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liches Einschreiten die gute Ordnung und Haus-
wirthschaft bald wieder herstellte. Wackere Äebte
standen hiernach dem Kloster vor und das An
sehen desselben hob sich immer mehr. Da sollte
im Jahre 1525 der Rheingauer Ausstand dem
Kloster neue Gefahren und es dem Untergange
nahe bringen. Als dann im Jahre 1552 Mark
graf Albrecht von Brandenburg die Abtei über
fiel, dieselbe plünderte und größtentheils in Asche
legte, dazu noch der letzte Abt Valentin Horn
sich eine heillose Mißwirthschaft zu Schulden
kommen ließ, da war Rettung nicht mehr mög
lich. Der Abt wurde seiner Würde entsetzt,
Kurfürst Daniel von Mainz richtete die Abtei
zu einer Kellerei ein und schon 1573 war auch
keine Spur mehr von einem Kloster übrig.
Später verpachteten die Kurfürsten und Erz
bischöfe von Mainz die Kellerei, einzelne Güter
erhielten die Jesuiten; die Bemühungen der
Benediktiner zur Wiederherstellung der Abtei
aber waren, trotzdem sic vom Papste Gregor XV.
begünstigt wurden, vergeblich. Sie scheiterten an
dem Widerspruche des Kurfürsten von Mainz,
Johann Schweikhardt. Im Jahre 1631 richteten
die Schweden greuliche Verwüstungen aus dem
Johaunisberge an. Die wenigen Gebäude, die
noch vorhanden waren, wurden von ihnen gänz
lich niedergebrannt, die Weinberge verheert und
alle Anlagen verwüstet. Nur der Grund und
Boden widerstand ihrer Vernichtungswuth. Nach
ihrem Abzüge wurden zwar die nothwendigsten
Oekvnomiegebäude wieder aufgerichtet, die Wein
berge wieder angepflanzt, die Gärten und Felder
wieder in den gehörigen Stand gesetzt, die Ein
künfte durch einen kurfürstlichen Kellereiverwalter
fort erhoben, aber die Mainzer Regierung war
nicht im Stande hier dauernd zu helfen. „Die
Schweden hatten während vier Jahren das Erz
stift unaussprechlich erschöpft, mau mußte daher
an Sparsamkeit und Einschränkung der Aus
gaben denken; die Oekonomie des Johannisbergs
war lästig und kostspielig und nahm fast alle
Einkünfte in Anspruch, man fand daher rüth-
licher, das Kloster und die Güter gegen Dar
legung des entsprechenden Kapitals in Nutzbarpfand
zu geben. Nach manchem fruchtlosem Versuche
fand sich hierzu der Reichspsennigmeister Hubert
von Bleymann bereit, welcher 1641 gegen Be
zahlung eines Pfandschillings von 30,000 Rthlrn.
in den Besitz gesetzt wurde, die Güter verwalten
ließ und die daraus fallenden Einkünfte ohne
Rechnnngsablage einhob." Nach dem Tode Bley-
dem päpstlichen Legaten von Cusa, bezweckte bei dem in
jener Zeit in vielen Benediktinerklöstern eingetretenen
Verfall der klösterlichen Zucht eine strengere Observanz
der Gelübde der Mönche im hohen Geiste und Sinne
des Stifters des Ordens.
manns übernahin sein Schwager von Giese die
Verwaltung. Die Erben desselben fanden tu
dem Besitz des Johannisbergs kein Heil. Sie
kündigten dem Erzbischof den Pfandschilling auf;
die Hofkammer gerieth dadurch in arge Ver
legenheit und ließ den Johannisberg allenthalben
antragen. Der Fürstabt von Fulda, Konstantin
von Buttlar wurde davon durch seinen Bruder,
den damaligen Vicedom von Mainz, benachrichtigt,
ihn, den Primas des Ordens xsr Ltsrirmniain
st Galliam, zog der Besitz dieser ehemaligen
Benediktinerabtei um so mehr an, als das Hoch-
stift Fulda mit derselben geistig verbrüdert, auch
schon in älteren Zeiten im Rheingau begütert
gewesen und der Johannisberger Weinberg wohl
auch, wie bereits erwähnt, seine Entstehung dem
fünften Fuldaischen Abte, dem nachherigen Erz
bischof von Mainz, Rhabanus Maurus, sowie
die Veredelung des dortigen Weinbaues den
Benediktinern zu verdanken hatte. Fürstabt
Konstantin von Buttlar gab daher 1716 seinem
Kanzler von Schildeck Auftrag und Vollmacht,
desfallsige Unterhandlungen in Mainz anzu
knüpfen und nicht lange währte es, daß dieselben
zu einem beide Parteien befriedigenden Ergeb
niß gelangten. Am 20. Juni 1716 wurde niit
Genehmigung beiderseitiger Kapitel zwischen dem
Kurfürsten und Erzbischof von Mainz Franz
Lothar von Schönborn und dem Fürstabte von
Fulda, Konstantin von Buttlar, der Vertrag
abgeschlossen, wonach dem Hochstifte Fulda gegen
Abtragung des Pfandschillings und Zahlung einer
Nebensumme, im Ganzen 75,392 Gulden, das
Kloster Johannisberg sammt Grundbesitz auf
ewig eigenthümlich überlassen wurde.
Fürstabt Konstantin reiste gleich nach Abschluß
des Vertrags über Hcrbstein, Münzenberg und
Friedberg in seine neue Besitzung Johannisberg
und, bezaubert von der Schönheit dieses para
diesischen Gefildes, fand er, daß er wohlgethan
hatte. Er beschloß alsbald, die Abtei zwar
nicht mehr zum alten Klosterstand zurückzuführen,
wohl aber eine Kirche und ein fürstliches Schloß
zu errichten, mit dessen Bau zwar schon 1717
begonnen wurde, dessen Vollendung aber erst
1730 unter der Regierung seines Nachfolgers,
des Fürstabtes Adolf von Dalberg, erfolgte.
In dem Besitze des Hochstiftes Fulda gelangte
der Johannisberg zu jener hohen Berühmtheit,
deren er sich heute noch erfreut. Doch ehe wir
in der Geschichte desselben fortfahren, möge es
uns gestattet sein, uns mit dem Leben des hoch
sinnigen Fürstabtes Konstantin von Buttlar zu
beschäftigen.
Fürstabt Konstantin von Buttlar ent
stammt jenem Zweige des alten Geschlechtes der
fränkischen Ritterschaft, Kantons Rhön-Werra,