Full text: Hessenland (49.1938)

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Das mutige Unterfangen in dieser Richtung hat sich 
vollauf bewährt, wodurch die ursprüngliche Beziehung 
von Kultur und Volk in neuer, klarer Gültigkeit der 
Welt vor Augen trat. 
Oie materielle Grundlage dieses Unterfangens war 
naturgemäß an ganz bestimmte Voraussetzungen gebun 
den. Während in der früheren Zeit, etwa in der höfi 
schen Kultur, die Absonderung des geistigen Lebens und 
dessen Sicherstellung durch den fürstlichen Mäzen vor 
sich gegangen war, oder in der bürgerlichen Epoche des, 
liberalen Zeitalters die Kapitalkrast von Industrie und 
Wirtschaft die Überspitzung der großstädtischen Kultur 
erwirkten, mußte eine nationalsozialistische, das ganze 
Volk umschließende Kulturpflege von der Gemeinschaft 
her die materielle Sicherstellung grundsätzlich in Angriff 
nehmen. Oie organisatorische, verwaltungsmäßige Hand 
habung und Regelung dabei war an und für sich an 
keine feststehende Norm gebunden- dies mußte sich ganz 
zwangsläufig aus der Gesamtentwicklung des Verhält 
nisses von Partei und Staat ergeben. Nachdem von den 
einzelnen Stellen der nationalsozialistischen Bewegung 
nach der Machtübernahme die Initiative zur kulturellen 
Aufbauarbeit ergriffen und in Angriff genommen wor 
den war, erwuchs im weiteren Verlauf die Notwendigkeit 
eines geregelten Zusammenwirkens aller maßgeblichen 
Partei- und Staatsstellen. Dies wurde umso dringlicher, 
als die ins Leben gerufenen Kultureinrichtungen aus 
dem sozialen Bedürfnis der künstlerisch Schaffenden einer 
wesentlichen finanziellen Förderung bedurften- denn es 
war nicht angängig, daß eine unzulängliche Fortsetzung 
etwa des früheren privaten „Schmieren"-Betriebes bei 
gesteigerter künstlerischer Leistung, z. B. der Landes 
bühnen, bei diesem Aufbauwerk zutage trat. Die kommu 
nalen Selbstverwaltungsorgane haben daher in dankens 
werter Weise die Bedeutung dieser kulturellen Aufgabe 
voll erkannt, und es sich zur Ausgabe gemacht, aktiv 
durch finanzielle Beteiligung und regen Anteil an der 
künstlerischen Entwicklung mitzuwirken. 
In Zusammenarbeit zwischen dem Landeskulturwalter 
von Kurhessen und dem zuständigen Landeshauptmann 
wurden vor geraumer Zeit die Vorarbeiten zur Grün 
dung eines vom Deutschen Gemeindetag vorgesehenen 
Kulturverbandes für den Gau Kurhessen in Angriff ge 
nommen. Und nachdem die organisatorische Zweckmäßig 
keit in dieser Richtung erkannt worden war, erfolgte die 
endgültige Bildung des Kurhessischen Gemeindekultur 
verbandes in seiner jetzigen Form, besonders durch den 
tatkräftigen Einsatz des Gauleiters Karl W e i n r i ch. 
Oer Vorsitzende, Landeshauptmann Traupel, erläuterte 
den inneren Ausbau des Verbandes bei der Gründungs 
feier am 28. Oktober dieses Jahres dahingehend: „daß 
in dem Bezirksverband Hessen als der überörtlichen, für 
ganz Kurhessen eingesetzten landschaftlichen Selbstver 
waltungsbehörde und in den für die Landkreise bestehen 
den Kommunalverbünden die tatsächlich geeigneten Trä 
ger für die Bespielungseinrichtungen der darstellenden 
Kunst gesunden sind. Die Selbstverwaltungseinrichtungen 
haben die naturgegebene Beziehung zu Land und Leu 
ten. Sie kennen die Notwendigkeiten der Bevölkerung. 
Die Landräte werden nach der Satzung sogenannte 
Kreiskommissionen bilden und dort die Belange des Ge- 
meindekulturverbandes im Kreisgebiet wahren und för 
dern. Sie werden bei den kreisangehörigen Gemeinden 
und bei der Kreisbevölkerung das Verständnis und In 
teresse für gute Bühnenkunst und Musik wecken und die 
örtlichen Bespielungsmöglichkeiten erkennen." 
Bei dem organisatorischen Aufbau des Gemeinde 
kulturverbandes wurden sowohl die verwaltungsmäßigen 
als auch die kulturpolitischen Aufgaben berücksichtigt, 
was in der Berufung der verschiedenen maßgeblichen 
Persönlichkeiten im künstlerischen Beirat bezw. Kurato 
rium zum Ausdruck kam. Sowohl Landräte und Bürger 
meister, als auch der Landeskulturwalter, der Gauwart 
der NSG. „Kraft durch Freude", der Kulturdezernent 
des Vezirksverbandes, der Leiter des Kommunalpoli 
tischen Amtes der NSDAP, und der Geschäftsführer der 
zuständigen Dienststelle des Deutschen Gemeindetages, 
einzelne Landesleiter der Neichskulturkammer und 
schließlich die künstlerischen Leiter von Bübne und Or 
chester wurden zur Mitarbeit berufen. 
Nachdem somit das Kurhessische Landesorchester und 
die Kurhessische Landesbühne wirtschaftlich ihre endgül 
tige Sicherstellung erfahren haben, ergibt sich für die 
Zukunft die weitere Fülle von Möglichkeiten und Auf 
gaben der Vertiefung und Verbreiterung des heimat 
lichen Kulturlebens. Hierher gehört vor allem die Schaf 
fung von würdigen Versammlungs- und Veranstal 
tungsräumen, die den gesteigerten Anforderungen und 
der klaren würdigen Form der heutigen Zeit gerecht 
werden. Auch hierfür werden sich in absehbarer Zeit die 
in Frage kommenden Stellen von Partei und Staat um 
die Durchführung bemühen. Nachdem der Kurhessische 
Gemeindekulturverband die von ihm gestellten Ausgaben 
und Ziele so erfolgreich in Angriff genommen hat, wer 
den auch andere Aufgaben, die ihnen zukommenden För 
derer und Mitarbeiter finden. 
Die wesentliche Aufgabe jedoch zur lebendigen Gestal 
tung unseres heimatlichen Kulturlebens besteht in dem 
dauernden Ineinanderwirken von vollendetem Kunst 
schaffen und heimatlichem Kulturbedürfnis und -pflege. 
Beide Seiten müssen sich immer von neuem gegenseitig 
befruchten und anregen und nicht, wie es in früheren 
Zeiten der Fall war, von einander ausschließen und be 
kämpfen. Oer Kurhessische Gemeindekulturverband hat 
hier einen wesentlichen Teil dieser Ausgabe auf sich ge 
nommen. Seine Bedeutung wird im Verlaufe seines 
Wirkens in dem hier gesehenen Zusammenhang sinnfällig 
zu Tage treten, indem dem kurhessischen Hinterland 
künftig eine dauernde unmittelbare Beziehung zum deut 
schen Kulturschafsen gegeben und sichergestellt ist.
	        
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