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erhielt Guerniero, seinem Wunsche entsprechend, Urlaub für eine Reise in die Heimat bewilligt. Endlich
sicherte der Fürst dem Baumeister, ebenfalls dessen Antrage entsprechend, in Fragen der Bauleitung
unumschränkte Vollmacht zu, die auch auf die Zuziehung von Bildhauern und Kunsthandwerkern sich
erstrecken sollte. _
Die Kosten des großartigen Bauunternehmens zu decken, mußte man die verschiedensten Einnahme-
quellen in Anspruch nehmen. Am 2. April 1705 erließ der Landgraf von Cassel aus den Befehl:
„Nachdem Wir gndst. resolvirt, daß vor dieses instehende 1705"! Jahr zum benöthigtem verlaeg und zu
fortsetzung des angefangenen Bauwesens aufm Winther Kasten bey Weißenstein nachfolgende gelder, alß:
1. An Ausbeuthe oder überschus vom Riegelsdorfer Kupfer Bergwerk Vier Tausend Reichsthaler.
2. An Überschus aus dem fallenden Bier-Licent alhier Zweytausend Reichsthaler.
3. Von unserer Renth Cammer aus deren fälligen Schaumburgischen Steuergelder Zweytausend
Reichsthaler.
4. Aus verkauftem Gehöltze zu Schwartzenfelß und Altengronau Tausend Rthlr.
5. Aus Unserer Kriegs Casla in abschlaeg des dahin gethanen vorschußes Eintausend Sechshundert
zwantzig Rthlr.
Und also in summa Zehn Tausendt Sechshundert und zwantzig Rthlr. asiigniret und verwendet werden
sollen; Alß hatt sich Unser Cabinetts-Secretarius Lindern darnach zu achten und vorstehende Summen auf
Unsere lhme besonders ertheilte gndste Befehle nicht alleine zu empfangen und gehörig in Einnahme zu
bringen, sondern auch zu besagtem Bauwesen auf die von Unsern Oberbaumeister von Hattenbach und
ltalianischen Architecto Francesco Guerniero attestirte und bedungene Lohn zettull und anweisungen hin-
wiederumb auszuzahlen und der behör in ausgabe zu berechnen!"
Von Schlangenbad aus erhielt dann der Kriegspfennigmeister Thalmann acht Wochen später vom
Landgrafen die Anweisung, dem Kabinettssekretär von Lindern „von denjenigen 25200 Rthtrn welche der
(landgräfliche) Regierungsrath und Envoye im Haag der von Dalwieg jüngsthin per Wexel nach frankfurth
übermacht hatt, Zehentausendt Reichsthaler in abschlaeg des der Kriegs-Cassa auß den Cabinets-Geldern
gethanen vorschußes gegen Quittung zu bezahlen und gehörigk zu verrechnen". Die Summe sollte, wie
eine gleichzeitig und am selben Orte erlassene Verfügung dem Kabinettssekretär auftrug, dem Architekten,
soweit erforderlich, nach und nach gegen Quittung verabfolgt werden?
Welche Mittel noch sonst herangezogen wurden, mag die Mitteilung ergeben, daß „vermöge gnädigsten
Befehls von 15t. May 1706 der Jagdschreiber Wigand aus denen Wolfes jagdgeldern de anno 1705 Zum
Bauwesen uf dem Winterkasten 2000 Thlr" abgeben sollte? lm Juli 1706 erging der Befehl, die Kammer-
und übernommene entreprise dieser arbeit jährlich drei Tausend Rthlr vom 15W" Octobris nächstvorigen Jahres angerechnet
dergestalt gndigst verordnet, daß lhme die vorhero Jährlich aus Unserer Cammerschreiberey zu seinem gehalt vermachte
und gezahlte Zwey Hundert stück Ducaten in Specie, oder Fünfhundert dreyßig drey '13 Rthlr. ferner gereichet, die zu
completirung obiger 3000 Rth. annoch ermangelnde Summa aber aus Unsern Cabinets intraden mit Zweytausend Vier
Hundert Sechszig Sechs Rthlr. bezahlt werden sollen. Alß hatt sich Unser Cabinets Secretarius Lindern darnach zu
achten . . ." Mit dem lnhalt dieser Verfügung deckt sich eine Eintragung in der Hofk.-R.1706, S. 132, nach welcher
Guerniero für die Zeit vom 1. Oktober 1705 bis 1. Oktober 1706 als „Tractement Lauth uhrkund 2466 Thlr. 21 alb. 4 hl."
bekam. Der gleiche Betrag ist in Hofk.-R. 1705, S. 120, auch für das vorhergehende Jahr „pro studio et labore" gebucht.
Merkwürdigerweise erscheint das Gehalt später erheblich niedriger. 1713 wird als Gage nur die Summe von
1500 Talern genannt (Landgericht Cassel, Weißenstein 1696-1732, S. 35). Der gleiche Betrag wird angeführt von Rommel,
Gesch. v. Hessen X, S.157, Piderit, Cassel, S. 241, der als Jahr 1708 angibt, und Brand, Geschichte der Regenten von
Hessen-Kassel, S. 138. lm Conto generale del signor Francesco Guarnieri per la Fabrica del Monte Carolino, li 21 maggio
1713 (Landgericht Cassel, Weißenstein 1696-1732, S. 55), ist sogar nur festgelegt „per il salario dell 1711 . . . . 966213 Rthlr."
ln dem Aufsatz Giovanni Francesco Guernieri, in Hessenland lV, S. 285, wird irrtümlich eine spätere Erhöhung des Bau-
meistergehaltes angenommen.
1 Belege zu den Einnahmen und Ausgaben der Hofkammerrechnung von 1705, S. 1f. St.-Arch. Marburg. Angezogen
als Hofk.-R. Weißenstein (Winterkasten), das Bauwesen daselbst usw. betreffend 1698-1785, S. 14. St.-Arch. Marburg. Ange-
zogen als Weißenstein 1698-1785.
2 Hofk.-R. 1705, S. 3f. - 1' Hofk-R. 1706, S. 5 u. 24.
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