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IV.
War es bis jetzt Krieg und Streit, was uns
die Hersfeldischen Urkunden und Akten zeigten, so
führen uns andere Urkunden aus ein friedlicheres
Gebiet: Fünf Urkunden betreffen eine Schuld von
600 fl., die die Stadt Alsfeld für den Landgrafen
Ludwig 1451 bei den Brüdern Hermann und
Heinrich Gerwig, Schultheißen zu Hersfeld, auf
nahm. Drei davon sind in Ebels Regesten II,
Nr. 77, 82, 88 enthalten. Nr. 77 vom 20. De
zember 1451 enthält die Eingehung der Schuld.
In Nr. 82 überträgt die Witwe Heinrichs, Katha
rina, 200 fl. dieses Guthabens auf ihren Schwieger
sohn Joh. Gocz, Bürger zu Treisa, und dessen
Hausfrau Barba (1454. Juni 23.). Nach Nr. 88
ist dieser Teil von der Stadt abgelöst; es werden
Bestimmungen darüber getroffen, wie die übrigen
Zinsen unter die Erben Hermanns und Heinrichs
Gerwig verteilt werden. Es erscheinen als die
Erben u. a. der Burgmann Henne Schaufuß zu
Alsfeld und drei Klosterjungfrauen zu Haida.
(1460 März 26.) Ganz ähnliche Bestimmungen
treffen die Urkunde vom 10. März 1466, wovon
das Archiv eine gleichzeitige Abschrift, und vom
19. März 1466, wovon es das durch Schnitte
entwertete Original auf Pergament bewahrt. Diese
Urkunden alle zeigen uns einmal die bedeutende
Wohlhabenheit des damaligen hessischen Patrizier
standes, aus dem ja manche, wie die Schaufuße,
sich damals dem Adel zugesellten, und die enge
Verbindung, in der die hessischen Städte unter
einander standen.
Ganz friedlicher Art sind die beiden letzten Stücke,
die wir mitteilen wollen. Es sind Einladungen
zu Hochzeiten nach Hersfeld aus dem Familien
archiv der Volckmar. Diese Schriftstücke lassen
uns einen freundlichen Blick in die bei aller Rauh
heit doch herzliche und tüchtige Art der Altvorderen
tun. Nebeneinandergestellt zeigen sie zugleich, wie
im 30 jährigen Krieg der Verkehr mit anderen
Nationen, zumal den romanischen, die Höflichkeits
sitten noch verfeinert hatte.
1) Meinen willigen Dienst zuvor. Frundlicher
lieber Vetter, nach dem ich mich durch Gottes Ver
setzung und Hüls meiner Eltern und Frundschaft
an des ehrwürdigen und hochgelarten Ä. Flugers
Dochter Kungunden ehlichen bestattet, bin ich ver-
mittelst gotlicher Genaden und Segen Vorhabens,
daffelb mein angefangen Ehewerk den 24ten Fe-
bruarii Montags nach Sexagefimae, für der christ
lichen Gemein zu volnziehen und Hochzeit zue halten.
Weil ich denn solchs ohn ehrlicher leut Hüls übel
vermag zu verrichten und ich mich alzeit aller
vetterlichen Treu zu euch als meinem lieben Vetter
versehen, Als gelanget an euch und meine geliebte
Schwegerin mein dinstliche Bitt, Ir wollet den
Sontag zuvor sampt gedachter euer lieben Haus-
sraun und Kindern euch alhier verfugen und nach
mals denselbigen mit euer Geigenwertigkeit helfen
ziren und leisten. Wo ich das widerumb umb
euch und die euern kahn beschulden, habt Ihr mich
iderzeit willig. Geben zu Hersfeldt den 25ten
Januarii anno rc. 84 (1584).
E. W. Vetter
M. Johans
Volcmar.
Rückseite: Dem erbarn und vorsichtigen Johan
Volcmarn Burger zu Lautter-
bach meinem srundlichen lieben
Vettern.
2) Mein bereitwillige Dienst Jederzeit zuvor.
Ehrnhafter und achtbar, günstiger und freundlicher
lieber Herr Vetter!
Demselben füge ich hiermit zu wissen, daß ich
mich durch sonderbare Fügung Gottes des All
mächtigen, auch mit sonderlichem Wissen, Willen
und Beliebung beiderseits Eltern und Freundschaft
mit der tugentsamen Jungfrauen Anna Cathrina
Kurtzcnrttin. des ehrwürdigen und wohlgelarten
Johannes Kurtzcurtten Pfarrherr zue Hohenkirch-
heimb eheleiblichen Tochter, ehelich verlobt und
versprochen, auch nunmehr meinen christlichen Kirch
gang und hochzeitlichen Ehrentagk vermittels gött
licher Gnade schierstkuuftigen Donnerstag!, wird
sein der 12t. Oetobris, alhier zu Herßseldt zu-
volnziehen entschloßen; bey welcher angestelter
Ehrenfreude, weil ich under andern eingeladenen
Herrn und Freunden auch E. E. in der Person
gern sehen und haben möchte, Als gelangt an die
selbe mein freundliches und fleißiges Pitten, sie
wolle den Tagt zuvor zeitlichen alhier ankommen,
nach beschehner Einlosierung der hochzeitlichen Freude
einen Anfang machen, auf bestiembten Ehrentagk
mit zur Kirchen gehen, Gott den Herrn umb seinen
reichen Segen helfen anrufen, und diesen christlichen
Kirchgang mit ihrer persönlichen Praesens und
Gegenwart eonäeeoriren, ferner nach vollbrachtem
Gottes-Dienst und beschehener Copulation dasjenige,
was der mildreiche Gott an Speyß und Trank
bescheeren wird und aufgetragen werden soll, mit
andern anwesenden Herrn und Freunden in aller
Fröligkeit genießen. Daran geschicht mir ein
großes Wohlgefallen, und bins auch hinwiederumb
mit meinem geringen Diensten zu verschulden uhr-
bietig und willig, uns beyderseits hiermit Gött
lichem Schutz und Obacht empfehlend. Datum
Hersfeldt am 6ten Oetobris Anno 1653.
E. E. und A. (Euer Ehrnhaft u. Achtbar)
dienstwilliger Vetter
Johann Geörg Volckmar.