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unentgeltlich aufzunehmen und zu behandeln.
Im Jahre 1808 wurde das Militärlazarett
damit verbunden, in dem die Militärkranken
auf Kosten der Kriegskasse verpflegt wurden.
Für den täglichen Krankendienst waren
die Regiments-Krankenstuben bestimmt, außer
den bei der Truppe stets vorkommenden ge
ringfügigeren Erkrankungen und Verletzungen
hatten sie vor allem die Behandlung der ein
fachen Krätze und der leichteren venerischen
Erkrankungen zu übernehmen. Die Zahl dieser
Kranken war nach den vorliegenden Berichten
verhältnismäßig recht hoch; immer und immer
wieder weisen die behandelnden Ärzte auf die
steigende Zahl dieser Kranken hin und be
gründen damit das Verlangen, daß ihnen für
deren Behandlung größere Räumlichkeiten be
reitgestellt werden müßten. Der Stadt er
wuchsen daraus besondere Schwierigkeiten, da
die Möglichkeit, diesen — meist mit großem
Nachdruck vorgebrachten — Forderungen zu
entsprechen, immer geringer wurde. Denn be
greiflicher Weise weigerten sich die Bürger -
und eine fürsorgende Verwaltung konnte es
ihnen auch gar nicht ernstlich zumuten —,
ihre Wohnungen und Häuser für diese Kran
kenstuben herzugeben, in denen fast ausschließ
lich Krankheiten behandelt wurden, mit denen
eine erhebliche Übertragungsgefahr verbunden
ist. Es ist eine selbst für die damalige Zeit
nicht häufige und unerhörte Rücksichtslosig
keit, daß die Militärverwaltung sich nicht
scheute, die Bürger der Möglichkeit solcher
Ansteckung auszusetzen. Ein wenn auch nur
geringes Wohlwollen, das den Bewohnern des
eignen Landes gegenüber selbstverständlich sein
mußte, hätte zweifellos einen geeigneten und
gangbaren Ausweg finden lassen.
Überhaupt scheinen die westfälischen Militär
behörden bei all ihren Maßnahmen immer
von der Voraussetzung ausgegangen zu sein,
daß sie sich in Feindesland befänden; und
wie sie mit schlecht verhehltem Eifer jede Ver
fügung durchzuführen sich bemühten, die der
Bürgerschaft neue Belastung brachte, so for
derten sie mit sichtlichem Behagen die schleu
nige Ausführung dieser Bestimmung und ver
langten, daß schon zum 1 Januar 1811 ge
eignete Räume zur Verfügung gestellt würden
für die Krankenstuben der Truppenteile, die
z. Zt. in Bürgerquartieren untergebracht
waren, nämlich des 3. Linien-Jnfanterie-Re-
giments und des Elite-Korps der Jäger-Kara
biniers. Nach Lage der Dinge konnte es nur
einen kleinen Aufschub bedeuten, wenn der
Maire von Canstein sich zunächst darauf be
rief, daß ihm diese Bestimmung wie über
haupt die „Verordnungsmäßige Instruktion
über alle Verwaltungszweige des Materiellen
im Kriegswesen des Königreichs Westfalen"
amtlich noch nicht bekannt geworden sei und
er also auch keine Veranlassung habe, solchem
Ansuchen zu entsprechen. Denn die vermißte
amtliche Benachrichtigung wurde auf Veran
lassung des Kriegsministers Graf Hoene durch
den Präfekten von Reimann unverzüglich nach
geholt. Wie gern der Kriegsminister jede Ge
legenheit benutzte, die Stadt seine Überlegen
heit empfinden zu lassen, zeigte sich auch hier,
als er sich — eigentlich ohne jeden Anlaß -
zu der Drohung verstieg, die mit diesen üblen
ansteckenden Krankheiten behafteten Soldaten
ebenso wie ihre gesunden Kameraden in Bür-
gerquatiere legen zu wollen. Es war nur ein
leerer Vorwand, wenn er sich dabei auf eine
Weigerung von Cansteins, dieser Bestimmung
zu entsprechen, berief. Denn daß der Maire
nur Zeit gewinnen wollte, konnte auch dem
Kriegsminister nicht verborgen bleiben. Außer
dem war es doch auch nicht das erste Mal,
daß er mit dem Maire von Canstein zu ver
handeln hatte; er konnte daher wohl wissen
und wußte natürlich auch, daß dieser gar nicht
der Mann war, Verfügungen der Regierung
— mochten sie auch noch so drückend und noch
so ungegründet sein — ernsten Widerspruch
entgegenzusetzen. Zudem hätte doch auch der
Ausweg nahe gelegen, die Krankenstuben der
in Bürgerquartieren liegenden Truppenteile
mit den in der Hohen-Tor-Kaserne befind
lichen zu vereinen; dafür hätte man eine ent
sprechende Anzahl der dort untergebrachten
Soldaten in Bürgerquartiere verlegen können.
Und als der Maire diesen Vorschlag — auf
den die Militärverwaltung selbst hätte ver
fallen sollen — zur Erwägung stellte, da wirkte
es nur als mangelhafte Verschleierung des
nicht vorhandenen Wohlwollens, wenn der
Kriegsminister die Entscheidung dem Gouver
neur Divisions-General von Heldring zuschob,
der den Antrag denn auch glatt ablehnte. Es
ist ja nicht zu verkennen, daß die Durchführung
dieses Planes für die Militärverwaltung in
sofern Schwierigkeiten gebracht hätte, als
dann kleinere Abteilungen von Truppen, deren
größere Masse in der Kaserne lag, in Bürger
quartieren von den übrigen getrennt gewesen
wären, diese Schwierigkeit wäre aber bei gutem
Willen wohl zu überwinden gewesen.
Diese hinhaltende Behandlung der Ange-