245
daß die Verordnung Zu sehr vom preußischen Standpunkt
ohne Rücksichtnahme auf kurhessische Verhältnisse und ohne
Mitwirkung kurhessischer Stellen Zustande gekommen sei.
Ferner beanstandet er, daß sie nicht nur die Verkoppe
lung sondern auch die nach seiner Ansicht gar nicht be
gehrten Bestimmungen über die Ablösung von Dienst
barkeiten und über Gemeinheitsteilungen umfasse. Die
nen Darlegungen, daß in der Generalkommission bei Be
ginn ihres Bestehens neben dem Direktor und Zwei alt
preußischen Beamten auch Zwei kurhessische Beamte lei
tend tätig waren. Sodann lassen seine Zahlen über die
im Jahre 1867 gestellten Anträge namentlich er
sehen, daß doch wohl alle drei in der Verordnung vor
gesehenen Auseinandersetzungsverfahren in Kurhessen er-
Abb. 10. Hilders (Westseite), Einpassung einer Straße in die Landschaft
Abb. 11. Hilders (Ostseite), Wegeverhältnisse vor der Umlegung
Abb. 12. Hilders (Ostseite), Wegeverhältnisse nach der Umlegung
Verfasser der Verordnung seien des Landes unkundig
gewesen, die Generalkommission habe fast ganz aus alt
preußischen Beamten bestanden. Bei alledem gibt er
aber doch Zu, daß die Zusammenlegung im allgemeinen
wohltätig gewirkt habe. Demgegenüber steht die Dar
stellung des früheren Präsidenten der Generalkommission
in Kassel, von Baumbach 3 ). Einmal ergibt sich aus sei-
3) Festaufsatz Zum 50jährigen Bestehen der Generalkom
mission, Landwirtschaftliche Jahrbücher Bd. 53 S. 277 ff.
wünscht waren, denn es sind nicht nur 64 Zusammen
legungen sondern außerdem 84 Ablösungen und 65 Ge-
meinheitstcilungen in diesem Jahre beantragt worden.
Aus den Darlegungen von Baumbach's ergibt sich aber
auch, daß die Generalkommission unter allerlei Schwie
rigkeiten Zu arbeiten hatte, die teils auf Personalmangel,
teils auf häufigeren Wechsel der Personen Zurückzufüh
ren waren. Man ist mit großem Schwung und in dem
Streben nach schnellen Ergebnissen an die Arbeit heran-