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gegangen, wobei es jedoch teilweise an ausreichender
Kenntnis der Landesverhältnisse gefehlt hat. Aber man
hat aus den ersten Fehlern gelernt, und die General
kommission hat mit Nachdruck auf die notwendige Gründ
lichkeit, Sorgfalt, Anpassung an die örtlichen Wirtschafts
verhältnisse, an die Nechtsanschauungen und örtlichen
Gewohnheiten hingewirkt. Und so sind trotz einzelner
Mängel und unter nicht immer leichten Verhältnissen
nicht unerhebliche Leistungen erzielt worden. Was die
umgelegte Fläche angeht, jo betrug sie in den Jahren
1860/72 (in denen durch Krieg und anderen Erschüt-'
terungen die Arbeit gehemmt war) im Durchschnitt 8000
ha jährlich. In den Fahren 1872*/81 erreichte sie im
Durchschnitt den erheblichen Umfang von jährlich 13 000
ha. Dieser Durchschnitt sank in den Jahren 1882/1901
Zuließen als heute und weil im Gegensatz zu heute so
gut wie durchweg ebene Gemarkungen umgelegt wurden.
Fortan stand Kurhessen wie die anderen Provinzen im
Verband des Landes Preußen. Es nahm teil an der
Weiterentwicklung, die nun gemeinsam für Preußen na
mentlich die Zeit seit dem Weltkrieg gebracht hat. Die
Fahre 1919/1920 brachten durch das Gesetz über die
Landeskulturbehörden und die preußische Umlegungs
ordnung eine Vereinheitlichung und eine Stärkung der
behördlichen Leitung des Verfahrens. Uber die Zu
lässigkeit der Umlegung entschied seitdem nicht mehr ein
fach die Mehrheit der Beteiligten sondern die Behörde
nach Anhörung der Beteiligten und unter Würdigung
etwaiger sachlich begründeter Einwendungen- nur eine
große Gegenmehrheit (¿4) konnte die Einstellung des
Abb. 13. Mottgers, Wegeführung in Anpassung an die Landschaft
(in denen seit 1887 der Regierungsbezirk Wiesbaden mit
von der Generalkommission bearbeitet wurde, allerdings
meist nur mit sehr geringer Fläche) auf rund 8200 ha,
stieg aber in den Fahren 1902/14 wieder auf rund
12 000 ha (der Anteil des Regierungsbezirks Wies
baden mit seinen Konsolidationen hatte erst seit 1904
einen beachtlicheren Umfang). In dieser Zusammen
stellung fällt auf, daß die Fahre 1882/1901 eine erheb
lichen Rückschlag darstellen. Baumbach sieht den Grund
dafür wohl mit Recht darin, daß einmal die Kräfte der
Behörde durch die Beseitigung von Fehlern in den zu
schnell geförderten ersten Sachen in Anspruch genommen
waren, und zum anderen darin, daß die ersten Fehler
abschreckend gewirkt und damit einen Rückschlag der
Stimmung bei den Beteiligten herbeigeführt hatten. Die
starke Steigerung, die die Umlegung in den darauf fol
genden Jahren auszuweisen hat, dürfte aber belegen, daß
die Leistungen der Umlegung von den Beteiligten in stei
gendem Maße anerkannt wurden, sodaß der Wunsch nach
Umlegung ständig stieg. Diese starke Steigerung war
u. a. aber auch deswegen möglich, weil die Bestimmun
gen damals noch eine wesentlich einfachere Vermarkung
Verfahrens erzwingen. Für die Abfindung war nicht
mehr die Übereinkunft der Beteiligten sondern die Be
stimmung der Behörde entscheidend. Die allgemeine Er
schließung des Umlegungsgebietes trat mehr als bisher
in den Vordergrund. Das Fahr 1934 beseitigte die
Hemmungen für eine planmäßige Arbeit, indem es die
Abstimmung über die Zulässigkeit der Umlegung über
haupt beseitigte, und das Fahr 1935 endlich brachte durch
das sogenannte Beschleunigungsgesetz Vereinfachungen
des Verfahrens, die geeignet waren, den Ablauf des
Verfahrens wesentlich zu beschleunigen. Die Ergebnisse
der Umlegungstätigkeit im Regierungsbezirk Kassel am
Ende dieses Zeitraumes (1.1.1938): der Regierungs
bezirk umfaßt 1432 Gemeinden mit 1 088 642 ha Fläche
(davon 431116 ha Wald und 592 310 ha landwirt
schaftlich genutzte Fläche). Umgelegt davon sind 1167
Gemeinden mit 864 869 ha Gesamtfläche (der umgelegte
Teil dieser Fläche umfaßt 558 381 ha). Noch in der
Umlegung befinden sich 60 Gemeinden mit 42 824 ha
Gesamtfläche. Danach ist die Umlegung durchgeführt
oder in Angriff genommen in 1227 Gemeinden, deren
Gesamtfläche 907 693 ha umfaßt. Umlegungsbedürftig