bunden nach Jesberg gebracht, wo der dortige
Ortskommandant, der französische Oberst Dieu-
donno, um ein Exempel zu statuieren, den
Kaufmann ohne weiteres Verhör, nur nach
Einsicht des schriftlich von Strube gegebenen
Zeugnisses, zum Tode verurteilte und auf der
sog. Hainwiese erschießen ließ.
Übrigens darf man nicht etwa denken, daß
der Amtmann ein Franzosenfreund gewesen
sei. Als ehemaligem Militarauditeur war ihm
nur das subordinationswidrige, zügellose Be
nehmen der meuternden Soldaten zuwider,
und der unglückliche Kaufmann wird wohl auch
ein besonders ungeschliffener roher Patron ge
wesen sein. Daß Strube mit der Fremd
herrschaft nicht sympathisierte, zeigte er zwei
Jahre später, wo er am Dörnbergschen Auf
stand beteiligt war. Er wurde 1812 als Richter
nach Ülzen in Hannover geschickt, durfte aber
bei der Restauration des Kurfürsten wieder als
Amtmann nach Borken zurückkehren. Hier hatte
man aber den Tod des Kanoniers Kaufmann
nicht vergessen und beschuldigte den Amtmann
jetzt offen, dessen Todesurteil veranlaßt zu
haben. Die alten Eltern des Erschossenen,
der 74jährige Schäfer Jakob Kaufmann und
seine Frau, erhoben laute Klage gegen ihn und
beantragten, daß Strube, der die Stütze ihres
Alters ihnen genommen, lebenslänglich für
ihren Unterhalt sorgen solle. Damit hatten sie
nun kein Glück. Strube wurde zwar vom Amt
suspendiert, weil seine Stellung in Borken un
haltbar geworden war, konnte aber nicht ver
urteilt werden. Statt dessen wurde er 1815
als Amtmann nach Vacha versetzt, ging mit
der Abtretung dieses Ortes noch im selben
Jahre in Weimarische Dienste über und starb
dort im Mai 1818.
Schmugglerkämpfe an der Weser. Von Zolldlrektor i X A. Woringer.
Es wurde bereits früher in dieser Zeit
schrift darauf hingewiesen 1 , daß sich in den
20 Jahren, in denen Kurhessen bereits dem
Zollvereine angehörte, während sich Hannover
noch nicht angeschlossen hatte, also in den
Jahren 1834 bis 1854, im Oberwesertal ein
lebhafter Schmuggel entwickelt hatte. Han
nover hatte wegen seiner nahen Beziehungen
zu England die Kolonialwaren zollfrei ge
lassen oder nur mit ganz geringen Zöllen
belegt, so daß ein heimliches Hinüberschaffen
solcher Waren in das kurhessische Gebiet des
schutzzöllnerischen Zollvereins erheblichen Nutzen
abwarf. Daneben lohnte auch der Schmuggel
des in Kurhessen, in dem ein Salzmonopol
bestand, viel teureren Salzes. Der das linke
Weserufer begleitende, ausgedehnte Reinhards
wald mit seinem reichen Wildbestande hatte
außerdem in den im und am Walde gelegenen
Dörfern eine große Zahl von Wilddieben auf
wachsen lassen, die sich in jener Zeit auch dem
einträglichen Schleichhandel hingaben und, da
sie sich meist im Besitze guter Waffen befanden
und sichere Schützen waren, der Grenzbewa
chung oft mit bewaffneter Hand entgegen
traten und ihr förmliche Gefechte lieferten.
Zur Ergänzung der a. a. O. gemachten Mit
teilungen mögen nachfolgende Angaben dienen?
i „Hessenland", Bd. 20, 1906, S. 46.
- Entnommen den Dienstakten des Hauptsteueramts
rendanten Landgrebe in Fulda, die bei der kurhessischen
Oberzolldirektion geführt waren und jetzt vernichtet sind.
Anr 9. Dezember 1848 wurde dem Ober
grenzkontrolleur Landgrebe in Karlshafen ver
raten, daß in der folgenden Nacht etwa 120
Personen aus Helmarshausen beim Forsthos
Wambeck, wenig oberhalb Karlshafens, mit
Salz beladen, die Weser überschreiten würden.
Es war dabei, wie gemeldet wurde, weniger
aus Geldgewinnung aus dem Verkauf des ge
schmuggelten Salzes abgesehen, als vielmehr
eine Demonstration gegen das in Kurhessen
bestehende Salzregal beabsichtigt. Die poli
tische Seite der Sache mußte aber den Zoll
beamten gleichgültig sein, für sie handelte es
sich nur um den Schmuggel des von den
Demonstranten mitgeführten Salzes. Land
grebe zog deshalb in aller Stille alle ver
fügbaren Grenzausseher zusammen; es waren
18 Mann. Mit dieser kleinen Schar trat er,
nachdem er die Schleichhändler über die Weser
hatte herüberkommen lassen, ihnen entgegen.
Es entspann sich ein lebhaftes Feuergefecht,
das eine volle Stunde andauerte und in dem
Landgrebe selbst am Arm verwundet wurde
und einen Schlag über den Kopf erhielt. Es
gelang, die Schmuggler zum Abwerfen ihrer
Packen und zur Flucht zu nötigen, aber auch,
daß eine große Anzahl von ihnen ihrer Per
son nach festgestellt und zur Anzeige und
Bestrafung gebracht werden konnte.
In der Nacht vom 31. Oktober auf den
1. November 1849 stieß derselbe Obergrenz
kontrolleur in Begleitung nur eines Grenz-