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Im Jahre 1568 war ein Hans Brunner Pächter
aus der Neuen Mühle und gab der Herrschaft 20 Viertel
Frucht und 2 fette Schweine. Damals bewarb sich ein
Müller, H e i n r i ch W i l k e, der 30 Fahre in den
Kasseler Mühlen dem Landgrafen Philipp gedient, um
die Pachtung und bot 40 Viertel Frucht oder das halbe
Molter. Dabei schildert er Brunner als unfreundlichen
Mann, der die Mahlgäste verscheuche. Es wurde
Prüfung durch Nentschreiber und Küchenmeister ange
ordnet, doch erfahren wir nichts Weiteres.
Nur aus dem Mühlenbuche des Landgrafen Wil
helm IV., das inzwischen im „Ökonomischen Staat"
zum Abdruck kam, hören wir aus dem Jahre 1585, daß
die Neue Mühle der Herrschaft zwei Mühlenschweine
fett machen mußte. Und 1601 wurde in die Wehre der
Fuldamühlen Zwischen Kassel und Hersfeld der Einbau
der Schleusen vorgenommen, die zur Schiffbarmachung
dieser Stromstrecke dienten, wobei jedesmal der Müh
lenstau der Schiffahrt dienstbar gemacht wurde. Auch
für die neue Mühle, wie für alle herrschaftlichen Mühlen,
erließ Landgraf Moritz am 1. Januar 1615 seine
Mühlenordnung, die auch noch in den kommenden Jahr
hunderten ihre Geltung behalten sollte.
Ob die Familie Krug schon damals im Lehnsbesitz
der Neuen Mühle war, wissen wir nicht. Aber als 1694
der erste Erbleihebrief in den Akten auftaucht, da wird
Conrad Krug als der bisherige Inhaber genannt,
für den sein Sohn Michael Krug die Erbleihe er
hält. Das Lehnsgeld (Laudemium) betrug 230 Neichs-
taler und die Iahrespacht 26 Viertel Korn, während ein
Weinkauf nicht festgesetzt war. Später wurde die Pacht
auf 39 Viertel Korn erhöht, welcher Betrag auch bar
gezahlt werden konnte und mehrfach auch gezahlt wurde.
Denn da die Bauern angeblich meist Mengefrucht zur
Mühle brachten, die Herrschaft aber reines Korn
wünschte, so bot der Müller die Barleistung mehrfach
von sich aus an. Für die Erhaltung des laufenden Ge
schirres stellte die Landesherrschaft das Holz unentgelt
lich, während die Arbeit dem Müller oblag. Ursprünglich
waren nur die Dörfer Niederzwehren, Oberzwehren und
Nordshausen in die Mühle gebannt, doch bestanden für
Nordshausen noch besondere Ausnahmen: einmal waren
es nur die Bauern des Dorfes, die in den Bannbezirk
gehörten, nicht aber das Klostergut, das der Universität
Marburg gehörte, und dann bestand in Nordshausen eine
Mühle mit einem Gange, in der die Ortsbewohner mah
len lassen durften nach Maßgabe der dortigen Möglich
keiten. Im Jahre 1806 führte dies zu einem Streite, da
der Nordshäuser Müller Lampmann einen zweiten
Gang in seine Mühle eingebaut hatte. Die Bannorte
hatten in der Neuen Mühle nur das halbe Molter zu lei
sten gegenüber den freien Mahlgästen. Diese rekrutierten
sich aus den benachbarten Dörfern, namentlich Bergs
hausen und Nengershausen, wobei letzteres seit etwa
1735 auch in die Neue Mühle zum Mahlen gebannt
war. Weiter waren die Hofleute und Gärtner zu Freien
hagen, die Bewohner der Karlsaue und solche aus der
Kasseler Oberneustadt die Mahlgäste, wobei allerdings
berücksichtigt werden muß, daß die Oberneustadt eigent
lich zum Bannbezirke der Drahtmühle bei Dettenhausen
gehörte, daß man es aber ihnen durch die Finger sah,
wenn sie die bequemer gelegene Neue Mühle aufsuchten.
Auch durften die Dörfer Waldau und Crumbach bei
strengem Froste dort mahlen, wenn die kleineren Müh
len still lagen und nur die Fulda noch ihre Kraft hergab.
Die Neue Mühle hatte ursprünglich drei Mahlgänge
gehabt, denen aber i. I. 1707 Michael Krug auch noch
einen Schlaggang beifügte, Zu welchem die Landes
herrschast das Holz gab, während Krug selbst alle übrigen
Kosten trug. Vorausgegangen war ein Streit zwischen
diesem und dem Beständer der Unterneustädter Mühle
Schirmer, der wegen dieses Schlagganges eine Er
mäßigung seiner Pacht erreichen wollte. Aber da die
Orte, die er als Zu seiner Kundschaft zählend nannte,
nicht in die Unterneustädter Mühle gebannt, sondern freie
Mahlgäste, bezw. Schlaggäste waren, so hatte er kei
nen rechtlichen Anspruch und es kam so, daß nun zum
Schlagen in die Neue Mühle die Dorfschaften Bergs
hausen, Dennhausen, Guntershausen, Nengershausen,
Kirchbauna und Altenbauna gebannt wurden. Die Pacht
der Neuen Mühle wurde infolgedessen um 5 Neichstaler
jährlich erhöht. — Eine besondere Einnahme für den
Müller war auch das Schroten der für die Schnaps-
brennerei bestimmten Früchte. Man berechnete die
Menge aus 600 Viertel Korn jährlich. Denn es befanden
sich um die Mitte des 18. Jahrhunderts in Niederzwehren
allein sechs, in Oberzwehren drei und in Bergshausen
zwei solcher Betriebe. Es ist interessant zu beobachten,
wie zwischen 1723 und 1750 sich die Zahl der Brenn
blasen beträchtlich steigert, wobei man sehr wohl dies
Emporschnellen des Branntweinbedarses mit dem Rück
gänge des Landweines in Beziehung setzen darf.
Der sehr rührige Michael Krug versuchte auch
i. F. 1712 zu erreichen, daß ihm die Anlage einer kleinen
Mühle mit einem Mahlgange bei Niederzwehren geneh
migt wurde, wobei der aus dem Habichtswalde herab
kommende Mühl- oder Grundelbach die Kraft liefern
sollte. Er begründete sein Ansuchen damit, daß er bei
hohem Wasserstande der Fulda eine Hilfsmühle haben
müsse. Sie wurde auch genehmigt, aber dennoch nicht ge
baut. Denn die Auflage bei Erteilung der Bauerlaub
nis, daß die neue Anlage mit der Neuen Mühle ver
bunden nicht von ihr getrennt werden solle, durchkreuzte
wohl die Spekulation des geschäftstüchtigen Mannes, der
sich eine von der Herrschaft unabhängige eigene Mühle
schassen wollte.
Leider ist bei der Dürftigkeit des Aktenmaterials auch
die Vaugeschichte des Mühlenbaues nicht aufzuhellen.
Ein Wappenstein aber mit den Buchstaben C L ZII
deutet darauf hin, daß unter Landgraf Earl ein Neu
bau stattgefunden hat, der vielleicht auch Anlaß wurde,
daß für etwa zwölf Fahre die Familie Krug aus der
Erbleihe schied und ein gewisser Schumann sie in
Pacht bekam. Doch wirtschaftete er sehr schlecht, und seit
1735 sehen wir Johann Adam Krug im Besitze
der Erbpacht. 1743 wurde auch ein Schleifgang in die
Neue Mühle eingebaut, und etwa gleichzeitig begann
man, den Graben, der die Aueteiche entlang der Giesen
allee aus dem Oberwasser des Mühlenstaus mit Zufluß
versorgt, anzulegen. Facob Sigismund Waitz
gab dazu die Anweisungen und der N ö h r e n g i e ß e r
S ch ö ck ward beigezogen, wahrscheinlich zwecks Liefe
rung jener Rohre, die für die gedeckte Führung aus dem
Oberwasser in den Kanal unterhalb des Wirtshauses