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die Verordnung vom 23. September 1774 für
die niederen Schulen zur Folge hatten. In dem
Hochstifte Fulda hatte zwar der Grundsatz der
allgemeinen Schulpflicht schon durch die Ver
ordnung des Fürstabtes Adolf von Dalberg vom
20. Dezember 1733 Geltung, diese Anordnung stieß
aber überall auf Schwierigkeiten. Dem Fürstbischof
Heinrich von Bibra blieb es vorbehalten, hier durch
greifend zu wirken und nach dem von dem Abte
Johann Ignaz von Felbiger von Sagan, welcher
gewissermaßen als der Vater des katholischen
Schulwesens anzusehen ist, für die Schuleinricht
ungen gegebenen Vorbilde ein musterhaftes
Schulwesen in seinem Lande zu schaffen. Um
aber auch einen tüchtigen Lehrerstand heranzu
bilden und denselben mit den neuen Principien
bekannt zu machen, wurde kurz nach Erlaß der
Verordnung vom 23. September 1774 eine
Musterschule in Fulda gegründet, die von allen
Lehrern besucht werden mußte. Die Gehalte
der Lehrer wurden erhöht und denselben eine
der Wichtigkeit ihres Berufs angemessene Stellung
angewiesen.
Zum Direktor des Volksschulwesens wurde auf
die Empfehlung des Leibarztes I>r. Weikard hin
dessen ehemaliger Mitschüler am Gymnasium zu
Hammelburg, der Kaplan Trümbach von Kloster-
tulba, bestellt. Die Wahl war eine vortreffliche.
Trümbach war ein fähiger Kopf, gab sich Mühe
und brachte das Schulwesen bald empor. Ein
Merkchen, das er darüber schrieb, gab Or. Weikard,
nachdem er in späteren Jahren als Hofarzt und
Etatsrath nach Petersburg berufen worden war,
einst bei Gelegenheit der Kaiserin Katharina II.
von Rußland. Sie glaubte, Weikard habe es
verfaßt, und machte ihm Lobsprüche darüber.
Weikard versicherte, daß er nicht der Verfasser
sei. „Mau kann sich nicht satt genug daran
lesen", bemerkte die Kaiserin, und suchte Gebrauch
davon zu machen. So wenigstens berichtet M.
A. Weikard in seinen Denkwürdigkeiten. Trüm
bach starb früh, an ihm verlor das Schulwesen
im Fuldaer Lande einen seiner tüchtigsten Ver
treter.
Neben den niederen Knabenschulen wurde
einige Jahre später für die Stadt Fulda auch
eine große Töchterschule mit sieben Lehrerinnen
begründet und deren Einrichtung in dem Herbst
prüfungsbuche des Jahres 1778 bekannt gemacht.
Alle diese Anordnungen waren aber blos die
Vorläufer der eigentlichen Reorganisation des
Volksschulwesens im Hochstifte Fulda, welche am
2. April 1781 durch des Fürstbischofs Heinrich
von Bibra berühmte „Allgemeine Ordnung für
die niederen Schulen des Bisthums und Fürsten
thums Fulda" in's Leben trat. A.F.C. Vilmar
und Heinrich Heppe, sonst Gegner auf theologischem
und kulturhistorischem Gebiete, stimmen überein
in dem Lobe dieser Schulordnung, die für die
trefflichste und umfassendste jener Zeit gilt.
(Fortsetzung folgt.)
Hessische Mflzrere.
Ein Beitrag zur hessischen Militärgeschichte.
Von I. schwank.
» ie Hessische Armee war früher eine Pflanz-
schule für die militärische Ausbildung des
~ t Offizierkorps. Dies läßt sich aufs genaueste
nachweisen durch Aufzählung meist höherer Offiziere,
welche als Ausländer in hessische Dienste traten.
Es haben aber auch viele Offiziere den hessischen mit
fremdländischem Dienst vertauscht, woselbst sie
bereitwillige Aufnahme und rasche Beförderung
zu überwiegend sehr hohen Stellen fanden.
Als Beleg dafür lassen wir nachstehend eine
Reihe meist höherer Offiziere folgen, wie wir sie
in den uns zu Gebot stehenden Quellen gefunden
haben, ohne auf Vollständigkeit des Verzeich
nisses Anspruch zu machen.
General-Lieutenant Louis Marquis d'Angely,
Chef des Regiments von Loßberg, vorher in K.
preußischen Diensten, ging 29. März 1784 in
Pension und starb 5. März 1797 in seiner
Vaterstadt Bologna.
Graf Albrecht von Anhalt, geboren 25. Juni
1735, verließ 1752 den hessischen und trat in
König!, preußischen Dienst.
Georg Friedrich von Auerochs, geboren
23. September 1657 zu Oepfershausen in Sachsen-
Meiningen, 1684 Kapitaiu-Lieutenant in hes
sischen, dann Brigadier in holländischen,
später Generalmajor in hessischen Diensten.
Hier wurde er am 1. Januar 1708 General-