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Das mutige Unterfangen in dieser Richtung hat sich
vollauf bewährt, wodurch die ursprüngliche Beziehung
von Kultur und Volk in neuer, klarer Gültigkeit der
Welt vor Augen trat.
Oie materielle Grundlage dieses Unterfangens war
naturgemäß an ganz bestimmte Voraussetzungen gebun
den. Während in der früheren Zeit, etwa in der höfi
schen Kultur, die Absonderung des geistigen Lebens und
dessen Sicherstellung durch den fürstlichen Mäzen vor
sich gegangen war, oder in der bürgerlichen Epoche des,
liberalen Zeitalters die Kapitalkrast von Industrie und
Wirtschaft die Überspitzung der großstädtischen Kultur
erwirkten, mußte eine nationalsozialistische, das ganze
Volk umschließende Kulturpflege von der Gemeinschaft
her die materielle Sicherstellung grundsätzlich in Angriff
nehmen. Oie organisatorische, verwaltungsmäßige Hand
habung und Regelung dabei war an und für sich an
keine feststehende Norm gebunden- dies mußte sich ganz
zwangsläufig aus der Gesamtentwicklung des Verhält
nisses von Partei und Staat ergeben. Nachdem von den
einzelnen Stellen der nationalsozialistischen Bewegung
nach der Machtübernahme die Initiative zur kulturellen
Aufbauarbeit ergriffen und in Angriff genommen wor
den war, erwuchs im weiteren Verlauf die Notwendigkeit
eines geregelten Zusammenwirkens aller maßgeblichen
Partei- und Staatsstellen. Dies wurde umso dringlicher,
als die ins Leben gerufenen Kultureinrichtungen aus
dem sozialen Bedürfnis der künstlerisch Schaffenden einer
wesentlichen finanziellen Förderung bedurften- denn es
war nicht angängig, daß eine unzulängliche Fortsetzung
etwa des früheren privaten „Schmieren"-Betriebes bei
gesteigerter künstlerischer Leistung, z. B. der Landes
bühnen, bei diesem Aufbauwerk zutage trat. Die kommu
nalen Selbstverwaltungsorgane haben daher in dankens
werter Weise die Bedeutung dieser kulturellen Aufgabe
voll erkannt, und es sich zur Ausgabe gemacht, aktiv
durch finanzielle Beteiligung und regen Anteil an der
künstlerischen Entwicklung mitzuwirken.
In Zusammenarbeit zwischen dem Landeskulturwalter
von Kurhessen und dem zuständigen Landeshauptmann
wurden vor geraumer Zeit die Vorarbeiten zur Grün
dung eines vom Deutschen Gemeindetag vorgesehenen
Kulturverbandes für den Gau Kurhessen in Angriff ge
nommen. Und nachdem die organisatorische Zweckmäßig
keit in dieser Richtung erkannt worden war, erfolgte die
endgültige Bildung des Kurhessischen Gemeindekultur
verbandes in seiner jetzigen Form, besonders durch den
tatkräftigen Einsatz des Gauleiters Karl W e i n r i ch.
Oer Vorsitzende, Landeshauptmann Traupel, erläuterte
den inneren Ausbau des Verbandes bei der Gründungs
feier am 28. Oktober dieses Jahres dahingehend: „daß
in dem Bezirksverband Hessen als der überörtlichen, für
ganz Kurhessen eingesetzten landschaftlichen Selbstver
waltungsbehörde und in den für die Landkreise bestehen
den Kommunalverbünden die tatsächlich geeigneten Trä
ger für die Bespielungseinrichtungen der darstellenden
Kunst gesunden sind. Die Selbstverwaltungseinrichtungen
haben die naturgegebene Beziehung zu Land und Leu
ten. Sie kennen die Notwendigkeiten der Bevölkerung.
Die Landräte werden nach der Satzung sogenannte
Kreiskommissionen bilden und dort die Belange des Ge-
meindekulturverbandes im Kreisgebiet wahren und för
dern. Sie werden bei den kreisangehörigen Gemeinden
und bei der Kreisbevölkerung das Verständnis und In
teresse für gute Bühnenkunst und Musik wecken und die
örtlichen Bespielungsmöglichkeiten erkennen."
Bei dem organisatorischen Aufbau des Gemeinde
kulturverbandes wurden sowohl die verwaltungsmäßigen
als auch die kulturpolitischen Aufgaben berücksichtigt,
was in der Berufung der verschiedenen maßgeblichen
Persönlichkeiten im künstlerischen Beirat bezw. Kurato
rium zum Ausdruck kam. Sowohl Landräte und Bürger
meister, als auch der Landeskulturwalter, der Gauwart
der NSG. „Kraft durch Freude", der Kulturdezernent
des Vezirksverbandes, der Leiter des Kommunalpoli
tischen Amtes der NSDAP, und der Geschäftsführer der
zuständigen Dienststelle des Deutschen Gemeindetages,
einzelne Landesleiter der Neichskulturkammer und
schließlich die künstlerischen Leiter von Bübne und Or
chester wurden zur Mitarbeit berufen.
Nachdem somit das Kurhessische Landesorchester und
die Kurhessische Landesbühne wirtschaftlich ihre endgül
tige Sicherstellung erfahren haben, ergibt sich für die
Zukunft die weitere Fülle von Möglichkeiten und Auf
gaben der Vertiefung und Verbreiterung des heimat
lichen Kulturlebens. Hierher gehört vor allem die Schaf
fung von würdigen Versammlungs- und Veranstal
tungsräumen, die den gesteigerten Anforderungen und
der klaren würdigen Form der heutigen Zeit gerecht
werden. Auch hierfür werden sich in absehbarer Zeit die
in Frage kommenden Stellen von Partei und Staat um
die Durchführung bemühen. Nachdem der Kurhessische
Gemeindekulturverband die von ihm gestellten Ausgaben
und Ziele so erfolgreich in Angriff genommen hat, wer
den auch andere Aufgaben, die ihnen zukommenden För
derer und Mitarbeiter finden.
Die wesentliche Aufgabe jedoch zur lebendigen Gestal
tung unseres heimatlichen Kulturlebens besteht in dem
dauernden Ineinanderwirken von vollendetem Kunst
schaffen und heimatlichem Kulturbedürfnis und -pflege.
Beide Seiten müssen sich immer von neuem gegenseitig
befruchten und anregen und nicht, wie es in früheren
Zeiten der Fall war, von einander ausschließen und be
kämpfen. Oer Kurhessische Gemeindekulturverband hat
hier einen wesentlichen Teil dieser Ausgabe auf sich ge
nommen. Seine Bedeutung wird im Verlaufe seines
Wirkens in dem hier gesehenen Zusammenhang sinnfällig
zu Tage treten, indem dem kurhessischen Hinterland
künftig eine dauernde unmittelbare Beziehung zum deut
schen Kulturschafsen gegeben und sichergestellt ist.