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in a r an der sog. Mannsbühne angebrachten alten
Gemälde, das eine Kirche darstellte und die Be
zeichnung asylum trug. Ein Bericht von 1554
sagt darüber: „Es ist auch alters herbracht und in
brauch gewest, das die von Geismar eine friheith
in dem Clauster und uff dem kerchoue darselbst ge
both, als wenn jemand eine uberfarunge getan
hatte, das derselbige vor gemalt, darmith er zur
antwort keme, uff dem kerchoue und Clauster frie
gewest und noch" X1 ). Büff, Kurhefs. Kirchenrecht
S. 2io, Anm. 4 bemerkt dazu: Asyle für Ver
folgte find die Kirchen der Protestanten nicht, doch
scheint die Reformation die alte Rechtsordnung
nicht gleich absorbiert zu haben. Über eine Frei
statt zu M ade berichtet eine Urkunde von
1410, April 6^): „Bernhard und Reiner von
Dalwigk tauschen ihren Garten im Dorf Maden
und eine Hufe Landes, welche zum Gotteslohn ihrer
Kapelle zu Schoneberg gehörte, mit dem Lgr. Her
mann zu Hefsen gegen eine Hofstatt zu Maden,
genannt „dy fryhobestede", welche in den Zehnthof
daselbst gehört, und die nunmehr zu der erwähn
ten Kapelle gehören soll." Aber es klingt fast, als
ob nicht die neue Zugehörigkeit zur Kapelle, sondern
die alte zum Zehnthof ihr den Namen verschafft
hat, in diesem Fall würde es stch also um eine welt
liche Freistatt handeln. Als solche find wohl auch
die Fronhöfe des Abts von Hersfeld anzusehen,
von denen eine Urkunde des Abts Heinrich von
Swinrode von 1285, Dez. 18 13 ) sagt: „Si per-
custor seu laesor ad aliquam aream, que Vrone-
hobistat nuncupatur, confugerit, .... quod nullus
officialis noster vel ipst civeö eum inde extrahere
non debeant." Der Hagen zu Helmarshau-
s e n bildete nach SPfaff 14 ) eine Freistatt für solche,
welche wegen Vergehens oder Verbrechens verfolgt
n) Falkenheiner, Hess. Städte und Stifter II.
12) Gen. Rep. Maden.
IZ) Wenck III U. B. Rr. 76.
izj) Die Abtei Helmarshausen, ZHG. 44 ' ®-
188 ff.
Ein hessischer Bildhauer.
Am 5. März begeht in Kassel, seiner Va
terstadt, Carl Gruber den 75. Geburtstag.
Der Jubilar, der sich einer beneidenswerten gei
stigen Frische und körperlichen Rüstigkeit erfreut,
entstammt einem angesehenen Kasteler Bürger
haus, in dem der Sinn für alles Schöne lebendig
war, und hat nach dem Besuch des Lyceum
Fridericianum seine künstlerische Tätigkeit
auf eine solide Grundlage gestellt: nachdem er das
Maurer- und Steinhauer-Handwerk erlernt hatte,
wurden. „^Während des Tages der Kirchweihe
war der ganze Ort eine Freistatt, wo weder
Fremde noch Bürger vor Gericht gezogen werden
konnten, außer wegen Bruchs des Marktfriedens."
(Das fällt wohl unter den Begriff der Markt
freiheit.) Zu Steinau hatten die vereinigten
Büchsen- und Armbrustschäßen die Freiheit ihrer
Schüßenstube, daß, wenn sich dort ein Frevel be
gäbe, sie den selbst strafen könnten^). Die Schützen
zu Schlüchtern begehrten dieselbe Freiheit, erhiel
ten sie aber nicht. Es scheint, daß auch ganze Ort
schaften, und nicht nur für die Tage der Markt-
oder Kirchweihfreiheit, zu Freistätten erklärt wur
den. Von Trendelburg behauptet Fennel in
einer Schrift über die drei Burgen Krukenburg,
Trendelburg und Sababurg, daß sie eine Zeit lang
„Freistatt" geheißen haben solle, weil Totschläger
allda vor den Verfolgern sicher sein könnten. Ur
kundlich steht das fest für die Stadt Witzenhausen,
wo Lgr. Heinrich I. von Hesten für seine Stadt
2 G 5 jtzenhausen bestimmt, daß sie fränkisches
Recht gebrauchen solle, da fie auf fränkischem Bo
den liege. . .: „Bei Totschlag zwischen Bürgern
oder Bewohnern der Stadt sind dem Täter, wenn
er nicht entfliehen kann, sondern nur sein Haus er
reicht, 4 Wochen Frist vor dem Gerichtstage zu
geben. Entkommt er danach in seines Nachbarn
Haus, so gewinnt er wiederum 4 Wochen weiterer
Frist. Gelingt es ihm, die Stadt zu verlosten, so
soll seiner Frau und den Kindern auf Verlangen
freier Abzug samt ihrer Habe gewährt werden ^).
Vermutlich ist dasselbe Asylrecht auch der Stadt
Grünberg gewährt, denn in der Bestätigungs
urkunde ihrer Privilegien durch Lgr. Heinrich von
1272, Okt. 16 heißt eö: „In der Stadt gilt frän
kisch Recht, das sie stch erwählt, weil sie seit Alters
fränkisch ist" ").
iz) Zimmermann, Hanau, S. 528.
16) Grotefend, Landgr.-Regesten I, 88.
17) Das. I, 165.
bezog er die Kasseler Kunstakademie,
wo er im Verlauf eines zweijährigen Besuchs der
Architektur- und Bildhauer-Klaste mit zwei silber
nen Medaillen und einem Stipendium ausgezeich
net wurde, benutzte dieses aber nicht etwa zu einer
Reise nach Italien, sondern zum Besuch einer
Staatlichen Baugewerkschnle und
war danach in Berlin als Architekt in einem
großen Baugeschäft tätig, nicht ohne gleichzeitig
die dortige Bau-Akademie zu frequentieren