Full text: Hessenland (39.1927)

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nur kurze Zeit. Dann übernahm der Kriegsrat 
Karl Wilhelm Lennep 6 die Fähre in Erbleihe oder 
in Zeitpacht. Welches Pachtverhältnis vorgelegen 
hat, war bereits 1810 7 nicht mehr festzustellen. 
Ta viele Fähren in Hessen, namentlich ans der 
Weser, in Erbleihe gegeben waren 8 * , könnte dies 
auch hier der Fall gewesen sein; dagegen spricht 
aber, daß 1810, nach dem Tode Lenneps, keine 
Erbleihe mehr vorlag. Lennep verpachtete die Fähre 
weiter an den früheren Pächter Andreas Hartdegen. 
Es scheint demnach, als ob Lennep seine dienstliche 
Eigenschaft zu einer Schiebung benutzt habe, indem 
er sich zwischen die Verpächterin (die Regierung) 
und den bisherigen Fährpächter einschob. Außer 
dem ihm durch den Zwischengewinn erwachsenden 
Nutzen hatte Lennep noch ein weiteres Interesse 
daran, die Führe in seine Hand zu bringen. Er 
besaß nämlich selbst eine Badeanstalt am rechten 
Fuldaufer, die „die schöne Einrichtung hatte, daß 
nach Belieben sowohl kalt, als warm darin gebadet 
werden" konnte? Lennep ließ auf seine Kosten am 
Landeplatz der Fähre auf dem linken Fuldauser, 
also in der Voraue, ein kleines Haus bauen 10 11 , das 
der Fährpächter bezog. 
Im Jahre 1810 ließ sich, wie bereits erwähnt, 
der Präsekt des Fulda-Departements, Reimann n , 
über die Verhältnisse der Fähre durch den Maire 
v. Canstein eingehenden Bericht erstatten; aus wel 
cher Veranlassung dies geschehen ist, ließ sich nicht 
feststellen. 
Der Weg zur Fähre führte über die kleine Fulda. 
Über diese bestanden damals drei Brücken, die stei 
nerne Brücke an der Orangerie, die sog. Löwenbrücke, 
die vom Schloß in die Voran führte, und eine 
nur für Fußgänger bestimmte schmale Holzbrücke 
zwischen beiden Brücken, an der Stelle, wo sich jetzt die 
zur Drahtbrücke führende steinerne Brücke befindet; zn 
6 K. W. Lennep, geb. 26. September 1757, wurde 
1775 Assessor, dann Justizrat bei der Regierung in 
Kassel, 1788 bei der in Rinteln, im November dess. 
Jahres Kriegsrat und Geheimer Kriegs-Secretarius in 
Kassel, 15. März 1803 Geheimer Kriegsrat daselbst. Er 
heiratete im Dezember 1792 Katharine Florentine Es- 
kuche aus Hersfeld und starb 1805 oder 1806. 
7 Nach dem oben erwähnten Berichte des Maires 
v. Canstein. 
8 1888 bestand bei zwei Weserfähren, wenn ich nicht 
irre, zn Gieselwerder und Lippoldsberg, noch die Erb- 
leihe, nach deren Bestimmungen beim Tode des Bestätters 
und des Beständers ein Weinkauf bezahlt werden mußte. 
In dem genannten Jahre mußten beim Tode der beiden 
Könige von Preußen die Erbleihebeständer zweimal diesen 
im Verhältnis zum Pachtbetrag nicht unerheblichen Wein- 
kauf bezahlen. 
b Krieger, Cassel in historisch-topographischer Hin 
sicht, S. 400. 
10 Er soll dies ursprünglich für seinen Koch erbaut 
haben. Holtmeyer, Baudenkmäler, Kassel-Stadt, S. 777. 
11 Reimann war 1806 Rat bei der preußischen To- 
mänenkammer in Minden, wurde 1812 Präfekt des Oker 
departements, nach Auflösung des Königreichs West 
falen preußischer Regierungspräsident in Aachen, dann 
Mitglied des Staatsrats. 
dieser führte ein Fußweg hinab, der oben von der 
Maillebahn, die vom Friedrichstor (Auetor) 12 zur 
Orangerie hinabführte, abzweigte und den Abhang 
hinunter unmittelbar zu dieser mittleren Brücke 
führte. Für die Benutzung der Fähre kam beson 
ders diese mittlere Brücke in Betracht. Der Weg 
über die Orangeriebrücke führte zu weit um. Die 
Löwenbrücke aber war nur vom Schloß aus zn er 
reichen; als das Schloß 1811 abgebrannt war, ver 
fiel sie und >var bald unbenutzbar. Die Benutzer 
der Fähre, unter denen sich viele Besucher der am 
rechten Fuldaufer liegenden Badeanstalten befanden, 
überschritten die kleine Fulda deshalb meist auf 
der mittleren Fußgängerbrücke. Von dieser führte 
ein Fußweg zur Fähre, der ungefähr dem jetzigen 
Fahrweg vom Ende der von der Orangerie an der 
kleinen Fulda entlang führenden Allee zur Draht- 
brücke entsprach. 
Der Fährpächter Andreas Hartdegen war um 
das Jahr 1820 gestorben. Sein Sohn Heinrich 
Hartdegen trat in das Pachtverhältnis ein. Er 
wohnte, wie sein Vater, in dem von Lennep er 
bauten kleinen Hause an der Fähre 13 , in dem er 
auch seiner Mutter Unterkunft gewährte. Er hatte 
in seinem Fährbetriebe vielen Verdruß. Die am 
rechten Ufer wohnenden Gärtner und sonstigen Per 
sonen waren vielfach im Besitz von Kähnen und 
benutzten diese, um Freunde und Verwandte un 
entgeltlich, aber auch fremde Personen gegen Ent 
gelt überzusetzen. Auf Hartdegens Beschwerde erließ 
deshalb die Kurfürstliche Polizeikommission am 
7. August 1828 eine Bekanntmachung folgenden 
Inhalts: „Sämtlichen am rechten Ufer der Fulda 
wohnenden Gärtnern und Einwohnern wird bei 
Strafe von 10 Kammergulden untersagt, gegen Be 
zahlung irgend jemand über die Fulda zu fahren". 
Es drohte dem Fährpächter Hartdegen aber noch 
eine andere Gefahr, nämlich die, daß man ihm 
den Zugang zu seiner Fähre, der durch die Vorau 
führte, absperrte. Im Jahre 1834 war der immer 
nur aus einige Jahre abgeschlossene Pachtvertrag 
zwischen der Regierung und Hartdegen wieder ein 
mal abgelaufen. Ehe der neue Vertrag abgeschlossen 
wurde, wies das Ministerium des Innern (unter 
zeichnet vom Minister Hassenpflug selbst) am 
18. Dezember 1834, Nr. 11 389, die Oberbaudirek 
tion an, unter einstweiliger Aussetzung der Ver 
pachtung anzuzeigen, ob der vom Friedrichstor (Au 
tor) nach der Fähre führende Weg früher und 
bisher als ein öffentlicher Weg behandelt worden 
sei, ob er unter die Luftwege um Kassel gehöre, die 
1833 auf den Straßenunterhaltungsfonds übernom 
men worden seien und ob dieser Weg außerhalb 
der vormaligen Befriedigung der Karlsau gelegen 
sei. Ein älterer Plan der Karlsau und deren Be 
friedigung gegen den fraglichen Weg sollte beige 
fügt werden. Die Oberbaudirektion wußte selbst 
nicht Bescheid. Sie forderte deshalb den Straßen- 
12 An der Stelle des jetzigen Staatstheaters. 
13 Adreßbuch von Kassel, 1828, S. 65.
	        
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