Geschichtliche Nachrichten über die Stadt Frankenau
Von Dr, Gätjen, Frankenau.
(Fortsetzung.)
Als Pächter von Äckern und Wiesen erscheinen die
Frankenauer Bürger: Johann Landau, Henchin
Diderichs, Sibel Jungermann, Henn Fackiner,
Gerlach Hase, Henn Krommeln, Conrad Schellberg,
Henn Lück, Hermann Nicke usw. Diese Kosten-
Rechnungen reichen bis zum Jahre 1557, und stets
sind die Pachtgelder für die Güter von „Quern
st orst" angeführt. Wir müssen daher wohl an-
ilehmen, daß diese Kirchengüter der Frankenauer
Kirche zu Recht gehörten.
In dem Verzeichnis der Kirchengüter, die dem
Pfarrer in Frankenau zustehen, aus dem Jahre
1576, bemerkt der Pfarrer Petrus Kirschgart
folgendes: „Wo und aus welchen Äckern ein Pfarrer
Zehende hebet."
„Deßgleichen auch die Drischer zu Quern-
horst, so zum Theil der Kirchen, zum Theil den
Dämmen, Lüdden. Krehlingen, Schellbergen und
den Lücken zuständig und in ihre Hube gehörigen,
Zehender einem Pfarrer von hier tragen."
„Item auf den Dämmen Drischern zu Qu ern
st orst habe ich auch den Zehender gehoben."
Ferner:
„12 Morgen Landt soll ein Pfarrer haben an
den Drischen zuQuernhorst umb die Kirche,
davon die meisten bey mir anno 59, 60 getragen
haben, darauf ich Pacht und Zehender gehoben."
Diese Güter zu Quernhorst sind 1884 nach
langwierigen Prozessen dem Staate zugesprochen
worden, da die Stadt Frankenau damals keinen
Besitztitel vorweisen konnte. Ob damals schon
diese aus den Jahren 1533—1576 datierenden
Kirchenkasten-Rechnungsbücher den beiden Prozeß,
führenden Parteien bekannt waren, entzieht sich
meiner Kenntnis. Ich glaube es aber nicht, denn
erst durch den jetzigen Pfarrer wurden die in losen
Blättern zerstreuten alten Rechnungs-Akten ge
sammelt und chronologisch geordnet. Sollten diese
alten Rechnungsbücher als Besitztitel anerkannt
werden, so würde wohl ein Wieder-Aufnahme-
verfahren des Prozesses nicht ohne Erfolg für
Frankenau resp. für seine Kirche fein!
Über den Änfang der Kirche in Frankenau
herrscht ebenfalls ein Dunkel. Da der Ort aber be
reits um 1242 Stadtrechte erhielt, so müssen wir an
nehmen, daß Frankenau, ebenso wie Frankenberg von