Full text: Hessenland (37.1925)

bunden nach Jesberg gebracht, wo der dortige 
Ortskommandant, der französische Oberst Dieu- 
donno, um ein Exempel zu statuieren, den 
Kaufmann ohne weiteres Verhör, nur nach 
Einsicht des schriftlich von Strube gegebenen 
Zeugnisses, zum Tode verurteilte und auf der 
sog. Hainwiese erschießen ließ. 
Übrigens darf man nicht etwa denken, daß 
der Amtmann ein Franzosenfreund gewesen 
sei. Als ehemaligem Militarauditeur war ihm 
nur das subordinationswidrige, zügellose Be 
nehmen der meuternden Soldaten zuwider, 
und der unglückliche Kaufmann wird wohl auch 
ein besonders ungeschliffener roher Patron ge 
wesen sein. Daß Strube mit der Fremd 
herrschaft nicht sympathisierte, zeigte er zwei 
Jahre später, wo er am Dörnbergschen Auf 
stand beteiligt war. Er wurde 1812 als Richter 
nach Ülzen in Hannover geschickt, durfte aber 
bei der Restauration des Kurfürsten wieder als 
Amtmann nach Borken zurückkehren. Hier hatte 
man aber den Tod des Kanoniers Kaufmann 
nicht vergessen und beschuldigte den Amtmann 
jetzt offen, dessen Todesurteil veranlaßt zu 
haben. Die alten Eltern des Erschossenen, 
der 74jährige Schäfer Jakob Kaufmann und 
seine Frau, erhoben laute Klage gegen ihn und 
beantragten, daß Strube, der die Stütze ihres 
Alters ihnen genommen, lebenslänglich für 
ihren Unterhalt sorgen solle. Damit hatten sie 
nun kein Glück. Strube wurde zwar vom Amt 
suspendiert, weil seine Stellung in Borken un 
haltbar geworden war, konnte aber nicht ver 
urteilt werden. Statt dessen wurde er 1815 
als Amtmann nach Vacha versetzt, ging mit 
der Abtretung dieses Ortes noch im selben 
Jahre in Weimarische Dienste über und starb 
dort im Mai 1818. 
Schmugglerkämpfe an der Weser. Von Zolldlrektor i X A. Woringer. 
Es wurde bereits früher in dieser Zeit 
schrift darauf hingewiesen 1 , daß sich in den 
20 Jahren, in denen Kurhessen bereits dem 
Zollvereine angehörte, während sich Hannover 
noch nicht angeschlossen hatte, also in den 
Jahren 1834 bis 1854, im Oberwesertal ein 
lebhafter Schmuggel entwickelt hatte. Han 
nover hatte wegen seiner nahen Beziehungen 
zu England die Kolonialwaren zollfrei ge 
lassen oder nur mit ganz geringen Zöllen 
belegt, so daß ein heimliches Hinüberschaffen 
solcher Waren in das kurhessische Gebiet des 
schutzzöllnerischen Zollvereins erheblichen Nutzen 
abwarf. Daneben lohnte auch der Schmuggel 
des in Kurhessen, in dem ein Salzmonopol 
bestand, viel teureren Salzes. Der das linke 
Weserufer begleitende, ausgedehnte Reinhards 
wald mit seinem reichen Wildbestande hatte 
außerdem in den im und am Walde gelegenen 
Dörfern eine große Zahl von Wilddieben auf 
wachsen lassen, die sich in jener Zeit auch dem 
einträglichen Schleichhandel hingaben und, da 
sie sich meist im Besitze guter Waffen befanden 
und sichere Schützen waren, der Grenzbewa 
chung oft mit bewaffneter Hand entgegen 
traten und ihr förmliche Gefechte lieferten. 
Zur Ergänzung der a. a. O. gemachten Mit 
teilungen mögen nachfolgende Angaben dienen? 
i „Hessenland", Bd. 20, 1906, S. 46. 
- Entnommen den Dienstakten des Hauptsteueramts 
rendanten Landgrebe in Fulda, die bei der kurhessischen 
Oberzolldirektion geführt waren und jetzt vernichtet sind. 
Anr 9. Dezember 1848 wurde dem Ober 
grenzkontrolleur Landgrebe in Karlshafen ver 
raten, daß in der folgenden Nacht etwa 120 
Personen aus Helmarshausen beim Forsthos 
Wambeck, wenig oberhalb Karlshafens, mit 
Salz beladen, die Weser überschreiten würden. 
Es war dabei, wie gemeldet wurde, weniger 
aus Geldgewinnung aus dem Verkauf des ge 
schmuggelten Salzes abgesehen, als vielmehr 
eine Demonstration gegen das in Kurhessen 
bestehende Salzregal beabsichtigt. Die poli 
tische Seite der Sache mußte aber den Zoll 
beamten gleichgültig sein, für sie handelte es 
sich nur um den Schmuggel des von den 
Demonstranten mitgeführten Salzes. Land 
grebe zog deshalb in aller Stille alle ver 
fügbaren Grenzausseher zusammen; es waren 
18 Mann. Mit dieser kleinen Schar trat er, 
nachdem er die Schleichhändler über die Weser 
hatte herüberkommen lassen, ihnen entgegen. 
Es entspann sich ein lebhaftes Feuergefecht, 
das eine volle Stunde andauerte und in dem 
Landgrebe selbst am Arm verwundet wurde 
und einen Schlag über den Kopf erhielt. Es 
gelang, die Schmuggler zum Abwerfen ihrer 
Packen und zur Flucht zu nötigen, aber auch, 
daß eine große Anzahl von ihnen ihrer Per 
son nach festgestellt und zur Anzeige und 
Bestrafung gebracht werden konnte. 
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 
1. November 1849 stieß derselbe Obergrenz 
kontrolleur in Begleitung nur eines Grenz-
	        

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