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lichung seiner Person, sondern ausschließlich auf
die Wohlfahrt seiner Unterthanen war das
Streben dieses edlen Fürsten gerichtet."
Die Städte Fulda, Hammelburg, Hünfeld und
Brückenau ließ Heinrich von Bibra mit neuem
Pflaster belegen, die Dörfer mit Feuerspritzen
versehen. Er ordnete die Anlegung der Todten-
höfe außerhalb der bewohnten Ortschaften an
und verbot das Begraben der Leichen innerhalb
der Kirchen, Städte und Dörfer.
Im Jahre 1782 erließ Fürstbischof Heinrich
eine Verordnung über die Armenpflege, durch
welche dieser Zweig der Staatsverwaltung eine
durchgreifende Organisation erhielt. An jeder
Gerichtsstelle mußte sich eine Armenkommission
bilden, welche halbmonatliche Berichte und Ta
bellen an die Centralarmenkommission in Fulda
einzusenden hatte; jene Tabellen hatten Rubriken:
1) für die arbeitsunfähigen, 2) für die von der
Kommission zu beschäftigenden, 3) für diejenigen
Armen, welche durch Zwangsmaßregeln zur Ar
beit anzuhalten seien. Hiermit trat ein strenges
Verbot des Bettelns in Wirksamkeit. 1787 er
ließ der Fürst eine Zunftordnung. Er errichtete
ein Zwangsarbeitshaus mit Wollenmanufaktur
im Spital zum hl. Geist, ferner eine Waisen
anstalt und eine Vorschußkasse.
Aber nicht allein um die materielle Wohl
fahrt seines Landes hat Fürstbischof Heinrich VIII.
sich die größten Verdienste erworben, auch für
das geistige Wohl seiner Unterthanen war er,
wie bereits bemerkt, eifrigst besorgt, und
wie wenige unter den Fürsten seiner Zeit suchte
und wußte er dasselbe zu fördern. Zwei
Schöpfungen sind es in dieser Beziehung, die
ihm vor allem in der Geschichte seines
Landes einen unvergänglichen Namen ver
schafft haben: Die Stiftung der Landes
bibliothek und der Erlaß einer Schulord
nung, welche letztere heute noch mit zu dem
Besten gehört, was auf diesem Gebiete geleistet
worden ist.
Heinrich von Bibra war, wie die meisten Fürst
äbte und Fürstbischöfe von Fulda im vorigen
Jahrhundert, kein Freund der Jesuiten, denen
in jener Zeit hauptsächlich der Unterricht in dem
Hochstifte Fulda anvertraut war. An der
Universität theilten sie sich mit den gelehrten
Benediktinern, mit welchen sie fast ständig auf
dem Kriegsfuß lebten, in die Professuren, das
Gymnasium beherrschten sie ganz und auch an
den niederen Schulen war ihr Einfluß vorwiegend.
Da erfolgte am 21. Juli 1773 durch Papst
Klemens XIV. die Aufhebung des Jesuitenordens,
die für den Fürstbischof Heinrich von Bibra
weder unerwartet noch unerwünscht gekommen
zu sein scheint. Gleich nachdem die Nachricht in
Fulda eingetroffen, richtete er an den Kanzler
der Universität, den Propst vom Michaelsberg
Freiherrn Damian Ritter von Grünstein ein
Schreiben, das nach den einleitenden Kurialien
mit den Worten beginnt: „Nachdem endlichen
Seine päpstliche Heiligkeit Sich entschlossen, den
Orden derer ckosaitaruin .... aufzuheben."
(S. Komp, die zweite Schule Fulda's 1877,
pag. 157.) Und nun kam der vom Fürstbischof
Heinrich schon längst gehegtePlan der Verbesserung
des Schulwesens in seinen Landen zur raschen
Ausführung. Er setzte zu diesem Zwecke eine
aus dem Superior des Benediktinerordens Karl
von Piesport, dessen jüngerem Bruder dem
Domkapitular und Universitäts-Rektor Ermenold
von Piesport, dem geheimen Hofrath Franz
Leonard Brack und dem Professor des kanonischen
Rechts Di'. Ludovicus Beck bestehende Kommission
ein, zu deren Berathungen auch der fürstliche
Leibarzt Dr. M. A. Weikard zugezogen wurde.
Das Ergebniß derselben war die fürstliche Ver
ordnung vom 23. September 1774, welche das
gesammte Unterrichtsgebiet der höheren, mittleren
und niederen Schulen umfaßte. Der Lehrplan
für die mittleren und niederen Schulen erfuhr
durch diese Verordnung eine vollständige Änderung.
Bei den mittleren Schulen, zu welchen das
Gymnasium zählte, wurde nicht blos auf die
alten Sprachen Latein und Griechisch Rücksicht
genommen, es wurde vielmehr ganz besonderes
Gewicht auf den Unterricht in der deutschen
Sprache und in den Realien gelegt. An das
Gymnasium, welches vier Klassen umfaßte, schloß
sich als höhere Schule ein zweijähriger
philosophischer Kursus an, in welchem die sog.
philosophischen Disciplinen, als Philosophie im
engeren Sinne, Philologie, Geschichte, alte und
neuere Literatur, Mathematik und Naturwissen
schaften von Professoren der Universität gelehrt
wurden. Erst nach Absolvirung dieses Kursus
konnten die Schüler zu den eigentlichen Fach
studien übergehen. Der Unterricht an dem hoch-
fürstlichen Gymnasium, wie die Anstalt nunmehr
hieß, war anfänglich Weltgeistlichen übertragen
worden. Da diese aber, wenig vertraut mit den
pädagogischen Anforderungen und dem Schulfache
überhaupt, sich nicht so bewährten, als man
gehofft hatte, so mußte man wohl oder übel zu
den Exjesuiten zurückgreifen und diese als Lehrer
des Gymnasiums verwenden. Einen besonderen
Einfluß gewannen sie dadurch jedoch nicht wieder.
Sie mußten sich genau nach den Weisungen des
gestrengen Herrn Superiors Karl von Piesport
richten, welcher der eigentliche Kultusminister
des Fürstbischofs war.
Von weit größerer Bedeutung waren die ein
greifenden Aenderungen und Verbesserungen, welche