Full text: Hessenland (49.1938)

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Im Jahre 1568 war ein Hans Brunner Pächter 
aus der Neuen Mühle und gab der Herrschaft 20 Viertel 
Frucht und 2 fette Schweine. Damals bewarb sich ein 
Müller, H e i n r i ch W i l k e, der 30 Fahre in den 
Kasseler Mühlen dem Landgrafen Philipp gedient, um 
die Pachtung und bot 40 Viertel Frucht oder das halbe 
Molter. Dabei schildert er Brunner als unfreundlichen 
Mann, der die Mahlgäste verscheuche. Es wurde 
Prüfung durch Nentschreiber und Küchenmeister ange 
ordnet, doch erfahren wir nichts Weiteres. 
Nur aus dem Mühlenbuche des Landgrafen Wil 
helm IV., das inzwischen im „Ökonomischen Staat" 
zum Abdruck kam, hören wir aus dem Jahre 1585, daß 
die Neue Mühle der Herrschaft zwei Mühlenschweine 
fett machen mußte. Und 1601 wurde in die Wehre der 
Fuldamühlen Zwischen Kassel und Hersfeld der Einbau 
der Schleusen vorgenommen, die zur Schiffbarmachung 
dieser Stromstrecke dienten, wobei jedesmal der Müh 
lenstau der Schiffahrt dienstbar gemacht wurde. Auch 
für die neue Mühle, wie für alle herrschaftlichen Mühlen, 
erließ Landgraf Moritz am 1. Januar 1615 seine 
Mühlenordnung, die auch noch in den kommenden Jahr 
hunderten ihre Geltung behalten sollte. 
Ob die Familie Krug schon damals im Lehnsbesitz 
der Neuen Mühle war, wissen wir nicht. Aber als 1694 
der erste Erbleihebrief in den Akten auftaucht, da wird 
Conrad Krug als der bisherige Inhaber genannt, 
für den sein Sohn Michael Krug die Erbleihe er 
hält. Das Lehnsgeld (Laudemium) betrug 230 Neichs- 
taler und die Iahrespacht 26 Viertel Korn, während ein 
Weinkauf nicht festgesetzt war. Später wurde die Pacht 
auf 39 Viertel Korn erhöht, welcher Betrag auch bar 
gezahlt werden konnte und mehrfach auch gezahlt wurde. 
Denn da die Bauern angeblich meist Mengefrucht zur 
Mühle brachten, die Herrschaft aber reines Korn 
wünschte, so bot der Müller die Barleistung mehrfach 
von sich aus an. Für die Erhaltung des laufenden Ge 
schirres stellte die Landesherrschaft das Holz unentgelt 
lich, während die Arbeit dem Müller oblag. Ursprünglich 
waren nur die Dörfer Niederzwehren, Oberzwehren und 
Nordshausen in die Mühle gebannt, doch bestanden für 
Nordshausen noch besondere Ausnahmen: einmal waren 
es nur die Bauern des Dorfes, die in den Bannbezirk 
gehörten, nicht aber das Klostergut, das der Universität 
Marburg gehörte, und dann bestand in Nordshausen eine 
Mühle mit einem Gange, in der die Ortsbewohner mah 
len lassen durften nach Maßgabe der dortigen Möglich 
keiten. Im Jahre 1806 führte dies zu einem Streite, da 
der Nordshäuser Müller Lampmann einen zweiten 
Gang in seine Mühle eingebaut hatte. Die Bannorte 
hatten in der Neuen Mühle nur das halbe Molter zu lei 
sten gegenüber den freien Mahlgästen. Diese rekrutierten 
sich aus den benachbarten Dörfern, namentlich Bergs 
hausen und Nengershausen, wobei letzteres seit etwa 
1735 auch in die Neue Mühle zum Mahlen gebannt 
war. Weiter waren die Hofleute und Gärtner zu Freien 
hagen, die Bewohner der Karlsaue und solche aus der 
Kasseler Oberneustadt die Mahlgäste, wobei allerdings 
berücksichtigt werden muß, daß die Oberneustadt eigent 
lich zum Bannbezirke der Drahtmühle bei Dettenhausen 
gehörte, daß man es aber ihnen durch die Finger sah, 
wenn sie die bequemer gelegene Neue Mühle aufsuchten. 
Auch durften die Dörfer Waldau und Crumbach bei 
strengem Froste dort mahlen, wenn die kleineren Müh 
len still lagen und nur die Fulda noch ihre Kraft hergab. 
Die Neue Mühle hatte ursprünglich drei Mahlgänge 
gehabt, denen aber i. I. 1707 Michael Krug auch noch 
einen Schlaggang beifügte, Zu welchem die Landes 
herrschast das Holz gab, während Krug selbst alle übrigen 
Kosten trug. Vorausgegangen war ein Streit zwischen 
diesem und dem Beständer der Unterneustädter Mühle 
Schirmer, der wegen dieses Schlagganges eine Er 
mäßigung seiner Pacht erreichen wollte. Aber da die 
Orte, die er als Zu seiner Kundschaft zählend nannte, 
nicht in die Unterneustädter Mühle gebannt, sondern freie 
Mahlgäste, bezw. Schlaggäste waren, so hatte er kei 
nen rechtlichen Anspruch und es kam so, daß nun zum 
Schlagen in die Neue Mühle die Dorfschaften Bergs 
hausen, Dennhausen, Guntershausen, Nengershausen, 
Kirchbauna und Altenbauna gebannt wurden. Die Pacht 
der Neuen Mühle wurde infolgedessen um 5 Neichstaler 
jährlich erhöht. — Eine besondere Einnahme für den 
Müller war auch das Schroten der für die Schnaps- 
brennerei bestimmten Früchte. Man berechnete die 
Menge aus 600 Viertel Korn jährlich. Denn es befanden 
sich um die Mitte des 18. Jahrhunderts in Niederzwehren 
allein sechs, in Oberzwehren drei und in Bergshausen 
zwei solcher Betriebe. Es ist interessant zu beobachten, 
wie zwischen 1723 und 1750 sich die Zahl der Brenn 
blasen beträchtlich steigert, wobei man sehr wohl dies 
Emporschnellen des Branntweinbedarses mit dem Rück 
gänge des Landweines in Beziehung setzen darf. 
Der sehr rührige Michael Krug versuchte auch 
i. F. 1712 zu erreichen, daß ihm die Anlage einer kleinen 
Mühle mit einem Mahlgange bei Niederzwehren geneh 
migt wurde, wobei der aus dem Habichtswalde herab 
kommende Mühl- oder Grundelbach die Kraft liefern 
sollte. Er begründete sein Ansuchen damit, daß er bei 
hohem Wasserstande der Fulda eine Hilfsmühle haben 
müsse. Sie wurde auch genehmigt, aber dennoch nicht ge 
baut. Denn die Auflage bei Erteilung der Bauerlaub 
nis, daß die neue Anlage mit der Neuen Mühle ver 
bunden nicht von ihr getrennt werden solle, durchkreuzte 
wohl die Spekulation des geschäftstüchtigen Mannes, der 
sich eine von der Herrschaft unabhängige eigene Mühle 
schassen wollte. 
Leider ist bei der Dürftigkeit des Aktenmaterials auch 
die Vaugeschichte des Mühlenbaues nicht aufzuhellen. 
Ein Wappenstein aber mit den Buchstaben C L ZII 
deutet darauf hin, daß unter Landgraf Earl ein Neu 
bau stattgefunden hat, der vielleicht auch Anlaß wurde, 
daß für etwa zwölf Fahre die Familie Krug aus der 
Erbleihe schied und ein gewisser Schumann sie in 
Pacht bekam. Doch wirtschaftete er sehr schlecht, und seit 
1735 sehen wir Johann Adam Krug im Besitze 
der Erbpacht. 1743 wurde auch ein Schleifgang in die 
Neue Mühle eingebaut, und etwa gleichzeitig begann 
man, den Graben, der die Aueteiche entlang der Giesen 
allee aus dem Oberwasser des Mühlenstaus mit Zufluß 
versorgt, anzulegen. Facob Sigismund Waitz 
gab dazu die Anweisungen und der N ö h r e n g i e ß e r 
S ch ö ck ward beigezogen, wahrscheinlich zwecks Liefe 
rung jener Rohre, die für die gedeckte Führung aus dem 
Oberwasser in den Kanal unterhalb des Wirtshauses
	        
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