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Die einzelnen Orte.
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Buwe vnd andern Dingen gelegt han, vffgesagt han, vnd sagen ann diesem geinwertigen Brief ledig vnd loiß
mit allem dem Rechten vnd Gulten, die zu demselben Huß gehoren, . . . Auch han ich alles das Gut, ader
Gulte, die . . . gelegen sin in dem Gericht desselben Huß, vnserme vorgenannten Herrn Baldewyn vnd dem
Stifft zu Mentze vffgegeben; vnd darumb hat derselbe vnser Herrn Baldewyn, vnd der Stifft zu Mentz, das-
selbe Huß mit allen synen Rechten, Guten, vnd Gulten . mir vnd mynen Erben wider geluhen zu ledigem
Lehen, also daz das vorgenante Huß vnsers vorgenannten Herrn Baldewyn, syner Nachkommen, vnd des
Stiffts zu Mentze Eygen ledig offen Huß sal sin vnd pleiben ewiglich zu allen ihren Kriegen, Nutzen vnd
Nöten; vnd das ich, vnd nach mir myne Erben, vff demselben Huß, und des Gerichts, das darczu gehoret,
sollen erbliche Amplute vnd Burggrauen sin vnd pleiben ewiglichen desselben Stiffts, vnd sollen und wollen
ich vnd myn-Erben dasselbe Huß vff vnser Kost halten vnd behuten, vnd auch die Turnhüter, Wechter vnd
Portener verlonen . . . Vnd geschee das, daz vor demselben Huß zu Schauwenburg eyn Dail, ader eyn
Stad gebuwet wurde, so sollent die Burgmanne, Burger, Wechter vnd Portener, die darinn faren, globen,
sweren, vnd hulden vnserm Herrn vnd dem Stifft zu Mentz . . f"
Ein Hermann von Dalwigk, Kleriker zu Fritzlar, ertauschte 1358 das Dekanat des dortigen Stiftes
gegen seine Pfarrkirche zu Velmar. Durch seine Vermählung mit Agnes von Hertingshausen, der Tochter
des berüchtigten Friedrich, kam ein jüngerer Reinhard von Dalwigk 1412 in den Besitz der Hertingshäuser
Pfandschaften über Naumburg, Weidelburg, Schartenberg und Zierenberg, die ihm zum Teil in Händeln wieder
verloren gingen. Durch seine Unternehmungslust und Prachtliebe ist dieser Reinhard, der, durch einen
Kaiserschnitt zur Welt gebracht, den Beinamen der Ungeborene führt, wohl das bekannteste Mitglied der
Familie geworden. ln der Stadtkirche zu Naumburg stiftete er mit seinem Neffen, Friedrich von Hertings-
hausen, 1431 einen der hl. Dreifaltigkeit geweihten Altar, der allem Anschein nach später eine eigene Kapelle
erhielt. 1437 trugen die beiden Adeligen die Weidelburg, eigentlich mainzisches Eigentum, dem Landgrafen
Ludwig auf, um dieselbe zu rechtem Mannlehen wieder zu empfangen. Gegen die Verleihung anderer Güter
verzichteten sie auf die Rechte an den Dörfern und Gerichten zu Dennhausen und Dittershausen. Ein -Jahr
später erscheint neben der Weidelburg die Schauenburg als der Sitz Reinhards? 1440 gab Landgraf Ludwig
von Hessen die ihm zustehende Hälfte des Schlosses ltter nebst dem hessischen Teil der zugehörigen
Herrschaft an Reinhard von Dalwigk und Friedrich von Hertingshausen, die aber in Wirklichkeit nie in den
Besitz kamen, da nach wie vor die von Gudensberg die Herren von ltter blieben. ln ständige Streitigkeiten
verwickelt, verloren Reinhard und Friedrich 1.448 die Weidelburg an Hessen, während ihnen die ebenfalls
eroberte Naumburg im gleichen Jahre vom Erzbischof Dietrich von Mainz zurückgegeben wurde. Die
geschwächte Lage der Besiegten scheint die Nachbarn bestimmt zu haben, gegen Reinhard und Friedrich 1451
die sogenannte Bundesherrenfehde zu unternehmen, zu deren Beilegung im folgenden Jahre unter dem
Vorsitz des Landgrafen nach Großenritte ein Einigungstag angesetzt wurde. Erst nach Verhandlungen zu
Homberg, Dagobertshausen und Gudensberg kam 1454 der Friede zustande, in dem Reinhard seinen
Ansprüchen auf Schloß Falkenstein entsagte. 1459 stellten die von Dalwigk die Dörfer des Gerichtes unter
hessischen Schutz und seitdem entwickelte sich die Landeshoheit der Landgrafen über dieses Gebietß Nach
Reinhards Tode 1461 fiel die Naumburg sowie die Güter zu Hertingshausen den von Hertingshausen zu.
Reinhards Sohn Elger wurde der Stammvater der noch jetzt lebenden Dalwigk. Zu den späteren Er-
werbungen des Hauses, deren Hauptsitz die Schauenburg blieb, gehören 1470 der große Hof zu Martinhagen
und, der Ort Ropperodeß-
1473 spaltete sich der Dalwigksche Stamm in eine Schauenburger und eine Lichtenfelser Linie. Eine
Teilung der Güter unter den Dalwigks erfolgte 1534 in der Weise, daß Johann Burg und Gericht Dillich,
Bernhard Schloß Schauenburg mit Breitenbach und Hoof, Reinhard und Caspar Schloß und Amt Lichtenfels
1 Wenck, Landesgeschichte ll, Urk. Nr.321. - 2 Kopp, Nachr. v. d. H. von ltter, 5.260.
3 Landau, Hessengau, 5.63.
4 Kopp, Gerichtsverfassung 1, Urk. Nr. 101--112. Rommel, Gesch. von Hessen ll,
burgen 11, S. 294 f.
S. 225i.
Landau,
Ritter-
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