Full text: Hessenland (49.1938)

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daß die Verordnung Zu sehr vom preußischen Standpunkt 
ohne Rücksichtnahme auf kurhessische Verhältnisse und ohne 
Mitwirkung kurhessischer Stellen Zustande gekommen sei. 
Ferner beanstandet er, daß sie nicht nur die Verkoppe 
lung sondern auch die nach seiner Ansicht gar nicht be 
gehrten Bestimmungen über die Ablösung von Dienst 
barkeiten und über Gemeinheitsteilungen umfasse. Die 
nen Darlegungen, daß in der Generalkommission bei Be 
ginn ihres Bestehens neben dem Direktor und Zwei alt 
preußischen Beamten auch Zwei kurhessische Beamte lei 
tend tätig waren. Sodann lassen seine Zahlen über die 
im Jahre 1867 gestellten Anträge namentlich er 
sehen, daß doch wohl alle drei in der Verordnung vor 
gesehenen Auseinandersetzungsverfahren in Kurhessen er- 
Abb. 10. Hilders (Westseite), Einpassung einer Straße in die Landschaft 
Abb. 11. Hilders (Ostseite), Wegeverhältnisse vor der Umlegung 
Abb. 12. Hilders (Ostseite), Wegeverhältnisse nach der Umlegung 
Verfasser der Verordnung seien des Landes unkundig 
gewesen, die Generalkommission habe fast ganz aus alt 
preußischen Beamten bestanden. Bei alledem gibt er 
aber doch Zu, daß die Zusammenlegung im allgemeinen 
wohltätig gewirkt habe. Demgegenüber steht die Dar 
stellung des früheren Präsidenten der Generalkommission 
in Kassel, von Baumbach 3 ). Einmal ergibt sich aus sei- 
3) Festaufsatz Zum 50jährigen Bestehen der Generalkom 
mission, Landwirtschaftliche Jahrbücher Bd. 53 S. 277 ff. 
wünscht waren, denn es sind nicht nur 64 Zusammen 
legungen sondern außerdem 84 Ablösungen und 65 Ge- 
meinheitstcilungen in diesem Jahre beantragt worden. 
Aus den Darlegungen von Baumbach's ergibt sich aber 
auch, daß die Generalkommission unter allerlei Schwie 
rigkeiten Zu arbeiten hatte, die teils auf Personalmangel, 
teils auf häufigeren Wechsel der Personen Zurückzufüh 
ren waren. Man ist mit großem Schwung und in dem 
Streben nach schnellen Ergebnissen an die Arbeit heran-
	        
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