Full text: Hessenland (49.1938)

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gegangen, wobei es jedoch teilweise an ausreichender 
Kenntnis der Landesverhältnisse gefehlt hat. Aber man 
hat aus den ersten Fehlern gelernt, und die General 
kommission hat mit Nachdruck auf die notwendige Gründ 
lichkeit, Sorgfalt, Anpassung an die örtlichen Wirtschafts 
verhältnisse, an die Nechtsanschauungen und örtlichen 
Gewohnheiten hingewirkt. Und so sind trotz einzelner 
Mängel und unter nicht immer leichten Verhältnissen 
nicht unerhebliche Leistungen erzielt worden. Was die 
umgelegte Fläche angeht, jo betrug sie in den Jahren 
1860/72 (in denen durch Krieg und anderen Erschüt-' 
terungen die Arbeit gehemmt war) im Durchschnitt 8000 
ha jährlich. In den Fahren 1872*/81 erreichte sie im 
Durchschnitt den erheblichen Umfang von jährlich 13 000 
ha. Dieser Durchschnitt sank in den Jahren 1882/1901 
Zuließen als heute und weil im Gegensatz zu heute so 
gut wie durchweg ebene Gemarkungen umgelegt wurden. 
Fortan stand Kurhessen wie die anderen Provinzen im 
Verband des Landes Preußen. Es nahm teil an der 
Weiterentwicklung, die nun gemeinsam für Preußen na 
mentlich die Zeit seit dem Weltkrieg gebracht hat. Die 
Fahre 1919/1920 brachten durch das Gesetz über die 
Landeskulturbehörden und die preußische Umlegungs 
ordnung eine Vereinheitlichung und eine Stärkung der 
behördlichen Leitung des Verfahrens. Uber die Zu 
lässigkeit der Umlegung entschied seitdem nicht mehr ein 
fach die Mehrheit der Beteiligten sondern die Behörde 
nach Anhörung der Beteiligten und unter Würdigung 
etwaiger sachlich begründeter Einwendungen- nur eine 
große Gegenmehrheit (¿4) konnte die Einstellung des 
Abb. 13. Mottgers, Wegeführung in Anpassung an die Landschaft 
(in denen seit 1887 der Regierungsbezirk Wiesbaden mit 
von der Generalkommission bearbeitet wurde, allerdings 
meist nur mit sehr geringer Fläche) auf rund 8200 ha, 
stieg aber in den Fahren 1902/14 wieder auf rund 
12 000 ha (der Anteil des Regierungsbezirks Wies 
baden mit seinen Konsolidationen hatte erst seit 1904 
einen beachtlicheren Umfang). In dieser Zusammen 
stellung fällt auf, daß die Fahre 1882/1901 eine erheb 
lichen Rückschlag darstellen. Baumbach sieht den Grund 
dafür wohl mit Recht darin, daß einmal die Kräfte der 
Behörde durch die Beseitigung von Fehlern in den zu 
schnell geförderten ersten Sachen in Anspruch genommen 
waren, und zum anderen darin, daß die ersten Fehler 
abschreckend gewirkt und damit einen Rückschlag der 
Stimmung bei den Beteiligten herbeigeführt hatten. Die 
starke Steigerung, die die Umlegung in den darauf fol 
genden Jahren auszuweisen hat, dürfte aber belegen, daß 
die Leistungen der Umlegung von den Beteiligten in stei 
gendem Maße anerkannt wurden, sodaß der Wunsch nach 
Umlegung ständig stieg. Diese starke Steigerung war 
u. a. aber auch deswegen möglich, weil die Bestimmun 
gen damals noch eine wesentlich einfachere Vermarkung 
Verfahrens erzwingen. Für die Abfindung war nicht 
mehr die Übereinkunft der Beteiligten sondern die Be 
stimmung der Behörde entscheidend. Die allgemeine Er 
schließung des Umlegungsgebietes trat mehr als bisher 
in den Vordergrund. Das Fahr 1934 beseitigte die 
Hemmungen für eine planmäßige Arbeit, indem es die 
Abstimmung über die Zulässigkeit der Umlegung über 
haupt beseitigte, und das Fahr 1935 endlich brachte durch 
das sogenannte Beschleunigungsgesetz Vereinfachungen 
des Verfahrens, die geeignet waren, den Ablauf des 
Verfahrens wesentlich zu beschleunigen. Die Ergebnisse 
der Umlegungstätigkeit im Regierungsbezirk Kassel am 
Ende dieses Zeitraumes (1.1.1938): der Regierungs 
bezirk umfaßt 1432 Gemeinden mit 1 088 642 ha Fläche 
(davon 431116 ha Wald und 592 310 ha landwirt 
schaftlich genutzte Fläche). Umgelegt davon sind 1167 
Gemeinden mit 864 869 ha Gesamtfläche (der umgelegte 
Teil dieser Fläche umfaßt 558 381 ha). Noch in der 
Umlegung befinden sich 60 Gemeinden mit 42 824 ha 
Gesamtfläche. Danach ist die Umlegung durchgeführt 
oder in Angriff genommen in 1227 Gemeinden, deren 
Gesamtfläche 907 693 ha umfaßt. Umlegungsbedürftig
	        
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