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wurde aber das Gericht geteilt. Die eine Hälfte
mit den Orten Bellings, Hohenzell und Marjoß
kam an die Grafen von Nieneck, die andere Hälfte
mit Breitenbach, Hintersteinau, Krefsenbach, Nie
derzell und Wallroth an die Herren von Trimberg.
Schlüchtern selbst stand unter beiden Herren. 1274
brachte Hanau die alte St. Lorenzkapelle in
Schlüchtern und das dazu gehörige Hospital an
sich. 1316 erwarb es dann von den Grafen von
Nieneck die eine Hälfte und 1377 von den Herren
von Trimberg die andere Hälfte des Gerichts und
der Schußherrschaft über das Kloster. Allerdings
unterwarf sich dieses erst 1457 völlig der Herr
schaft Hanau. Doch wurde das nunmehr hanau-
ische Amt Schlüchtern nicht selbständig verwaltet,
sondern war stets mit dem Amte Steinau verbun
den.
Das Herrschaftsgebiet der Herren von Bran
denstein, die von 1278—1303 urkundlich genannt
werden und 1307 auögestorben find, war ebenfalls
ein Würzburger Lehen und ging nach dem Tode
des letzten Brandensteiners an die Grafen von Rie-
neck über. Ulrich von Hanau aber kaufte 7316
von seinem Oheime, dem Grafen Ludwig dem
Jüngeren von Nieneck, die Burg Brandenstein
mit den Dörfern Elm, Hutten, Gundhelm und
Oberkalbach. Später kam dieser Erwerb freilich
in den Besitz des Klosters Schlüchtern, das ihn
aber 1398 wieder zu einem Viertel und i/\io ganz
an Hanau zurückgab. Dieses jedoch verpfändete ihn
darauf zu % an die Herren von Thüngen zu Reu-
ßenberg und nach der Einlösung 1424 zu % an
die von Eberstein, welche dann 1327 die Burg mit
den vorgenannten Orten, aus denen sie das Amt
Brandenstein bildeten, ganz als Pfand zu Lehen
bekamen. Als die Ebersteiner 1342 ausstarben,
fiel Burg und Amt wieder an die Grafen von
Hanau zurück und wurden mit dem Amte Stei
nau verbunden. Am 28. Juli, bezw. 11. August
1719 jedoch erwarb Hessen durch antichretischen
Vertrag das Amt Brandenstein, und zwar wurde
ihm dieses als Pfand für eine Schuldsumme von
100 000 Gulden und zur Nutzung anstelle der
von dieser Summe fälligen Zinsen überlassen. Die
wirkliche Besitznahme muß jedoch schon 1709 statt
gefunden haben; denn die Einträge in das branden-
steinische Schöffenbuch hören 1708 auf, und sie
hessische Fischordnung vom i. Oktober 1711 wurde
bereits im Amte verkündet. Die hessische Regie
rung verband das Amt Brandenstein mit dem
Amte Altengronau.
Das Gericht Herolz bestand zuletzt aus den
Dörfern Herolz, Sanuerz und Weiperz, die aber
nicht von Anfang an ein Gericht bildeten. Das
„predium" Herolz z. B. war schon früh mit der
niederen Gerichtsbarkeit im Besitze des Stifts
Fulda. 1030 schenkte es der Abt von Fulda der
Propstei Nenenberg bei Fulda. 1339 jedoch ge
hörte die eine Hälfte dem Abte von Fulda, der fie
wieder dem Propste von Neuenburg übergab; die
andere Hälfte besaß 1348 die Herrschaft Hanau.
Nach wiederholten Verpfändungen aber gelangte
Fulda i494 in den alleinigen Besitz. Der Ort
Sannerz gehörte ursprünglich ebenfalls dem Stifte
Fulva unv kam 1293 vermutlich an die Herren
von Steckelberg, dann aber an die Herren von
Hutten, deren Dorf er 1366 genannt wird, und
die ihn von Fulda zu Lehen trugen. Sie versetz
ten ihn 1642 an die von Landas, 1648 an Hefsen-
Kassel und 1698 an die Grafen von Degenfeld.
Als dann 1704 die Linie Hutten-Steckelberg aus
starb, zog Fulda das Lehen ein und verband den
Ort mit dem Gerichte Herolz. Weiperz dagegen
war ursprünglich im Besitze des Klosters Echter
nach, dessen Gründer, der heilige TOillibrord (638
bis 739), als Missionar in Franken gewirkt und
diesen Ort mit andern geschenkt erhalten hatte.
907 erwarb ihn das Kloster Fulda durch Tausch
und belehnte damit die von Hutten, die den Ort
1697 wieder an Fulda verkauften, das ihn mit
Herolz zu dem in Rede stehenden Gerickte verband,
zu dem, wie oben angegeben, 1704 auch Sannerz
geschlagen wurde. 1733 bildete dann Fulda aus
diesem Gerichte die Probstei Sannerz und verband
diese mit dem Amte Salmünster.
Die Ortschaften des Gerichts Vollmerz, Voll
merz und Namholz (wozu später noch Hinkelhvf
kam), gehörten 1433 zum Gerichte Schwarzenfels.
Die,von Hutten trugen sie ursprünglich von
Würzburg zu Lehen. 1375 aber war Hanau
Lehenöherr. Es behauptete die Landeshoheit auch
bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts, trotzdem die
von Hutten als Reichsritter nach Selbständigkeit
strebten. 1641 aber kamen die Orte an die von
Laudas und 1678 von diesen an die Grafen von
Degenfeld. 1698 endlich erkannte Hanau dieses
Gebiet als ein reichsritterschaftliches Gericht an.
Die Steckelburg, die ebenfalls früher zum Ge
richte Schwarzenfels, dann aber zu diesem Ge
richte gehörte, war anfänglich, wie bereits bemerkt,
eine Reichsbnrg, nach der sich ein Herrengeschlecht
von Steckelberg nannte. 1174 beanspruchte der
Bischof von Würzbnrg als Lehensherr das Eigen
tumsrecht an dieser Burg, die 1276 zerstört
wurde. 1388 jedoch erbaute Ulrich von Hutten
unterhalb der in Trümmern liegenden alten eine
neue Burg, die er wieder von Würzbnrg zn Lehen