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„Seien Sie still. Die Geschichte ist richtig; j
aber fatal!"
„Nun, wenn Sie die Richtigkeit eingestehen, so !
ist damit ja viel gethan. Der Fremde ist ein !
ehrenwerther, leicht versöhnlicher Charakter, und j
ich wette Zehn gegen Eins, daß er, wenn ihm ;
solches erklärt würde, sich leicht entschlösse, von
der Veröffentlichung der leidigen Dinger da ab- >
zusehen." , |
„Nun, da sie den Herrn ja so genau zu kennen
scheinen, könnten Sie mir den Gefallen thun j
und ihm mittheilen, daß ich dafür einstehen ;
wolle, daß ihm jegliche Genugthuung geboten
wird, und daß ich mich verpflichte, die bereits '
bezahlten Einrückegebühren Zurück zu erstatten." !
„Nun gut; ich will ihn verständigen! Ueber- ?
bringen Sie mir die schriftliche Erklärung des
Beleidigers, daß er — nun wir verstehen uns
ja. Sobald ich dieselbe, Schwarz aus Weiß, in
den Händen habe, geht mein Brief ab. Nur s
darf, wie ich den Herrn kenne, nicht mit dem
Ersatz der Einrückungsgebühren gekommen werden;
... -o-i-A
Oster n.
Wenn von Berg und Thalen schwand hinweg der
Schnee
Vor der Sonne Strahlen, schwindet auch mein
Weh, l
Wenn in Grün sich kleidet Wald und Au' unb !
Rain,'
Nicht die Freude «neidet mehr das Herze mein.
Seh' die Wiesen prangen ich in froher Blust,
Stillt sich das Verlangen endlich meiner Brust, ;
Wenn die Schwalben kehren nach des Winters ;
Zeit,
Ist für lang Entbehren süßer Trost bereit.
Wenn sich darf erheben aus verborg'ner Gruft.
Was zu neuem Leben Lenzesodem ruft,
Aus die Grabeshöhle thut ein Zauberschlag,
Leuchtet meiner Seele auch ihr Ostertag.
Lange Winternächte, einsam hingebracht,
Wer noch eurer dächte, wenn der Frühling lacht!
Lasse, Hochzeitsreigen, tönen hellen Klang,
Endlich wird mein Eigen, die ich liebte lang!
Walther Rivveck.
dagegen wird es in seinem Geiste gehandelt sein,
wenn man sich verpflichtet, zwanzig Thaler, als
Sühne, an den Fond der „Zukunft" zu ent
richten. DaS mag für den Betreffenden eine
Lehre sein, künftig einen Schriftsteller nicht wie
einen landläufigen Strolch zu behandeln."
Sv ist es denn geschehen. Nach ein Paar
Tagen war Zwenger in dem Besitz des Schrift
stücks, der Fond der „Zukunft", welche tu jenen
Tagen (Redakteur Guido Weiß in Berlin) einen
Aufruf um Unterstützung au die Gesinnungs
genossen gerichtet hatte, weil ihr Fortbestand ge
fährdet war, um zwanzig Thaler reicher und der
leidige Handel aus der Welt geschafft.
Zwenger hat sich später oft mit Vergnügen
des Vorkommnisses erinnert, so noch vor sechs
Jahren, als wir, er und ich, in Gesellschaft eines
Fuldaer Landsmanns zusammen im Garten des
Restaurants Derzeit saßen und uns bei einem
Glase Bier vergangener Zeiten erinnerten.
(Schluß folgt.)
Aus alter und neuer Aelt.
Kleiderluxus in Darmstadt im 17. Jahr
hundert. Elisabetha Dorothea, die Tochter
Herzogs Ernst von Sachsen-Gotha, geboren am
8. Januar 1040, die zweite Gemahlin des Land
grafen Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt, führte, nach
dem ihr Stiefsohn, der Landgraf Ludwig der VII.,
am 21. August 1678 seinem am 24. April 1678
verstorbenen Vater im Tode gefolgt war, die
Vormund- und Regentschaft bis zum 15. Februar
1688, zu welcher Zeit ihr erstgeborener Sohn
Ludwig die Regierung des Landes antrat. Sie
war. eine weise Regentin und zärtliche Mlltter ihrer
acht Kinder. Von den vielen während ihrer Re
gierungszeit erlassenen originellen Verordnungen
wollen wir hier nur jene vom 28. August 1684
gegen den übermäßigen Kleiderluxus in Darmstadt
anführen. Sie sagt darin Folgendes:
„Nachdem verschieblich vorgekommen, wasmaßen
in der fürstlichen Residenzstadt nicht allein die
Hoffart und der Uebermuth in Kleidung insgemein,
sondern auch eine übermäßige sündliche Pracht,
Unordnung und großer Mißbrauch, insbesondere
bei den Leichenbegängnissen unter dem Weibsvolk
dermaßen eingerisfen und überhandnehme, daß aller
Verbote ungeachtet fast kein Stand mehr vor dem
anderen zu unterscheiden, dabei es dann eine Weibs
person der anderen am Gepränge nichts nachgeben