geständnis durch ein Äquivalent bezahlt worden
war, das mit seinen eben noch an den Tag ge
legten Anschauungen über die Möglichkeit einer
Scheidung seiner Eltern ziemlich wenig zu tun
hatte, liegt nach der oben erwähnten Unterredung
des Kurfürsten mit Wiederhold auf der Hand und
wurde durch einen bald darauf eintreffenden Brief
Wilhelms an seine Gemahlin wahrscheinlich ge
macht. Serenissimus zeigte ihr darin an, daß er
seine Zustimmung zu Friedrich Wilhelms Ehe für
die Ruhe der Familie für nötig gehalten habe
und riet ihr, demgemäß die Gräfin von Schaum
burg zu empfangen oder sich nach Fulda zurück
zuziehen?^)
Allerdings hatte sich der Kurprinz gründlich
geirrt, wenn er geglaubt hatte,' durch diesen Schach-
zug seine durch den Auftritt in Wilhelmshöhe über
seine eigentlichen Absichten getäuschte Mutter matt
setzen zu können. Auguste ignorierte einfach die
schriftliche Einwilligung ihres Gemahls und emp
fing zwar ihren Sohn bei sich, weigerte sich aber
nach wie vor, ihre Schwiegertochter anzuerkennen. 27 28 )
Erst als die Vermählung Anfang April 29 * 31 * * * * * ) durch
das Auswärtige Amt den Landgrafen Karl und
Friedrich, den Chefs der Seitenlinien Philipps-
thal-Barchfeld und Rotenburg sowie der Herzogin
Marie von Meiningen, der zweiten Schwester des
Regenten, zugegangen war 8 °), schrieb sie diesem
am 25. April, sie werde die Gräfin am nächsten
Tage bei sich empfangen, wolle sie aber nur dies
eine Mal sehen. Da diese Antwort keinen dau
ernden Modus vivendi enthielt und der Gräfin
Schaumburg von neuem nur den Rang der Gräfin
Reichenbach zugestand, ließ Friedrich Wilhelm seiner
Mutter durch einen seiner Adjutanten erklären,
der verstattete Besuch seiner Frau werde nicht statt
finden; die Zustimmung des Kurfürsten berechtige
ihn zu größeren Erwartungen, äußerte er um die
selbe Zeit. Daß sich Herr v. Hruby kurz darauf
dazu bequemte, bei Frau von Schaumburg offiziell
Besuch zu machen' 87 ), konnte nur zur Verschärfung
des leidigen Konflikts beitragen; und so blieb er
bestehen, bis Herr v. Hänlein im November 1832
durch den General Freiherrn v. Canitz und Dall
witz ersetzt wurde.
27 ) Bericht Cabres, 7. Aprii 1832.
28 ) Bericht Cabres, 19. Aprii 1832.
29) Bericht Cabres, 7. Aprii 1832.
Bericht Cabres, 2. Mai 1832.
31 ) Bericht Cabres, 16. Mai 1832. Das dabei beob-
achtete, reichlich ausgeklugelte Zeremoniell war soigendes:
Hruby bat ben Kurprinzen schristlich um eine Audienz
und machie am folgenden Tage ber Gràsin Schaumburg
seme Aufwartung; darauf warf diesel mit seiner Ge-
mahlin am 14. bei Frau v. Hruby Karten ab, nachdem
er bei Frau v. Hànlein Besuch gemacht hatte.
General v. Cauitz war ein naher Freund von
Radowitz, der bekanntlich seinerzeit als Gouver
neur des Kurprinzen wegen seiner Parteinahme
für Auguste aus Kassel ausgewiesen worden war,
und als solcher trat er energisch für eine Bei
legung des bestehenden Zwistes ein. Er machte
aus seinen Sympathien für Auguste keinen Hehl
und äußerte sie bei jeder Gelegenheit. Daß er
nebenbei von Hruby unterstützt wurde, der sich
infolgedessen vollends die Ungnade des Kurprinzen
zuzog und schließlich nach Braunschweig übersiedeln
mußte, weil der hessische Gesandte in Wien, Major
v. Steuber, auf Befehl Friedrich Wilhelms seine
Abberufung verlangt hatte 82 ), verlieh seinem Auf
treten zunächst erhöhten Nachdruck. Seinen Be
mühungen gelang es, nach tausend Schwierig
keiten 88 ) am 20. April 1833 — vielleicht unter
dem Druck der gleichzeitigen Ereignisse in Frank
furt — eine Verständigung zwischen Mutter und
Sohn herzustellen, der einen vollständigen Sieg
der Kurfürstin bedeutete. Beide Parteien kamen
darin überein, sich so wenig wie möglich zu be
gegnen, bei einem unvermeidlichen Zusammen
treffen aber alle Formen zu beobachten; dafür er
hielt Auguste die Freiheit, fortan zu tun und zu
lassen was sie wollte, sie konnte Frau v. Schaum-
burg bei sich empfangen, ohne dazu genötigt zu
82 ) Bericht Cabres, 26. April 1832. Er wurde Ende
Mai provisorisch durch den Grafen Dietrichstein ersetzt.
Bericht Cabres, 27. Mai 1833.
88 ) Seine Arbeit soll durch die Absicht des Kurprinzen
erschwert worden sein, den Konflikt mit seiner Mutter
offen zu halten, um auf diesem Wege einen neuen Auf
stand zu provozieren und dadurch eine Intervention des
Bundestages herbeizuführen. Cabre, der dieser Be
hauptung in einer chiffrierten Stelle seiner Depesche
vom 6. März 1833 Ausdruck verleiht, führt zum
Beweis den folgenden Vorfall an: Anfang März fragte
die Theaterdirektion beim Hofmarschall der Kurfürstin
an, ob sie die Fürstenloge noch zu benutzen gedenke;
wenn ja, so bitte sie, sich mit dem Regenten in die
Beleuchtungs- und Heizungskosten zu teilen. Canitz
riet zu antworten, die Direktion gehe ein unzweifelhaft
feststehendes Recht der Landesmutter nichts an; sich mit
den Unterhaltungskosten zu befassen sei der Hosmarschall
der Kurfürstin nicht ermächtigt. Im übrigen sei er,
Canitz, gern bereit, falls man auf der Forderung bestehe,
persönlich alle Monat die verlangten 25 Friedrichsdor zu
bezahlen. „Er legte bei diesen Unterhandlungen soviel
Entrüstung an den Tag, daß man auf dies Anerbieten
verzichtet zu haben scheint", setzt Cabre hinzu, „doch
ist die Loge aus .Schikane dunkel geblieben. Die Räte
des Prinzen sehen sich in das übelste Licht gesetzt,
schreibt man ihnen doch mit Recht oder Unrecht die
Absicht zu, auf diese Weise irgendeinen Skandal veran
lassen zu wollen, der in Frankfurt ein Echo finden
könnte. Nur deshalb habe ich meinen Bericht mit dieser
schmachvollen Angelegenheit besudelt." — Der Verdacht
war schon in der Garde-du-Corps-Nacht aufgetaucht.
Wippermann, Kurhessen seit dem Freiheitskriege, Kassel
1850, S. 251.