Full text: Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 1 (6)

Q EQQQQQQQQQQQ 
Gebäude. 
ää ä 
Tafel 16 
Martens 1 1803 den Bau noch als herrschaftlichen Besitz kennzeichnet, unterscheidet ihn 1817 Schirmer 5' durch 
nichts mehr von den Bürgerhäusern. Auch auf Seligs Plan von 1822} wo der Erweiterungsbau des Kommiß- 
hauses bis in die Flucht des Stadtbaues vorgezogen ist, fehlt iedes Merkmal der einstigen höfischen Bestimmung. 
Aufrisse des Gebäudes in kleinem Maßstabe lassen sich mehr oder weniger klar auf den aus der Vogel- 
schau gezeichneten Stadtplänen feststellen. Auch die am wenigsten undeutliche Darstellung auf einem Plan um 
1700} die ein einfaches Giebelhaus mit Satteldach wiedergibt, läßt erkennen, daß eine architektonische Sehens- 
würdigkeit wenigstens um diese Zeit nicht vorlag. 
Als Rest des Kommißhauses hat sich an der auf Wessels Plan gekennzeichneten Stelle ein mit der 
Tonne aus Bruchstein überwölbter Keller von 12,0 m lichter Länge und 4,80 m mittlerer Breite erhalten, über dem 
sich ein moderner Backsteinbau erhebt. Eine in diesem Raum aufgestellte Sandsteinsäule ist als Rest des benach- 
barten Stadtbaues anzusehen. Sie scheint wie die im Keller anzutreffenden Eisenpfeiler zur Unterstützung der 
im aufgehenden Bau aufgestellten Maschinen der zeitweise hier untergebrachten Zuckersiederei gedient zu haben. 
Das große Gebäude, das jetzt an der Fuldaseite die Lücke zwischen Salzhaus und Stadtbau schließt und ehedem 
ebenfallsfür die Zwecke der Zuckersiederei benutzt wurde, beansprucht als schlichter, verhältnismäßig junger 
Bau kunstgeschichtlich kein Interesse. 
Jägerhaus. 
Erster Bau. 
Am rechten Ufer der Fulda, also vom Schloßbezirk durch den Flußlauf völlig getrennt, lag ein höfisches 
Gebäude, das die Landesherrschaft, von jeher dem Waidwerk zugetan,5 für die Pflege der Jagd bestimmt hatte. 
Über die Erbauungszeit dieses „Jägerhauses" fehlt jede Nachrichtß doch mag das Gebäude ein hohes Alter 
besessen haben. Nicht ausgeschlossen erscheint, daß es noch vor Erbauung der Unterneustadt entstand} 
Urkundlich zum ersten Male erwähnt findet sich das Haus 1362, in welchem Jahre es als „domus venatorum" 
erscheint} Als „jegerhus" wird es 1447 bei Gelegenheit der Erwähnung von Maurer- und Dachdeckerarbeiten, 
anscheinend Instandsetzungsarbeiten, aufgeführt} Es lag, wie es 1489 heißt, in der Nuwenstad in der Mole- 
gassen." 1" Seine Stelle ist in der Mühlengasse der Unterneustadt dort zu suchen, wo jetzt das Kastell steht. 
Die Anlage scheint vorzugsweise für die Unterbringung des Jagdtrosses und der Jagdgeräte bestimmt 
gewesen zu sein." Geschichtliche Einzelheiten sind nicht bekannt, sieht man von der Mitteilung ab, daß zu 
Landgraf Philipps Zeit das Haus vom Jägermeister Georg Schätzel bewohnt war." Beschreibungen scheinen 
ganz zu fehlen. Eine Abbildung des Gebäudes um die Mitte des 16. Jahrhunderts, die in den Einzelheiten wohl 
mit Vorsicht aufzunehmen ist, im Allgemeinen den Geist des Bauwerkes aber vermutlich zuverlässig wiedergibt, 
'l'afel 4, s 11.1 findet sich auf Müllers Stadtplanßß Das Gebäude kennzeichnet sich durch seine Größe und dadurch, daß es nicht, 
' Stadtplan v. Martens 1803. 
2 Stadtplan v. Schirmer 1817. 
' Stadtplan v. Selig 1822. 
4 Stadtplan um 1700. 
"' Winkelmann, Hessen I S. 52. 
' Neuber, Kastell S. 271, gibt auf Grund einer Notiz in denbAkten des' Garnison-Bauamtes 1540 als Erbauungsjahr an. 
7 Stölzel, Anl. d. St. KasselS. 100: „Die Existenz des Jägerhauses läßt auf Wald schließen, der bis an das Jägerhaus gereicht 
haben mag." Das Haus soll den Uferpunkt einer Fähre bezeichnen, die etwa an der Ahnamündung die Altstadt traf. 
s Landau, Kollektaneen. Landesbibliothek Cassel. Nebelthau, Gebäude S. 40. 
9 Renterei-Rechnung. Staatsarchiv-iüarburg.   ' "    
" Schultze, Klöster Urk. Nr. 484. 
" Landau, Jagd S. 200, glaubt, daß das Jägerhaus als fiirstliches Jagdzeughaus und zugleich als Wohnung des Oberjägermeisters 
diente. Neuber, Kastell S. 271, hält die Anlage für ein fürstliches Jagdschloß, das der Landesherr mit seinem Gefolge vor und nach der 
Jagd benutzte. 
12 Nebelthau, Gebäude S. 40. 
13 Stadtplan v. Müller 1547 u. 1548. 
Qääääägäääääää 426 

	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.