Full text: Hessenland (28.1914)

34 §^6 
Besoldung freiwillig Verzicht leistete. Oder hatte 
er trotz des Schweigens unserer Rechnungen reichlich 
zu tun? Darauf ließe der Umstand schließen, daß 
ihn: noch ein Gehilfe beigeordnet war, der (seines 
Zeichens ein biederer Schmiedemeister) sich als 
àire-Adjunkt, einmal sogar ganz korrekt französisch 
als Maire-Ackjoint bezeichnet. Neben dem Naire 
und seinem Adjoint stand dann noch der Munizipal 
rat, ein Kollegium, das die Interessen der Communs 
zu wahren hatte. Zum Glück haben wir noch zwei 
Denkmäler seiner Tätigkeit unter den Belegen von 
1309. Das eine ist ein Schriftstück mit der Auf 
schrift „Monita zur Ottrauer Gemeinds-Rechnung 
vom Jahr 1809" und das andere ist ein Erhebe 
register über die Physikats-Groschen von 1808—09. 
Der Munizipalrat hatte demnach u. a. die Gemeinde- 
Rechnung, ehe sie an den Unterpräsekten nach Hers- 
seld abging, einer Vorrevision zu unterziehen und 
die Erhebung des Physikatsgroschens in die Wege 
zu leiten. Unbemittelte durfte er von dieser Abgabe 
befreien. Daher lesen wir am Schlüsse des genann 
ten Erhebe-Registers die Bemerkung. „Von vor 
stehend Verzeichneten vebenten will der Munizi- 
zipal-Rath frey laßen", worauf dann neun Namen 
folgen. Wieviel Mitglieder das Kollegium zählte, 
läßt sich nicht genau angeben. Das Erhebe-Register 
haben 5 Munizipal-Räte unterzeichnet, unter den 
Monita sind 6 Namen zu lesen, weitere hat eine 
neidische Maus gefressen. 
Das waren die Männer, die die Oommnne Ott- 
rau regierten. Und wie stand es um die Geld 
mittel der Oommune? Sie flössen in der „Munizi 
palkasse" zusammen und kamen zum größten Teil 
aus denselben Quellen wie in hessischer Zeit. U. a. 
also auch aus dem Verkauf abgängiger Inventar- 
stücke. So vereinnahmte man 1809 für das ver 
kaufte Trillhaus 21 Alb. 4 Hlr., für den Schand- 
psahl 1 Alb. und für das Eisen davon 3 Alb. 
Dieser Verkauf hatte gewiß mehr als finanzielle 
Bedeutung. Er bedeutete zugleich den Bruch mit 
einem Justizverfahren, das die aufgeNärten Männer 
dk!s Königreichs Westfalen wohl zu mittelalterlich 
dünkte. Was es mit dem Schandpfahl auf sich 
hatte, ist allgemein bekannt. Mit dem Tritt- oder 
Trillerhause hatte es eine ähnliche Bewandtnis. 
Wie Vilmars Idiotikon vermeldet, war es ein 
drehbares Gitterbehältnis, in das Frevler einge 
sperrt und mit dem sie herumgedreht (getrillert) 
wurden. Nach dem Reglement vom 27 September 
1740 (Landes-Ordnnngen IV, 715) war das Trill 
haus die in Althessen für die Waldfrevler fest 
gesetzte Strafe. Dies Stück Mittelalter wurde also 
1809 als Brennholz verkauft. Aber im Gedächtnis 
des Volkes lebte es noch lange Zeit weiter. Denn 
wie mir ein alter Mann erzählt hat, bekam er in 
den 40 er Jahren des vorigen Jahrhunderts aus 
seiner Mutter Mund noch oft die Drohung zu 
hören Wenn du nicht gehorchst, kommst du ins 
Trillhaus! 
Neben den altbewährten Einnahmequellen wie 
Verkäufen und Verpachtungen, Umlagen und An 
leihen erschlossen sich der Munizipalkasse auch einige 
neue. Da begegnen wir z. B. einer Vergnügungs 
steuer. 1809 sind eingenommen 13 Alb. 4 Hlr 
Stimmgeld von der Kirchmes anzuspielen, 1 Tlr. 
24 Alb. von der Kirchmes selbsten, 2 Alb. 8 Hlr. 
von einem Bettelmusikant. Ähnliche Beträge sind 
im folgenden Jahre gebucht, 1812 aber nur 2 Alb. 
8 Hlr. Stimmgeld und 5 Alb. von der Fastnacht. 
Die Ottrauer Bauern empfanden offenbar die Not 
jener Zeit nicht so schwer, daß ihnen darüber die 
Fastnachts- und Kirmeslust vergangen wäre! So 
geldklamm auch die Zeit war und soviel Kontri 
butionen und Gemeindeumlagen es auch kostete, 
für die Kirmes ließen sie dennoch gern den letzten 
Groschen springen. Mit weniger angenehmen Ge 
fühlen mögen die Polizei-Strafgelder bezahlt sein, 
die wir aus den Rechnungen als eine Hauptein 
nahmequelle der Munizipalkasse kennen lernen. 
Sie ertrugen 1809: 67 francs 23 Centimes, 1810; 
60 francs 50 Centimes, 1811 29 Tlr. 13 Alb. 
8 Hlr. und 1812 50 francs oder „in Hessen-Münze" 
13 Tlr. 8 Hlr. Nach den zugehörigen Belegen 
handelte es sich meist um Bußen für Feldfrevel 
und Beleidigungen. Eine Art Strafgeld möchte 
man auch vermuten, wenn man unter der Ein 
nahme „Insgemein" 1809 den Eintrag liest „Das 
Einkommen der Sperlingsköpfen 1 Tlr. 16 Alb. 
4 Hlr." Im Jahre daraus heißt es nämlich an 
derselben Stelle „Für nicht gelieferte Spatzen 
köpfe 1 Tlr 26 Alb. 7 Hlr.", wozu der Unter 
präfekt moniert „Über die Sperlingsköpfe hätte 
ein Verzeichnis beigefügt werden müssen." Hatte 
etwa Jßrüme in seiner landesväterlichen Weis 
heit und Fürsorge einen Feldzug gegen die Spatzen 
ausgeschrieben, und mußte etwa jeder, der nicht 
die festgesetzte Anzahl Sperlingsköpfe vorlegen 
konnte, eine gewisse Geldabgabe an die Munizipal 
kasse leisten? Endlich sei noch der Einnahme ge 
dacht, die die Munizipalkasse aus den Zinsab 
schnitten der im Jahre 1807 gezwungenermaßen 
gekauften landständischen Obligationen hatte. In 
den ersten Jahren ging wirklich der volle Betrag 
der Zinsen ein. Im Jahre 1812 aber sanken diese 
Obligationen auf ein Drittel ihres Stammwertes. 
Wie nämlich die Rechnung dieses Jahres trüb 
selig bemerkt, sind die Kapitalien vom zweiten 
halben Jahr 1812 an auf ein Drittel reduziert. 
Die Kommune war also um zwei Drittel des 
Kapitals und der Zinsen betrogen.
	        
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