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Behauptungen ohne jede Quellenangabe aufgestellt,
daß er, will er ferner als Forscher ernst genommen
werden, vollgültige Urkunden oder zwingende Beweise
dafür beibringen muß.
So ist Herr H. v. Pfister noch die „heimischen
Urkunden aus dem achten Jahrhundert" nachzuweisen
verpflichtet, in denen für „Metze" die Form „Matziachi"
vorkommt (Hessenland I, S. 26 und II, S. 142
gar „Mazzi, Mazziachi, Metzich, Metzach u. s. w.«),
und ferner den Beweis dafür schuldig, daß „Kaiser
Maximilians freie fromme Landsknechte" Donner und
Doria geflucht haben (Sagen und Aberglauben . . .
von H. v. Pfister S. 23), um nur Einiges, das
mir gerade zur Hand ist, anzuführen.
V. Wenn schon geschichtlich bei Herrn H. v. Pfister
all das „Neueste" unbegründet, schief oder mißlungen
ist, so findet sich a. a. O. S. 226 sprachlich sowohl
über Herkunft als auch über Deutung des Wortes
nur völlig Verkehrtes:
1) Raspe hat mit „rapsen", worunter es Herr
H. v. Pfister zu stellen beliebt, gar nichts zu thun:
vergl. Prof. Heyne in Grimms Wörterbuch VIII,
sp. 143!
2) Raspe heißt weder „ahd. Hraspo miles“ noch
„der, welcher fleißig wegnimmt" — nur diese zwei Er
klärungen gibt H. v. Pfister a. a. O.! —, sondern der
Raffer, d. i. Vernichter der Feinde, wie die von mir
angeführte Willehalmstelle beweist. —
Ich glaube nun, jedem unbefangenen Kenner der
Verhältnisse die volle Berechtigung zu meinen sach
lichen Bemerkungen (in Nr. 4) dargethan zu haben,
und ersuche Herrn H. v. Pfister hiermit
dringend, entweder mich eines Besseren sachlich
zu belehren, wofür ich demselben im Voraus dankbar
bin, oder aber das von ihm hervorgeholte Kriegs
beil dadurch zu begraben, daß er es vorzieht, durch
sein Schweigen mir zuzustimmen. Sollte jedoch
Herr H. v. Pfister wiederum mit persönlichen An
griffen gegen mich vorgehen, so werde auch ich —
jedoch an anderem Orte, nicht hier int Hessenlande —
aus der mir durch den Altersunterschied auferlegten
Zurückhaltung heraustreten.
Kassel, Anfangs März 1889.
Dr. phil. K. Stetig.
Hessische Sücherschau.
Geschichte des 2. Großherzoglich Hessischen
Infanterie-Regiments (Großherzog) Nr. 116.
Von Klingelhöffer, Hauptmann und Adjutant
beim Gouvernement Metz. Seiner Großherzoglichen
Hoheit dem Prinzen Alexander von Hessen
und bei Rh ein,*), dem hohen Inhaber des Regi-
*) Kurz nach dem Erscheinen dieses Werkes ist Prinz
Alexander (am 16. Okt. 1842 zum zweiten Inhaber
des Regiments ernannt) verschieden. Vgl. „Hessenland",
Zahrg. 1888, S. 377.
ments, unterrhänigst gewidmet. Berlin 1886, Verlag
der Königl. Hofbuchhandlung v. E. S. Mittler & Sohn.
Obwohl in erster Linie für die ehemaligen und
jetzigen Angehörigen des Regiments bestimmt, be
handelt genanntes Werk in trefflicher Darstellung
einen so bedeutsamen Abschnitt deutscher, insbesondere
hessischer Geschichte, daß es auch weiteren Kreisen einen
lehrreichen und anziehenden Lesestoff bietet. Das
hessische weiße Regiment zählt zu den älteren des
deutschen Reichsheeres. In den milden Lüften des
Südens und - in den eisigen Stürmen des Nordens,
von der Loire bis zur Beresina, vom adriatischen
Meere bis zur Nord- und Ostsee haben seine Fahnen
geweht, meistens siegreich, immerdar in Ehren.
Bis in das Jahr 1741 führt uns die Geschichte
des Stammtruppenteils seines 2. Bataillons zurück,
des Leibgrenadier-Garderegiments. Das 1. Bataillon
wurde am 15. Sept. 1790 als „leichtes Infanterie-
Bataillon" errichtet, beffcu Mannschaft dem in Gießen
stehenden „Kreisregiment" entnommen wurde. Gießen
blieb seine vorläufige Garnison; nach verschiedenern
Wechsel ist diese Stadt seit dem 21. Sept. 1866 die
Garnison des Regiments. Im Revolutionskriege, an
der Seite preußischer Truppen, fand das 1. Bataillon
die erste Gelegenheit zu besonderer Auszeichnung. Bei
der Belagerung von Mainz, in der Nacht
vom 9. Juni 1793 machten die Franzosen einen
Ausfall von Castel aus mit 1500 Mann und 2 Ge
schützen. Sie wurden zurückgeworfen. Wegen des
hierbei bewiesenen Mutes wurde das Bataillon in
einem Schreiben des Königs von Preußen an derr
Landgrafen mit rühmender Auszeichnung ausdrücklich
genannt. Von Herbst 1793 bis Frühjahr 1795
finden wir das Bataillon im Feldzug in denNied er-
lauden; in den Gefechten bei Harlebecke (5. Mai
1794), bei Courtray (10. 11. Mai 1794), bei
Jngelmünster (12. Mai 1794), bei Lincelles (18.
Mai 1794), bei Roosebeke (11. Juni), bei Beveren
(13. Juni), bei Boxtet (14. Sept. 1794) erwarb es
sich durch sein braves Verhalten vollste Anerkennung.
Im Juli 1796 marschierte das leichte Infanterie-
bataillon nach Triest aus; in Fiume fand es Ver
wendung zum Küstenschutz gegen die Franzosen. Am
15. Dez. 1798, nach siebenwöchentlichem Marsche
langte es wieder in der Heimat an.
Am 1. Juni 1603 wurde das Bataillon zum
Füsilier-Bataillon der Leibbrigade ernannt, während an
gleichem Tage das jetzige 2. Bataillon des Regiments
als Füsilier-Bataillon der Brigade Landgraf aus den
Stämmen des (1741 gebildeten) Pirmasenser Leib
grenadier-Garderegiinents errichtet wurde. In schweren
Zeiten bewiesen diese Bataillone dem Landesherrn die
geschworene Tr«me, in schweren Zeiten wurden sie
zum Regimente geeinigt. Erst bewaffnetem Drucke
weichend, als allerletzter trat der Landgraf von Hessen-
Darmstadt 1806 dem Rheinbünde bei; am 14. August
nahm er den Titel „Großherzog" an. Am 18. August