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Doch so gerne Ich die Erbauung eines Denk
mahls für diese schon jetzt wünschte und befördern
moegte. So hoeher geht der Wunsch hervor es
vielleicht jetzt noch ausgesezt zu sehen um es
noch um so würdiger Ueatisiren zu können.
Mit Achtung verbleibe des Herrn Majors
Wohlaffection irter
Wilhelm KP.
Bardelebens Thätigkeit fand ein Ende; der
Landesherr der Zukunft sprach seinen Wunsch
aus, das Werk noch ausgesetzt zu sehen, doch
dabei in unzweideutiger Weile die Absicht, es
dereinst kräftig zu unterstützen. Major von
Bardeleben sandte seinen Bittschreiben um Unter
stützung nun Andere nach, durch welche er jene
zurückzog und Alles rückgängig machte.
Im Januar 1816 waren die Füsilierbataillone
der vier Linienregimenter: Kurfürst, Kurprinz,
Landgraf Karl und Prinz von Solms, von 4 auf 2
Kompagnien verringert; die vier der beiden ersten
Regimenter bildeten das Füsilierbataillon v. Lepel,
die der Regimenter L. Karl und Pr. v. Solms
das Füsilierbataillon von Bardeleben, ohne
jedoch aus dem Regimentsverbande geschieden
zu werden. Bei den Grenadieren bestand diese
Zwitterorganisation seit langer Zeit. Schon im
Herbste von 1817 ging eine neue Wandelung
der Füsiliere vor sich, die beiden Bataillone
wurden zu Füsilier-Landwehrregimentern um
geschaffen, Bardelebens Bataillon bildete das 2.
dieser Regimenter.
Bardeleben verlor sein seitheriges Füsilier
bataillon und verblieb im Regimente Landgraf
Karl. Hierdurch ergab sich der Umstand, daß
eines der beiden nunmehr jenes Regiment bilden
den Musketier-Bataillone von einem im Dienst
alter hinter dem Major von Bardeleben stehenden
Stabsoffizier befehligt wurde, während dieser
ohne Kommando blieb — ein für ihn peinliches
und drückendes Verhältniß, welches noch einen
besonderen Beigeschmack dadurch gewann, daß
im Januar 1818 das Regiment zum Füsilier-
Regimente ernannt wurde.
Als nach drei Monaten die Lage sich nicht ge
ändert hatte, bat Bardeleben um seinen Abschied und
gab offen als Ursache seines Gesuches an, daß ein
jüngerer Stabsoffizier als er in dem Regimente
ein Bataillon führe, während er überzählig sei.
Dieser Schritt berührte höheren Ortes unangenehm
— er wurde als dienstwidrig bezeichnet, weil
früher eine allerhöchste Ordre erlassen war, welche
aussprach daß nicht die Anciennetät die einzige
Richtschnur für die Beförderung sein solle, und
' weil ferner eine Bestimmung des hessischen Dienst
reglements von 1792 besagte, daß ein Offizier
ein Abschiedsgesuch nur einreichen könne, wenn
ihn häusliche Verhältnisse oder Krankheit dazu
nöthigten. Bardeleben hatte sich übrigens mit
Einreichung seines Gesuches krank gemeldet.
Großes Aufsehen erregte der Schritt im Offizier
korps und mehrere seiner ihm näherstehenden
Kameraden wandten sich brieflich an Bardeleben,
ihre Ueberraschung, ihr Leidwesen auszusprechen,
daß ein solcher Mann scheiden wolle.
An den Kurprinzen Wilhelm richtete Barde
leben ein Schreiben, in welchem er seinen Schritt
zu rechtfertigen suchte, darin sprach er aus, er
habe es nicht würdig gefunden, in seinem Gesuche
Unwahrheit zu sagen, die Wahrheit sei vielleicht
als dienstwidrig betrachtet worden, der Kom
mandeur wolle ihm nicht wohl. „Hätte ich eine
mein Ehrgefühl kränkende und unverdiente Zurück
setzung gleichgültig betrachten können, so hätte
vielleicht die Besorgniß als Familienvater das Ge
fühl der Ehre überstimmt und ich hätte mich dann
leicht in dem Fortbezug meiner Besoldung er
halten können — aber wer seiner Ehre kein
Opfer zu bringen vermag, der wird es auch nie
für Fürst und Vaterland vermögen und sein
ganzes Streben kann dann nur klingenden Lohn
zum Zweck haben . . Der Prinz erwiderte
eigenhändig unter'm 8. Februar „. . . Es ist
eine Persöhnlichkeit Ihres Vorgesetzten Staabs-
Offiziers, dabei in keiner Art zu verkennen:*)
und Ich überzeuge mich gern von einem Offizier
wie Sie sind daß Sie keine (dem) Dienst (zu
wider laufende) Ordnung . . . eigentlich verlezt
haben Ich habe den Inneren Wunsch,
einen Offizier von Ihren auf Vaterlandsliebe
und reines Gefühl für Ehre gegründeten Eigen
schaften für die Folge nicht zu verliehren. Ich
habe daher das feste Vertrauen auf Ihre An
hänglichkeit an Meine Persohn und den Vater
ländischen Dienst, daß Sie keine Militair noch
andere Dienste nehmen werden .... Ich gebe
Ihnen dahingegen nicht nur die Versicherung
auf Mein Fürstliches Ehrenwort, daß Ich Sie
nach erfolgtem Antritt Meiner Regierung sogleich
anstellen werde; daß Ihre Anciennetaet Ihnen
nicht nur vorbehalten .... sondern daß Sie
schon in Meinen desfallsigen Listen Vortheilhaft
verzeichnet sind . . .
So hatte der Fürst, welcher in dem Feldzuge
von 1814 sich über diesen Offizier ein günstiges
Urtheil zu bilden vermochte, ihm in Bezug auf
den nun vorliegenden Fall vollständig Recht ge
geben und ihm in sehr schmeichelhafter Weise
einen Wechsel auf die Zukunft ausgestellt.
Bardeleben sprach sich gegen ihn mit tiefem
*) Dieses war der Oberst en chef Karl v. Haynau,
ein Sohn des Kurfürsten, aus dem Feldzuge von 1815
uns bekannt.