Full text: Hessenland (25.1911)

Geschichtliche Nachrichten über die Stadt Frankenau 
Von Dr, Gätjen, Frankenau. 
(Fortsetzung.) 
Als Pächter von Äckern und Wiesen erscheinen die 
Frankenauer Bürger: Johann Landau, Henchin 
Diderichs, Sibel Jungermann, Henn Fackiner, 
Gerlach Hase, Henn Krommeln, Conrad Schellberg, 
Henn Lück, Hermann Nicke usw. Diese Kosten- 
Rechnungen reichen bis zum Jahre 1557, und stets 
sind die Pachtgelder für die Güter von „Quern 
st orst" angeführt. Wir müssen daher wohl an- 
ilehmen, daß diese Kirchengüter der Frankenauer 
Kirche zu Recht gehörten. 
In dem Verzeichnis der Kirchengüter, die dem 
Pfarrer in Frankenau zustehen, aus dem Jahre 
1576, bemerkt der Pfarrer Petrus Kirschgart 
folgendes: „Wo und aus welchen Äckern ein Pfarrer 
Zehende hebet." 
„Deßgleichen auch die Drischer zu Quern- 
horst, so zum Theil der Kirchen, zum Theil den 
Dämmen, Lüdden. Krehlingen, Schellbergen und 
den Lücken zuständig und in ihre Hube gehörigen, 
Zehender einem Pfarrer von hier tragen." 
„Item auf den Dämmen Drischern zu Qu ern 
st orst habe ich auch den Zehender gehoben." 
Ferner: 
„12 Morgen Landt soll ein Pfarrer haben an 
den Drischen zuQuernhorst umb die Kirche, 
davon die meisten bey mir anno 59, 60 getragen 
haben, darauf ich Pacht und Zehender gehoben." 
Diese Güter zu Quernhorst sind 1884 nach 
langwierigen Prozessen dem Staate zugesprochen 
worden, da die Stadt Frankenau damals keinen 
Besitztitel vorweisen konnte. Ob damals schon 
diese aus den Jahren 1533—1576 datierenden 
Kirchenkasten-Rechnungsbücher den beiden Prozeß, 
führenden Parteien bekannt waren, entzieht sich 
meiner Kenntnis. Ich glaube es aber nicht, denn 
erst durch den jetzigen Pfarrer wurden die in losen 
Blättern zerstreuten alten Rechnungs-Akten ge 
sammelt und chronologisch geordnet. Sollten diese 
alten Rechnungsbücher als Besitztitel anerkannt 
werden, so würde wohl ein Wieder-Aufnahme- 
verfahren des Prozesses nicht ohne Erfolg für 
Frankenau resp. für seine Kirche fein! 
Über den Änfang der Kirche in Frankenau 
herrscht ebenfalls ein Dunkel. Da der Ort aber be 
reits um 1242 Stadtrechte erhielt, so müssen wir an 
nehmen, daß Frankenau, ebenso wie Frankenberg von
	        
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