Full text: Hessenland (40.1928)

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ankündigte, auch solche waren, die noch in dem 
Artillerieinventar des Landgrafen Philipp von 
1544 erscheinen. — Außer der eigenen Tüch 
tigkeit hat wohl auch dem Landgrafen-Admini- 
strator später der starke Rückhalt genützt, den 
er an seinem Bruder, einem rheinischen Für 
sten, hatte, als ihn das Stistskapitel zu Köln 
zum Erzbischöfe erwählte. 
Wenn auch schon Landgraf Ludwig I. mit 
einigen der ihm benachbarten Reichsstände, 
so mit Osnabrück, ein Abkommen über die ge 
genseitige Anerkennung der Münzen geschlos 
sen hatte, so daß durch Einschlagen einer Kon- 
tremarke das Geld im Lande des Vertrags 
partners Umlaufskraft gewann, so erfolgte der 
Beitritt Hessens zu der Rheini^en Münzkon 
vention, die i. I. 1383 zwischen den vier rhei 
nischen Kurfürsten abgeschlossen war, doch erst 
nach dem Erwerb von Katzenelnbogen, eben, 
als Hessen Rheinuferstaat geworden war. Die 
erste hessisch-rheinische Konventionsmünze ist 
der Goldgulden von 1506 mit dem Bildnisse 
der Hl. Elisabeth, der durch die Wappen auch 
der vier übrigen Uferstaaten deutlich als solche 
Konventionsmünze ausgewiesen wird. Gerade 
die territoriale Buntscheckigkeit des mittleren 
Rheintales erweist den gewaltigen Fortschritt, 
den die Schaffung einer solchen Konventions 
münze für alle Beteiligten und ihre Handels 
interessen hatte. Die Ausprägung des rheini 
schen Goldgulden durch die fünf Konventions 
länder war aber auch der erste — wenn schon 
Phot. Br. Jacob. 
Burg Katz.
	        

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