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Geschichte der WorzellaLnsabrik in Heu-Kanau.
Von Professor E. A. v. Drach.
(Fortsetzung.)
s ie Bally'sche Wittib genoß das Pri
vilegium nicht sehr lange, da sie im
Jahre 1693 verstarb; dies geht hervor
aus der oben schon angegebenen Eingabe, ver
mittelst deren im Jahre 1694 „Daniel Be
hage! Handelßmann in Frankfurt vnd Johanna
Jacobs van der Walle seel. wittib") ge-
bohrne Simons von Alphen" beim Grafen
Philipp Reinhart «pro gratiosissima con
firmatione et extensione des über die xareellan
Backung vnd Handlung vormahlen ertheilten
herrschaftlichen privilegii- nachzusuchen. Es heißt
bartrt : 15 )
„Nachdem nun nach absterben der Balyschen
Wittibe die Erben die Compagnie mit Uns fort
zuführen vermeinet, wir aber an ihrer geführten
aciministration kein genügen gehabt, und dabey
wahrgenommen^ daß sich einiger Verlust bey dieser
Handlung hervor gethan und das werck sich an
sehen laßen, alß ob es gar ins stocken kommen
und zu grundte gehen wollte, wir aber alß fun-
datores desselben in consideration, daß wir dies
werck mit großer müh und vielen Kosten in per-
fection gebracht, solches nicht zugeben können; j
Alß haben wir, ohnerachtet wir an die Balysche
Erben ein merckliches hätten zu praetendiren
gehabt, auf interprosition fürnehmer Herrn vndt
freundten, sich mit ihnen in einen aeoorä ein
gelassen, und ihnen eine nahmhafte Summa für
ihren gäntzlichen abstandt zu geben, Sie aber die
gantze Backung und Handlung Uns abzutretten
Vndt das noch wenig Jahr währende privilegium
zu oediren versprochen.
i«) Es ist uns nicht gelungen, den Todestag des Jacob
van der Walle festzustellen. Die Verheirathung mit
Johanna, einer Tochter des Hieronymus Simons
van Alphen fand am 26. April 1655 zu Hanau statt;
am 24. April des folgenden Jahres lassen die jungen Ehe
leute zu Hanau einen Sohn taufen, der nach dem Groß
vater Wilhelm genannt wurde und wozu ein Pieter
van der Walle Gevatter stand. Später verzogen sie nach
Frankfurt a. M.
>5) In unmittelbarem Anschluß an den oben abgedruckten
Eingang des Gesuchs.
Dieweilen nun, gnädiger Grast vndt Herr!
wir vorerwehntermaßen bey diesen gefährlichen
Kriegszeiten eine considerable Suramam gelbes
an die Balysche Erben nicht nur Zahlen, sondern
auch alle zu diesen kabrigue nöthige materi theuer
einkauffen müßen, daß wir unsere Unkosten fast
nicht wieder darauß ziehen können, gleichwohl aber
diese schöne nnd nützliche t'abrigue theils umb
ihrer selbsten, theils aber vieler armen leuthen
willen, die sich bishero davon genehrt, Vndt noch
nehren müßen, nicht abandonniren wollen, Alß
gelanget hiermit an Euer hochgräffl. Gnd. unsere
unterthänigste öthdemüthigste und höchst flehent
liche Bitte, dieselbe wollen gdgst. geruhen, Uns
die hochgräffl. milde und gnade widerfahren zu
laßen, Vndt daß anst die Balysche Wittib und
Erben ertheilte Vndt uns credirte hohe herschafft-
liche privilegium über die porcellan Backung
und Handlung nicht nur gndst. zu confirmiren
vndt zu bekrüfftigen, sondern auch selbiges auf
fünfzehn Jahren gdst. zu prolongiren und zu
erstrecken."
Laut „Extract hochgräfl. Hanauischen Re-
gierungs-Lrotocolli vom 23. Jan. 1694" haben
daraufhin „Jhro Hochgräfl. Gn. Daniel Behageln
und der Van der Wallischen Wittib zu Franck-
furth das Urivilegium wegen der korcettain
Backung allhier auf 10 Jahr extendirt." Der
neue Freiheitsbrief ist vom 11. Jan. 1694 und
unterscheidet sich von dem frühern dadurch, daß
sub 3) bestimmt wird, die Gräfl. Renth-Cammer
möge den Beständern Erde und Salz gegen Er
stattung billigen Werths überlaßen und sie vor
andern damit befördern; dann heißt es weiter:
„Vndt ob Sie wohl 4) Zur Erlangung der Erden,
bereits vor diesem Einigen Platz Vnseren Vnder-
thanen zu Bischofs heim") käufflichen an sich
bracht, Sollen vndt wollen Sie Vnß dennoch da-
^6) In: Engelhard: Erdbeschreibung der hessischen
Lande kasselischen Antheils rc. steht im 2. Theil S. 773 bei
der Besprechung des Dorfes Bischofs he im: „Auch wird
die zur Hanauischen Porcellainfabrik erforderliche Erde oder
Lettich hier gegraben."