clssel. VI. Cassel-Sxadr. 74
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.