Wohl in Frankreich; (und einer fremden, d. h.
fremder Sprache sich bedienenden Literatur ent
sagt das dortige Publicum leicht genug; blos
im Elsaß drückt das Verbot) aber iu Deutschland,
außer Oestreich, unsers Wißens in keinem
einzigen Lande, selbst nicht in Preußen,
auch nicht in Baiern und Würtenberg. Dieser
Umstand dürfte von nicht zu übersehendem Ge
wichte seyn. Mit Oestreich hat es eine eigen
thümliche Bewandtniß. Die Censur wurde ur
sprünglich durch den Einfluß der Geistlichkeit zur
Bewahrung des Catholicismus gegen den Ein
drang protestantischer Ansichten gegründet, und
ihre Ausübung war lange Zeit hindurch in
den Händen der Jesuiten, unabhängig selbst
von der Staatsgewalt. Später wurde sie frei
lich auch bei der hin und herschwankenden
Politik des Kaiserhauses wider mancherlei poli
tische Neuerungen gerichtet, und was sie dermalen
ist, eine Hoscensur. Das Volk hat sich seit un
denklichen Zeiten an sie gewöhnt und trägt sie
leicht; der größte Theil des oestr. Staats be
stehet aus Völkern, die an der deutschen Lite
ratur, auf die es doch vorzüglich abgesehen war,
nicht einmal unmittelbares Jntereße nehmen.
Hierzu kommt, daß die beschränkte und durch
eine strenge Mauth überall wirklich bewachte
Einfuhr fremder Bücher dem Vortheil der oestrei-
chischen vom Nachdruck lebenden Buchhändler
gerade angemeßen war, wiederum aber, weil ohne
den Nachdruck eine bedeutende Maße b a a r e s
Geld außer Land gegangen wäre, der Nach
druck von der Regierung geduldet und geschützt
wurde. Ausländische Bücher stiegen nach in
ländischem Papiergeld berechnet oft zu dem zehn
fachen Preise und man hätte um so leichtere Hand,
die Ausbreitung anstößiger Schriften zu hem
men, während auf der andern Seite nicht zu
leugnen ist, daß aus diesem Grunde auch eine
Menge trefflicher Schriften dem oestr. Volke
verborgen blieb. Ein Nachtheil, den Wißen-
schaften und Künste dort nur zu schwer empfun
den haben.
Allerhöchster Einsicht kann es nicht entgehen,
wie wenig irgend einer dieser besonderen Um
stände, ohne welche, oder mit deren einstigem
Aufhören, auch selbst die oestr. Censuraustalt
eine gänzliche Änderung erfahren dürfte, aus
unser Vaterland anzuwenden stehet.
3.) Wie soll die Censur Commißion ihrem an
befohlenen Amte Genüge leisten?
Daß hier die Bestimmungen der allergnädigst
erlaßenen Instruction keineswegs zu genügen
scheinen, dürfen wir am allerwenigsten ver
schweigen.
Die Durchsicht der halbjährlich herauskom
menden Meßcataloge bietet nur einen unvoll
ständigen Überblick der neuen Literatur an. Nicht
alle Buchhändler bedienen sich dieses Wegs, um
ihre Verlagsartikel bekannt zu machen und aus
begreiflichen Gründen nennen sich bei den ver
dächtigsten Büchern gerade keine Verleger, folg
lich kommen diese, welche hauptsächlich erforscht
werden sollen, gar nicht in die Verzeichniße zu
stehen. Ferner werden dergleichen Verzeichniße
nur zweimal im Jahr ausgegeben, Bücher und
Flugschriften erscheinen monatlich und wöchent
lich, werden auch augenblicklich überall hinver
sendet. Es ist aber klar daß ein Verbot neuer
Artikel, sofern es nicht völlig leer und unwirk
sam ausfallen soll, aus der Stelle geschehen muß.
Unterzeichnete Commißion dürfte sich folglich
weder aus Meßverzeichniße, noch Privatcataloge
einzelner Buchhändler, zumal der sogenannte
Sortimeathandel immermehr aus dem Gebrauch
geräth, verlaßen, sondern müßte wenigstens an
den bedeutendsten Bücherplätzen eigene Com-
mißionäre halten, die ihr neue Erscheinungen
uuverzögerlich mit der Post zuschickten; sodann
mit den vornehmsten deutschen Buchhandlungen
in einen stets fortgehenden Briefwechsel treten.
Dieses wird einen beträchtlichen Kostenaufwand
nach sich ziehen, für welchen die Allerhöchste
Instruction keinen Fonds anzuweisen geruhet
hat.
Diese Censuranstalt dürfte aber nothwendig,
ihrem Sinn und ihrer Bedeutung nach, keine
solche seyn, die wir oben eine besondere
nannten, sondern würde sich allgemein aus
beinahe alle und jede ausländische Bücher zu
richten haben. Dies folgt schon daraus, daß
man gar nicht im Stande ist, den gefährlichen
oder verdächtigen Inhalt mancher Schriften aus
ihren oft unschuldigen Titeln zu rathen. So
haben sich nicht nur gelehrte Recensionsanstalten
und selbst dem Vergnügen bestimmte Blätter mit
unter Anzüglichkeiten über Kurheßen erlaubt,
sondern es können sich dergleichen überall, ohne
daß man es zum voraus weiß, in Romanen,
Reiscbeschreibungen, vermischten Sammlungen
finden. Streng wißenschaftliche Werke im Fache
der Theologie, Jurisprudenz, Staatswirthschaft,
Philosophie pp enthalten sehr leicht Äußerungen
über Religion und Staat, derentwegen sie vor-
geschriebenermaßen in osnsum kommen würden,
ja das verfängliche pflegt gerade seiner Natur
nach sich gern in den Schein des unverdächtigen
zu hüllen. Den inländischen Buchhandlungen,
die schon durch die Censur an und für sich be
schränkt und gefährdet werden, dürfte man nur