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jenigen Teil der Flaschenausstattung, welcher für den Verkehr die
Hauptsache bildet, dem Hauptetikett, jede Hinweisung darauf, daß
man es nur mit einem Obstprodukt zu tun hat.
3. Der Beklagte versieht seine Deklarationsstreifen entgegen
den Ausführungsbestimmungen mit dein Zusatz „Deutsches Erzeug-
nis", welcher lediglich dem eigentlichen Schaumwein vorbehalten ist.
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß dies Alles nur
geschieht, um beim Publikum den Anschein eines besonders günstigen
Angebots hervorzurufen. Die ganze Ausstattung der Flaschen ist in
jeder Weise die einer echten Sektmarke; daß es sich nicht um den Sekt
aus Weintrauben, sondern nur um ein dem Schaumwein ähnliches
Getränke aus Obstsäften handelt, soll den: Konsumenten nicht zum
Bewustsein kommen; die ganze Aufmachung der Flasche die Marke
„Boller Sekt", der nur bei echtem Weinsekt zulässige Zusatz „Deutsches
Erzeugnis", die fehlende Hinweisung auf die Imprägnierung mit
künstlicher Kohlensäure, dies alles sind Umstände, welche nur geeignet
sind, diesen Irrtum des Konsumenten zu unterstützen. Man denke
nur an unlautere Unterschiebungen seitens unreeller Wirte zu vorge-
rückter Stunde und bei animierter Stimmung der Konsumenten!
Es braucht von der Flasche nur das Halsetikett losgelöst zu werden,
und der einzige kleine Hinweis auf die geringwertige Herkunft des
Getränkes ist beseitigt. Ganz besonders charakteristisch ist in dieser
Beziehung die Blechreklametafel, welche bei entsprechend hoher Auf-
hängung gar nicht den Gedanken aufkommen läßt, daß es sich beim
Boller Sekt um Obstschaumwein handeln könne.
Welche Absichten den Beklagten bei seinem Unternehmen
und bei der Art seiner Reklame und Ausstattungen leiten, erhellt ganz
klar aus einer Rede, welche er am 29. November 1909 zu Frankfurt
auf der 6. Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Obst- und
Beerenweinkeltereien gehalten hat. Er hat darin nach dem offiziellen
Bericht wörtlich gesagt:
„Durch die vielen Zusätze auf den Etiketten stoßen wir die
Leute zu sehr darauf, daß es sich um Obst-Schaumwein han-
delt. Dies ist nicht nötig, die Leute wollen einen billigen
Schaumwein trinken, aber nicht stets vor Augen geführt
haben, aus was er gemacht ist".
Es ist daraus zu erkennen, wie bei manchen Fabrikanten
den Absichten des Weingesetzes entgegengearbeitet wird, und wie sie
es verstehen, ihre Ansichten und Wünsche mit denjenigen des konsu-
mierenden Pubikums verwechslen!